Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 41 Hilfe für junge Volljährige

(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 14 Jahreseinkommen


(1) Das Jahreseinkommen eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes ist vorbehaltlich des Absatzes 3 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes zuzüglich der Einnahmen nach Absatz 2 abzüglich der A

Wohnraumförderungsgesetz - WoFG | § 21 Begriff des Jahreseinkommens


(1) Jahreseinkommen im Sinne dieses Gesetzes ist, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 22 und 23, die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes jedes Haushaltsangehörigen. Bei den Einkünften

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich


Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Verträge über 1. Leistungen der Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne des § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,2. Leistungen der Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderu
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 2 Aufgaben der Jugendhilfe


(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. (2) Leistungen der Jugendhilfe sind:1.Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und J

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 91 Anwendungsbereich


(1) Zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen werden Kostenbeiträge erhoben: 1. der Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Absatz 3),2. der Betreuung von Müttern oder Vätern und Kinder

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege


(1) Kosten, die ein örtlicher Träger auf Grund einer Zuständigkeit nach § 86 Absatz 6 aufgewendet hat, sind von dem örtlichen Träger zu erstatten, der zuvor zuständig war oder gewesen wäre. Die Kostenerstattungspflicht bleibt bestehen, wenn die Pfleg

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige


(1) Für Leistungen an junge Volljährige ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der junge Volljährige vor Beginn der Leistung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Hält sich der junge Volljährige in einer Einrichtung oder sonstigen
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 27 Hilfe zur Erziehung


(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe f

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen


(1) Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 2 bis 4 gewährt, so ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Er umfasst die Kosten für den Sachaufwand sowie für di

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 33 Vollzeitpflege


Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kind

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 28 Erziehungsberatung


Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Fakt

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 40 Krankenhilfe


Wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten; für den Umfang der Hilfe gelten die §§ 47 bis 52 des Zwölften Buches entsprechend. Krankenhilfe muss den im Einzelfall notwendigen

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117 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2006 - X ZR 184/04

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 184/04 Verkündet am: 7. November 2006 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Aug. 2018 - M 18 E 18.2529

bei uns veröffentlicht am 20.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die ihm bis

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Sept. 2016 - W 3 K 16.440

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin … … … wird abgelehnt. Gründe Nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält ein Beteiligter, d

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Nov. 2017 - Au 3 K 16.31434

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor I. Soweit die Klage auf Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Zuerkennung eines subsidiären Schutzes gerichtet war, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Dez. 2017 - M 18 E 17.4625

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin ist nach ihren

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2017 - 12 C 16.2159

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. September 2016 wird abgeändert. Der Klägerin wird ab dem 2. August 2016 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Melanie Scherer bewilligt. II. Im Übri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2017 - 12 C 16.1693

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Gründe Die Bevollmächtigte des Antragstellers wendet sich mit ihrer Beschwerde unter Berufung auf den Beschluss des Bundesver

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 13.106

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 41, 35a SGB VIII entstandenen und noch in unveränderter Form entstehenden Nettoaufwendungen ab dem 05.12.2013 zu erstatten. Im Übrigen wi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2017 - 12 C 16.2411

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 31. Oktober 2016 - M 18 K 16.2310 - wird aufgehoben. II. Der Klägerin wird für das Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt .

Landgericht Regensburg Beschluss, 02. Nov. 2015 - 5 T 247/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor 1. Aufgrund der von der Betreuungsstelle ... mit Schreiben vom 21.01.2015, eingegangen beim Amtsgericht ... am 23.01.2015, eingelegten Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgericht ... vom 13.01.2015 in dem Verfahren mit dem Aktenzeic

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 12. März 2015 - RN 4 E 15.320

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag, dem Antragsteller Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII in Form von Heimerziehung nach § 34 SGB VIII durch das Jugendwohnhei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2016 - 12 C 16.1571

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Gründe Mit seiner zulässigen Beschwerde wendet sich der Kläger gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiord

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 08. Dez. 2015 - W 3 E 15.1208

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung des Gerichts, die Kosten für die Unterbringung der Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2014 - 12 ZB 13.1886

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beteiligten streiten übe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Dez. 2014 - B 3 K 13.55

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die ab 03.02.2012 im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII und ab 28.04.2012 im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige in Form der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a i. V. m.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Dez. 2015 - 12 B 12.1762

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Beigeladenen wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 12 B 15.2813 fortgeführt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. August 2010 wird aufgehoben. III. Die Beklagte wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Dez. 2015 - 12 B 12.1761

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Beigeladenen wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 12 B 15.2812 fortgeführt. II. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. August 2010 aufgehoben.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2014 - 12 ZB 13.2025

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die am ... geborene Klägerin beanspr

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Juni 2016 - B 3 K 15.1001

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung od

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - 12 CE 17.704

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2017 (Az. M 18 E 17.315) wird aufgehoben. II. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsa

