Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 63 Leistungen bei Tod

(1) Hinterbliebene haben Anspruch auf

1.
Sterbegeld,
2.
Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung,
3.
Hinterbliebenenrenten,
4.
Beihilfe.
Der Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 besteht nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist.

(1a) Die Vorschriften dieses Unterabschnitts über Hinterbliebenenleistungen an Witwen und Witwer gelten auch für Hinterbliebenenleistungen an Lebenspartner.

(2) Dem Tod infolge eines Versicherungsfalls steht der Tod von Versicherten gleich, deren Erwerbsfähigkeit durch die Folgen einer Berufskrankheit nach den Nummern 4101 bis 4104 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 20. Juni 1968 (BGBl. I S. 721) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 18. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2343) um 50 vom Hundert oder mehr gemindert war. Dies gilt nicht, wenn offenkundig ist, daß der Tod mit der Berufskrankheit nicht in ursächlichem Zusammenhang steht; eine Obduktion zum Zwecke einer solchen Feststellung darf nicht gefordert werden.

(3) Ist ein Versicherter getötet worden, so kann der Unfallversicherungsträger die Entnahme einer Blutprobe zur Feststellung von Tatsachen anordnen, die für die Entschädigungspflicht von Bedeutung sind.

(4) Sind Versicherte im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit verschollen, gelten sie als infolge eines Versicherungsfalls verstorben, wenn die Umstände ihren Tod wahrscheinlich machen und seit einem Jahr Nachrichten über ihr Leben nicht eingegangen sind. Der Unfallversicherungsträger kann von den Hinterbliebenen die Versicherung an Eides Statt verlangen, daß ihnen weitere als die angezeigten Nachrichten über die Verschollenen nicht bekannt sind. Der Unfallversicherungsträger ist berechtigt, für die Leistungen den nach den Umständen mutmaßlichen Todestag festzustellen. Bei Versicherten in der Seeschiffahrt wird spätestens der dem Ablauf des Heuerverhältnisses folgende Tag als Todestag festgesetzt.

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Referenzen - Gesetze | § 29 BLV 2009

§ 29 BLV 2009 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 29 BLV 2009 wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 14 Jahreseinkommen


(1) Das Jahreseinkommen eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes ist vorbehaltlich des Absatzes 3 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes zuzüglich der Einnahmen nach Absatz 2 abzüglich der A

Wohnraumförderungsgesetz - WoFG | § 21 Begriff des Jahreseinkommens


(1) Jahreseinkommen im Sinne dieses Gesetzes ist, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sowie der §§ 22 und 23, die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes jedes Haushaltsangehörigen. Bei den Einkünften
§ 29 BLV 2009 wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundeslaufbahnverordnung.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet


(1) Für die Übernahme der vor dem 1. Januar 1992 eingetretenen Unfälle und Krankheiten als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ist § 1150 Abs. 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der am Tag vo

Referenzen - Urteile | § 29 BLV 2009

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 29 BLV 2009.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2010 - IV ZR 16/09

bei uns veröffentlicht am 07.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 16/09 Verkündetam: 7.Juli2010 Preuß Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBL-Satzung

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2018 - L 3 U 477/15

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Tenor I. Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Augsburg vom 11. November 2015 werden zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2016 - L 2 U 430/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelass

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 2 U 308/09

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 9. Januar 2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. März 2015 - L 2 U 44/10

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 13.11.2009 sowie des Bescheides der Beklagten vom 19.05.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.11.2008 und unter Abänderung des Besche

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 04. Mai 2017 - S 12 U 36/17

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Juli 2017 - L 17 U 168/17 B PKH

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Aug. 2014 - L 2 U 234/11

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Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. April 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. März 2014 - L 17 U 269/13

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Tatbestand Die Beteiligten streiten über die weitere Gewährung einer Halbwaisenrente an den Kläger nach erfolgreichem Abschluss eines Erststudiums. Der Vater des 1985 geborenen Klägers ist am 10.04.2001 bei einem als Arbeitsunfal

Bundessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R

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Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil, 26. Jan. 2016 - S 37 U 108/11

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt als Hinterbliebene des verstorbenen Versicherten, P.-K. F., die Gewährung einer Hinterbliebenenrente aus Anlass der Berufskrankheit (BK) nach Nr. 13

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 26. März 2015 - S 1 U 4100/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Halbwaisenrenten) aus der gesetzlichen Unfallversicherung.2 Die 1973 ge

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. März 2015 - L 6 U 5279/14

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Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt Hinterb

Sozialgericht Detmold Urteil, 19. März 2015 - S 1 U 14/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 08.03.2012 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 20.12.2012 verurteilt, den Klägern Hinterbliebenenleistungen nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 - 3 SGB VII nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun

Bundessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - B 2 U 18/13 R

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Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. November 2013 wird zurückgewiesen.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 20. März 2014 - 4 U 64/13

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Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 20.3.2013 - 12 O 109/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil und das angefochtene

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2013 - L 9 U 3957/09

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Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29. Juli 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Kläger begehren Hinterbliebene

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Sept. 2012 - L 6 U 107/07

bei uns veröffentlicht am 19.09.2012

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt Gerichtskosten in Höhe von 225,00 EUR. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten i

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 18. Apr. 2012 - L 8 U 36/10

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 23. März 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird n

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2011 - B 2 U 26/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 31. August 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialger

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Nov. 2011 - L 6 U 5773/09

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Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 7. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 22. Nov. 2011 - L 2 U 5633/10

bei uns veröffentlicht am 22.11.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 17. November 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Die Klägerin begehrt die Gewährung

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Sept. 2011 - L 6 U 5889/06

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts M. vom 14. Oktober 2002 sowie der Bescheid vom 2. November 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Februar 2000 aufgehoben und wird die Beklagte verurteilt, der

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Feb. 2011 - L 4 U 164/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 05.03.2010 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte hat der Klägerin keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. 3. Die Revision wird

Bundessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2010 - B 2 U 3/10 R

bei uns veröffentlicht am 21.09.2010

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. Aug. 2010 - L 6 U 26/10 B

bei uns veröffentlicht am 11.08.2010

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg. 2 Die Beschwerdeführerin ist die Witwe des am 7. Novembe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Juni 2010 - L 10 U 84/05

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tenor Die Berufungen der Klägerin gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Stendal vom 9. Juni 2005 (S 6/8 U 93/02) und 16. Dezember 2008 (S 6 U 86/06) sowie das Urteil des Sozialgerichts Stendal vom 30. Juni 2008 (S 6 U 99/07) werden zurüc

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2010 - B 2 U 8/09 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2010

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) die Zahlung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallv

Bundessozialgericht Urteil, 12. Jan. 2010 - B 2 U 5/08 R

bei uns veröffentlicht am 12.01.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft die Zahlung von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversic

Bundessozialgericht Urteil, 12. Jan. 2010 - B 2 U 21/08 R

bei uns veröffentlicht am 12.01.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin des Versicherten die Feststellung eines Tonsillenkarzinoms als Berufskrankheit (BK) de

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Juli 2009 - L 2 U 176/08

bei uns veröffentlicht am 13.07.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 10.4.2008 wird zurückgewiesen. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 10.4.2008 wird zurückgewiesen. 3. Die Beklag

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Juni 2009 - L 8 U 5642/08

bei uns veröffentlicht am 26.06.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 12. November 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. T

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 21. Apr. 2008 - L 8 U 110/06

bei uns veröffentlicht am 21.04.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 4. Juli 2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nich

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 13. Sept. 2007 - L 1 U 44/03

bei uns veröffentlicht am 13.09.2007

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 24. Februar 2003 und der Bescheid der Beklagten vom 23. Januar 2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 1. Juni 2001 sowie der  Bescheid der Beklagt

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Sept. 2006 - L 10 U 3430/05

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 19. Juli 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Klägerin be