Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 13 Jugendsozialarbeit

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wohnraumförderungsgesetz - WoFG | § 21 Begriff des Jahreseinkommens


(1) Jahreseinkommen im Sinne dieses Gesetzes ist, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 22 und 23, die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes jedes Haushaltsangehörigen. Bei den Einkünften
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 27 Hilfe zur Erziehung


(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe f

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 91 Anwendungsbereich


(1) Zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen werden Kostenbeiträge erhoben: 1. der Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Absatz 3),2. der Betreuung von Müttern oder Vätern und Kinder

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige


(1) Für Leistungen an junge Volljährige ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der junge Volljährige vor Beginn der Leistung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Hält sich der junge Volljährige in einer Einrichtung oder sonstigen

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder


(1) Für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter oder Väter und Kinder ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der nach § 19 Leistungsberechtigte vor Beginn der Leistung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 86a Absatz 2 gilt ents
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 40 Krankenhilfe


Wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten; für den Umfang der Hilfe gelten die §§ 47 bis 52 des Zwölften Buches entsprechend. Krankenhilfe muss den im Einzelfall notwendigen

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Aug. 2018 - M 18 E 18.2529

bei uns veröffentlicht am 20.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die ihm bis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2016 - 12 C 16.1571

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Gründe Mit seiner zulässigen Beschwerde wendet sich der Kläger gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiord

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Sept. 2015 - M 18 K 15.664

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist ein freier Jugendhilfeträger. Mit Formblattantrag v

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Okt. 2016 - M 18 E 16.4415

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für das erste Schulhalbjahr 2016/17 Jugendhilfe durch Unterbringung in der Wohngruppe ..., zu leisten. II. Der Antragsgegner

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Okt. 2016 - M 18 E 16.3851

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben am ... ... 1998 geboren u

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Feb. 2014 - 18 E 13.5892

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... 1995 geborene Antragsteller ist afghanis

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Feb. 2014 - 3 K 13.112

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand I. Die Klägerin begehrt vom Beklagten als zuständigem Jugendhilfeträger die Erstattung von

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Aug. 2017 - M 18 E 17.3004

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird a

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - B 11 AL 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 und des Sozialgerichts Trier vom 30. Juni 2015 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Juli 2016 - 26 K 5049/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die der Klägerin im Zeitraum vom 27. Januar 2010 bis 7. September 2011 im Hilfefall S.    -M1.      H.          , geb. am 00. November 0000, entstanden Kosten der Jugendhilfe in Form de

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2015 - 13 K 1532/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wege der Zuwendungsfinanzierung oder sonstiger Pauschalfinanzierung Mittel an Träger der freien Jugendhilfe zur Durchführung von sozialräumlichen Projekten auf der Grundlage der Globalricht

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - 4 AZR 49/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. November 2012 - 7 Sa 149/12 E - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Mai 2013 - 9 S 1367/12

bei uns veröffentlicht am 22.05.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. April 2012 - 4 K 2235/11 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladene

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Apr. 2010 - 3 L 168/08

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von (weiteren) Kosten für den Betrieb ihrer Kindestageseinrichtungen im Jahr 2003. 2 Die Klägerin unterhält als privater Betreiber im Gebiet der Beklagten die Kindertagesstätten

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 26. März 2007 - 2 V 126/06

bei uns veröffentlicht am 26.03.2007

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Umsätze der Antragstellerin umsatzsteuerfrei sind. 2 Die Antragstellerin ist seit Beginn des Jahres 2000 als freiberufliche Familienpflegerin tätig. Sie beschäftigte in den Str

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 11. Feb. 2003 - 8 WF 60/02

bei uns veröffentlicht am 11.02.2003

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers werden die Erinnerungsentscheidung der Familienrichterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt vom 29.5.2002 und der Kostenansatz der Kostenbeamtin vom 10. Oktober 2001 sowie die darauf beruhende Koste

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Wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten; für den Umfang der Hilfe gelten die §§ 47 bis 52 des Zwölften Buches entsprechend. Krankenhilfe muss den im Einzelfall notwendigen Bedarf in...