Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 69 Verordnungsermächtigung

(1) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen.

(2) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Ende eines jeden Jahres

1.
für das vergangene Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete Durchschnittsentgelt in Anlage 1 entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1),
2.
für das folgende Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete vorläufige Durchschnittsentgelt, das sich ergibt, wenn das Durchschnittsentgelt für das vergangene Kalenderjahr um das Doppelte des Vomhundertsatzes verändert wird, um den sich das Durchschnittsentgelt des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres verändert hat,
zu bestimmen. Die Bestimmung soll bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres erfolgen.

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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 21 Höhe und Berechnung


(1) Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes bestimmen sich nach Teil 1 Kapitel 11 des Neunten Buches, soweit die Absätze 2 bis 4 nichts Abweichendes bestimmen. (2) Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld wird für Versicherte, die Arbeitsei

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 151 Auskünfte der Deutschen Post AG


(1) Die Deutsche Post AG darf den für Sozialleistungen zuständigen Leistungsträgern und den diesen Gleichgestellten (§ 35 Erstes Buch sowie § 69 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Sozialdaten, die ihr im Zusammenhang mit der Zahlung, Anpassung, Überwachu
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 68 Aktueller Rentenwert


(1) Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Am 30. Juni 2005 beträgt de

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2012 - XII ZB 696/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 696/10 vom 18. Januar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2; SGB VI §§ 69, 70 Abs. 1, 71, 74 a) Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier ode

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2012 - XII ZB 372/11

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 372/11 vom 21. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2; SGB VI §§ 69, 70 Abs. 1, 71, 74 a) Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier ode

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Jan. 2018 - L 14 R 200/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 05.02.2015 wird zurückgewiesen. II. Die dem Kläger in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die

Sozialgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 20. Apr. 2016 - S 16 R 1365/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Am 01.07.2015 fertigte die Beklagte einen Bescheid zur Rentenanpassung am 01.07.2015. Die 1949 gebo

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Aug. 2016 - L 3 R 199/15

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.01.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Im Streit

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Sept. 2015 - L 8 R 405/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.04.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 26. Juli 2013 - 13 UF 700/08

bei uns veröffentlicht am 26.07.2013

1. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) wird das Urteil des Amtsgerichts Lahnstein vom 10.10.2008 in Ziff. 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 5 R 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 6. Januar 2012 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2011 - B 13 R 29/11 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Dezember 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2011 - L 11 R 267/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 13.01.201 1 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist s

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. Jan. 2010 - 4 UF 15/09

bei uns veröffentlicht am 05.01.2010

Gründe I. 1 Durch Urteil vom 12. Februar 2009 (Bl. 94 - 101 d. A.) hat das Amtsgericht Quedlinburg die Ehe der Parteien geschieden und zugleich den Versorgungsausgleich mittels Renten-Splittings zugunsten des Ehemannes (Antragsgegners) durchgef

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(1) Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Am 30. Juni 2005 beträgt der aktuelle...
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