Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle

(1) Die Vorschriften des Ersten und Fünften Abschnitts des Dritten Kapitels gelten auch für Versicherungsfälle, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingetreten sind; dies gilt nicht für die Vorschrift über Leistungen an Berechtigte im Ausland.

(2) Die Vorschriften über den Jahresarbeitsverdienst gelten auch für Versicherungsfälle, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingetreten sind, wenn der Jahresarbeitsverdienst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erstmals oder aufgrund der §§ 90 und 91 neu festgesetzt wird. Die Vorschrift des § 93 über den Jahresarbeitsverdienst für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und ihre Hinterbliebenen gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind; die Geldleistungen sind von dem auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden 1. Juli an neu festzustellen; die generelle Bestandsschutzregelung bleibt unberührt.

(3) Die Vorschriften über Renten, Beihilfen, Abfindungen und Mehrleistungen gelten auch für Versicherungsfälle, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingetreten sind, wenn diese Leistungen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erstmals festzusetzen sind. § 73 gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingetreten sind.

(4) Soweit sich die Vorschriften über das Verfahren, den Datenschutz sowie die Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu Dritten auf bestimmte Versicherungsfälle beziehen, gelten sie auch hinsichtlich der Versicherungsfälle, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingetreten sind.

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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen


(1) Ist der Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres eingetreten, wird, wenn es für die Versicherten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst mit Vollendung des 30. Lebensjahres auf 100 Prozent der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Bezugs

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 73 Änderungen und Ende von Renten


(1) Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrer Feststellung, wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist. (2) Fallen aus

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 91 Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung


(1) Ist der Versicherungsfall während einer Berufsausbildung eingetreten, wird, wenn es für die Versicherten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres auf 75 Prozent der Bezugsgröße neu festgesetzt 1. von dem

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 93 Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen


(1) Der Jahresarbeitsverdienst der kraft Gesetzes versicherten 1. landwirtschaftlichen Unternehmer,2. im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner der landwirtschaftlichen Unternehmer,3. regelmäßig wie landwirtschaftliche Unternehmer sel

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Feb. 2014 - L 17 U 380/09

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tatbestand Die Kläger begehren im Überprüfungsverfahren nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) die Anerkennung einer Krebserkrankung des verstorbenen M. A. (im Folgenden: V.) als Wie-Berufskrankheit (Wie-BK) nach § 551 Abs. 2

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2015 - L 2 U 174/10

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 16. März 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juni 2015 - L 2 U 440/11

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.08.2011 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 15.09.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.04.2009 abgewie

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 12. Jan. 2015 - S 8 U 216/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 25. Februar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Juni 2014 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2014 - L 2 U 150/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger aufgrund eines Überprüfungsantrages einen Anspruch auf höhere Verletztenrente aufgrund Feststellung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes (JAV) hat. Der 1929 geborene Kl

Sozialgericht München Urteil, 25. Feb. 2014 - S 1 U 5014/13

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Tatbestand Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Kostenübernahme für ein Notstromaggregat im Rahmen der Wohnungshilfe hat. Die am ...1937 geborene Klägerin erlitt am 27. September 1972 einen Arbeitsunfall, als sie rück

Bundessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - B 2 U 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. September 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 26. Apr. 2016 - B 2 U 14/14 R

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Landessozialgericht NRW Urteil, 01. Okt. 2014 - L 17 U 108/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.10.2013 dahingehend geändert, dass unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 16.12.2010 in Gestalt des Widersp

Bundessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2013 - B 2 U 5/13 R

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2013 - B 2 U 17/12 R

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

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Bundessozialgericht Urteil, 13. Feb. 2013 - B 2 U 24/11 R

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Jan. 2013 - L 6 U 2874/12

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Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 26. Juni 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt im We

Bundessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2012 - B 2 U 11/11 R

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2012 - B 2 U 14/11 R

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Juni 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entschei

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2011 - B 2 U 21/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. März 2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08

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Gründe 1 Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden richten sich dagegen, dass eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in v

Bundessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2010 - B 2 U 3/10 R

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Bundessozialgericht Urteil, 15. Juni 2010 - B 2 U 22/09 R

bei uns veröffentlicht am 15.06.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. April 2009 wird als unzulässig verworfen, soweit er die Aufhebung auch nach § 48 SGB X begehrt.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Jan. 2010 - L 1 U 2697/09

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Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 03.04.2007 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. T

Bundessozialgericht Urteil, 12. Jan. 2010 - B 2 U 21/08 R

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Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin des Versicherten die Feststellung eines Tonsillenkarzinoms als Berufskrankheit (BK) de

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 18. Nov. 2009 - L 2 U 27/07

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Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 13.03.2007 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Dez. 2007 - L 6 U 2016/03

bei uns veröffentlicht am 13.12.2007

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Juni 2006 - L 10 U 3308/03

bei uns veröffentlicht am 29.06.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Juli 2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt di

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 25. Mai 2005 - L 2 U 133/04

bei uns veröffentlicht am 25.05.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 14.10.2004 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Apr. 2005 - L 6 U 1974/01

bei uns veröffentlicht am 28.04.2005

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 12. Dezember 2000 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Dez. 2004 - L 7 U 217/02

bei uns veröffentlicht am 09.12.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 29. November 2001 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteil

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Jan. 2004 - L 7 U 3939/01

bei uns veröffentlicht am 15.01.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 4. September 2001 abgeändert und die Klage im vollem Umfang abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beide

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(1) Ist der Versicherungsfall während einer Berufsausbildung eingetreten, wird, wenn es für die Versicherten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres auf 75 Prozent der Bezugsgröße neu festgesetzt 1. von dem Zeitpunkt an...
(1) Der Jahresarbeitsverdienst der kraft Gesetzes versicherten 1. landwirtschaftlichen Unternehmer,2. im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner der landwirtschaftlichen Unternehmer,3. regelmäßig wie landwirtschaftliche Unternehmer selbständig...
(1) Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrer Feststellung, wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist. (2) Fallen aus tatsächlichen...