Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 168 Beitragsbescheid

(1) Der Unfallversicherungsträger teilt den Beitragspflichtigen den von ihnen zu zahlenden Beitrag schriftlich mit. Einer Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches bedarf es nur in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1.

(2) Der Beitragsbescheid ist mit Wirkung für die Vergangenheit zuungunsten der Beitragspflichtigen nur dann aufzuheben, wenn

1.
die Veranlagung des Unternehmens zu den Gefahrklassen nachträglich geändert wird,
2.
die Meldung nach § 165 Absatz 1 unrichtige Angaben enthält oder sich die Schätzung als unrichtig erweist.
3.
(weggefallen)
Wird der Beitragsbescheid aufgrund der Feststellungen einer Prüfung nach § 166 Abs. 2 aufgehoben, bedarf es nicht einer Anhörung durch den Unfallversicherungsträger nach § 24 des Zehnten Buches, soweit die für die Aufhebung erheblichen Tatsachen in der Prüfung festgestellt worden sind und der Arbeitgeber Gelegenheit hatte, gegenüber dem Rentenversicherungsträger hierzu Stellung zu nehmen.

(2a) Enthält eine Meldung nach § 99 des Vierten Buches unrichtige Angaben, unterbleibt eine Aufhebung des Beitragsbescheides nach § 44 des Zehnten Buches zugunsten des Unternehmers, solange die fehlerhaften Meldungen nicht durch den Unternehmer korrigiert worden sind.

(3) Die Satzung kann bestimmen, daß die Unternehmer ihren Beitrag selbst zu errechnen haben; sie regelt das Verfahren sowie die Fälligkeit des Beitrages.

(4) Für Unternehmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten wird der Beitrag festgestellt, sobald der Anspruch entstanden und der Höhe nach bekannt ist.

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§ 10a ARegV zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 10a ARegV wird zitiert von 3 anderen §§ im Anreizregulierungsverordnung.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 185 Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen


(1) Von den Vorschriften des Ersten Abschnitts finden auf die Gemeindeunfallversicherungsverbände, die Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsamen Unfallkassen und die Feuerwehr-Unfallkassen die §§ 150, 151, 164 bis 166, 168, 172, 172b und

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung


(1) Für die Auskunftspflicht der Unternehmer und die Beitragsüberwachung gelten § 98 des Zehnten Buches, § 28p des Vierten Buches und die Beitragsverfahrensverordnung, entsprechend mit der Maßgabe, daß sich die Auskunfts- und Vorlagepflicht der Unter

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 186 Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn


(1) Im Zuständigkeitsbereich des § 125 Absatz 1 finden von den Vorschriften des Ersten Abschnitts die §§ 150, 152, 155, 164 bis 166, 168, 172, 172b und 172c Anwendung, soweit nicht in den folgenden Absätzen Abweichendes geregelt ist. Das Nähere besti
§ 10a ARegV zitiert 4 andere §§ aus dem Anreizregulierungsverordnung.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 44 Pflege


(1) Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe durch andere bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft g

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 165 Nachweise


(1) Die Unternehmer haben nach Ablauf eines Kalenderjahres die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden mit dem Lohnnachweis nach § 99 des Vierten Buches zu melden. Soweit Beträge für Beschäftigte erhoben werden, bei denen

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst


(1) Unfallversicherungsträger können überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste einrichten; das Nähere bestimmt die Satzung. Die von den Diensten gespeicherten Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen an die Unfal

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung


(1) Für die Auskunftspflicht der Unternehmer und die Beitragsüberwachung gelten § 98 des Zehnten Buches, § 28p des Vierten Buches und die Beitragsverfahrensverordnung, entsprechend mit der Maßgabe, daß sich die Auskunfts- und Vorlagepflicht der Unter

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10a ARegV.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Apr. 2018 - L 2 U 421/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 10.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - L 2 U 394/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. September 2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 15. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Ju

Sozialgericht München Urteil, 18. Sept. 2015 - S 1 U 5041/15

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor I. Der Bescheid vom 15. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juni 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang. III. Der Streitwert beträgt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - L 2 U 448/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts München vom 28.09.2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 04.10.2006 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.0

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - L 3 U 29/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 11. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. III. Der Streitwert für das Beru

Sozialgericht München Endurteil, 01. Juni 2017 - S 1 U 5025/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 24. August 2015 in Form des Teilabhilfebescheides vom 26. Februar 2016 sowie gegen den Bescheid vom 11. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. März 2016 wird abgewi

Sozialgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - S 1 U 5039/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die das Umlagejahr 2012 betreffenden Entscheidungen in den Bescheiden vom 29. Januar 2013 und 16. Mai 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juni 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahren

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 2 U 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2018 - B 2 U 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - B 2 U 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. September 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anschlussberufung gegen den Besche

Bundessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - B 2 U 10/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2015 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frank

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - B 2 U 2/14 R

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Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Okt. 2015 - L 17 U 518/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.07.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wir

Bundessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - B 2 U 16/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. September 2013 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 6. Dezember 2013 und des Sozialg

Bundessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - B 2 U 11/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2013 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juli 2013 - B 2 U 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. November 2011 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 21. Feb. 2013 - S 4 U 1090/11

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenpflichtigen Verfahrens. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin von der Beklagten in der Vergangenheit für die Jahre 2005 bis 2008 beitrags

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 15. Jan. 2013 - S 1 U 3577/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

Tenor Der Bescheid vom 24. Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. August 2012 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.Der Streitwert wird - endgültig - auf 27.732,08 EUR festgesetzt. Tatbestand  1 Zwisch

Bundessozialgericht Urteil, 15. Mai 2012 - B 2 U 4/11 R

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Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 29. Sept. 2011 - S 1 U 294/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tenor Die Bescheide vom 12. August 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Dezember 2010 werden aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird - endgültig - auf 10.225,00 EUR festgesetzt. Tatbestand  1 Zw

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 22. Juni 2011 - L 2 U 76/09

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 17.9.2009 wird zurückgewiesen.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Beteil

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Aug. 2008 - L 1 U 583/08

bei uns veröffentlicht am 25.08.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Januar 2008 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Juni 2008 - L 1 U 3732/07

bei uns veröffentlicht am 30.06.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 05.06.2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklag

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2007 - L 1 U 98/06

bei uns veröffentlicht am 22.11.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 8. Mai 2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten auch für die zweite Instanz. Die Revision wird zugelassen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Aug. 2007 - L 6 U 1140/06

bei uns veröffentlicht am 30.08.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 31.10.2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird u

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. März 2006 - L 1 U 1430/05

bei uns veröffentlicht am 27.03.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. Februar 2005 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

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