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. März 2014 - 6 K 12.01662

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2018 - 13a ZB 17.31970

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Aug. 2016 - Au 3 E 16.1082

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Bewilligung von Pr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2014 - 12 B 12.1957

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Februar 2012 - M 18 K 11.633 - sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. August 2009 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 3. Januar 2011 werden aufgeho

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Dez. 2017 - S 7 AL 288/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Kosten für die von ihm für B. erbrachten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Ausbildung zur Raumausstatterin einschließlich der Kosten für die Unterbringung in

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Feb. 2014 - 3 K 13.112

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand I. Die Klägerin begehrt vom Beklagten als zuständigem Jugendhilfeträger die Erstattung von

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Okt. 2015 - AN 6 K 14.01989

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die im Zeitraum vom 2. Dezember 2011 bis 26. März 2012 für … geb. … 1994 für eine ISE-Maßnahme der Einrichtung … in …- … erbrachten Aufwendungen zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2015 - 12 AE 15.1691

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am 1. Juli

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 28. Okt. 2015 - B 3 E 15.718

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor 1. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt. Ihr werden die Rechtsanwälte …, beigeordnet. 2. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung der Antragstellerin in der Einrichtung Ȃ

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. März 2018 - W 3 K 16.1320

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes A. vom 4. Dezember 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von ... vom 30. Juni 2015 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für das Schuljahr 2014

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2016 - 12 ZB 15.1641

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I.Der am 1. Juli 1995 geborene Kläg

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Apr. 2016 - RO 4 K 15.1594

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kan

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Aug. 2017 - M 18 E 17.3004

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird a

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. März 2015 - B 3 K 13.619

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 131.158,48 EUR für die Unterbringung der beigeladenen Leistungsberechtigten ... im Zeitraum vom 21.09.2005 bis einschließlich 19.06.2008 zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 31. Okt. 2016 - B 3 K 15.698

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die aufgewendeten Kosten für die dem Kind … gewährte Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege für den Zeitraum vom 02.05.2014 bis 14.09.2014 in Höhe von 2.905,01 EUR zuz

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Dez. 2018 - 12 A 3136/17

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Der zulässige Antrag ist unbegründet. 2Eine Zulassung der Berufung kommt nach § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO in Betracht, wenn ein Zula

Arbeitsgericht Rostock Urteil, 26. Juli 2018 - 1 Ca 458/18

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf € 2.951,64 festgesetzt. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung einer Erzieherin na

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 03. Juli 2018 - 1 K 1463/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 16. Mai 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 19.465,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu erstatten. 3. Im Übrig

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2018 - 5 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten als Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Erstattung von Aufwendungen, die der Kläger für Jugendhilfeleistungen im Inland zu

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Feb. 2018 - 4 K 3025/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2018

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von diesem in der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.200

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 13. Okt. 2017 - 1 L 961/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 13.10.2017

Tenor Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig – längstens bis zum 16. Januar 2018 – festgestellt, dass der Antragsgegner dem Antragsteller Hilfen für junge Volljährige gemäß §§ 41, 34 SGB VIII nach Maßgabe des Bescheids vom 30.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - B 11 AL 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 und des Sozialgerichts Trier vom 30. Juni 2015 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 15. Nov. 2016 - 11 K 1961/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 08.02.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.04.2016 verpflichtet, den Kostenbeitragsbescheid vom 17.09.2015 aufzuheben.               Die Beklagte trägt die Kosten

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Juli 2016 - 26 K 1102/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin in dem Hilfefall U.      G.         die in der Zeit vom 05.03.2012 bis zum 31.05.2014 aufgewendeten Jugendhilfekosten zu erstatten und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ü

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Juli 2016 - 26 K 5049/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die der Klägerin im Zeitraum vom 27. Januar 2010 bis 7. September 2011 im Hilfefall S.    -M1.      H.          , geb. am 00. November 0000, entstanden Kosten der Jugendhilfe in Form de

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 30. Juni 2016 - 1 K 1347/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, der Klägerin die für die Unterbringung von J.H. und K.H. für den Zeitraum vom 7. August 2013 bis 31. März 2014 erbrachte

Bundessozialgericht Urteil, 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Dezember 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Sozialgericht Aachen Urteil, 24. Juni 2016 - S 19 SO 7/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Streitwert wird endgültig auf 32.340,59 Euro festgesetzt 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt vom Beklagten als Sozialhilfeträger Erstattung von Leistungen der Juge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 5 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von dem beklagten Land die Erstattung der Kosten für Hilfeleistungen an einen jungen Volljährigen, die sie als örtlicher Träger der Jug

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2016 - XII ZB 557/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 557/15 vom 27. April 2016 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 26, 280 Der Tatrichter darf sich bei nicht dargelegter eigener medizinischer Sachkunde nicht ohne weitere Aufklärung übe

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Wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten; für den Umfang der Hilfe gelten die §§ 47 bis 52 des Zwölften Buches entsprechend. Krankenhilfe muss den im Einzelfall notwendigen Bedarf in...