Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 317 Grundsatz

(1) Bestand Anspruch auf Leistung einer Rente vor dem Zeitpunkt, von dem an geänderte Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland gelten, wird die Rente allein aus Anlass der Rechtsänderung nicht neu berechnet. Dies gilt nicht, wenn dem Berechtigten die Rente aus Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nicht oder nicht in vollem Umfang gezahlt werden konnte. Die Rente ist mindestens aus den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten weiterzuleisten.

(2) Eine Rente an einen Hinterbliebenen ist mindestens aus den persönlichen Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten zu leisten, aus denen seine Rente geleistet worden ist, wenn er am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Leistung einer Rente ins Ausland hatte und diese Rente bis zu seinem Tode bezogen hat.

(2a) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente und ist diese Rente aufgrund einer nach dem 31. Dezember 1991 eingetretenen Änderung in den Verhältnissen, die für die Anwendung der Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland von Bedeutung sind, neu festzustellen, ist bei der Neufeststellung das am 1. Januar 1992 geltende Recht anzuwenden. Hierbei sind für Berechtigte mindestens die nach § 307 ermittelten persönlichen Entgeltpunkte in dem in § 114 Abs. 1 Satz 2 genannten Verhältnis zugrunde zu legen.

(3) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente, bei der der Anspruch oder die Höhe von der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängig war, und wurde hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage berücksichtigt oder hätte sie berücksichtigt werden können, gilt dies auch weiterhin.

(4) Berechtigte erhalten eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nur, wenn sie auf diese Rente bereits für die Zeit, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch im Inland gehabt haben, einen Anspruch hatten.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz - FANG | § 4


(1) § 15 Abs. 1 Satz 3 des Fremdrentengesetzes ist nicht anzuwenden, wenn hierdurch eine besondere Härte vermieden wird. Mögliche Leistungen eines fremden Trägers stehen den bereits anerkannten Ansprüchen für Berechtigte nach § 1 Buchstabe b des Frem
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 307 Umwertung in persönliche Entgeltpunkte


(1) Besteht am 1. Januar 1992 Anspruch auf eine Rente, werden dafür persönliche Entgeltpunkte ermittelt (Umwertung), indem der Monatsbetrag der zu leistenden anpassungsfähigen Rente einschließlich des Erhöhungsbetrags in einer Halbwaisenrente durch d

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 114 Besonderheiten


(1) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten werden zusätzlich ermittelt aus 1. Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten,2. dem Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten und3. Abschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 36/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 17. September 2004 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 39/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Oktober 2004 abgeändert und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 8. August

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 41/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 40/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. März 2006 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2011 - B 5 R 46/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2005 und des Sozialgerichts Koblenz vom 9. März 2005 aufgehoben und die Klage abgewi

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2011 - B 5 R 47/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. August 2005 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer

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