Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 49 Landesrechtsvorbehalt

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 48 AktG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2017 - 12 CE 17.71

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Verpflic

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Jan. 2019 - W 3 K 18.67

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Nov. 2017 - Au 3 K 16.793

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Juni 2016 - Au 3 E 16.795

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Er

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. Juni 2003 - 16 WF 32/03

bei uns veröffentlicht am 04.06.2003

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 03. Januar 2003 wird zurückgewiesen. Gründe   1  Der Antragsgegner stimmt eine