Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 249 Beitragszeiten wegen Kindererziehung

(1) Die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind endet 30 Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt.

(2) Bei der Anrechnung einer Kindererziehungszeit steht der Erziehung im Inland die Erziehung im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze gleich. Dies gilt nicht, wenn Beitragszeiten während desselben Zeitraums aufgrund einer Versicherungslastregelung mit einem anderen Staat nicht in die Versicherungslast der Bundesrepublik Deutschland fallen würden.

(3) (weggefallen)

(4) Ein Elternteil ist von der Anrechnung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen, wenn er vor dem 1. Januar 1921 geboren ist.

(5) Für die Feststellung der Tatsachen, die für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten vor dem 1. Januar 1986 erheblich sind, genügt es, wenn sie glaubhaft gemacht sind.

(6) Ist die Mutter vor dem 1. Januar 1986 gestorben, wird die Kindererziehungszeit insgesamt dem Vater zugeordnet.

(7) Bei Folgerenten, die die Voraussetzungen nach § 88 Absatz 1 oder 2 erfüllen und für die ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist, endet die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt. Die Kindererziehungszeit endet 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt, wenn ausschließlich ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Eine Kindererziehungszeit wird für den maßgeblichen Zeitraum, für den ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 5 berücksichtigt wurde, nicht angerechnet.

(8) Die Anrechnung einer Kindererziehungszeit nach Absatz 1 ist ausgeschlossen

1.
ab dem 13. bis zum 24. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt, wenn für die versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist,
2.
ab dem 25. bis zum 30. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt, wenn für die versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist.
Satz 1 gilt entsprechend, wenn für andere Versicherte oder Hinterbliebene für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für den maßgeblichen Zeitraum zu berücksichtigen ist oder zu berücksichtigen war.

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Arbeitsrecht: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - betriebliche Altersversorgung

17.12.2010

Der Ausschluss von Erziehungsurlaubszeiten von der Anwartschaftssteigerung stellt weder nach primärem europäischem Gemeinschaftsrecht noch nach deutschem Verfassungsrecht eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 50a Kindererziehungszuschlag


(1) Das Ruhegehalt erhöht sich für jeden Monat einer dem Beamten zuzuordnenden Kindererziehungszeit um einen Kindererziehungszuschlag. Dies gilt nicht, wenn der Beamte wegen der Erziehung des Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherung

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 70 Kindererziehungszuschlag


(1) Das Ruhegehalt erhöht sich für jeden Monat einer dem Berufssoldaten zuzuordnenden Kindererziehungszeit um einen Kindererziehungszuschlag. Dies gilt nicht, wenn der Berufssoldat wegen der Erziehung des Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung

Fremdrentengesetz - FRG | § 28b


Für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch steht die Erziehung im jeweiligen Herkunftsgebiet der Erziehung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs gleich. D
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung


(1) Bestand am 30. Juni 2014 Anspruch auf eine Rente, wird ab dem 1. Juli 2014 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind berücksichtigt, wenn1.in der Rente eine Kindererziehungszeit
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 88 Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten


(1) Hat ein Versicherter eine Rente wegen Alters bezogen, werden ihm für eine spätere Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungs

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung


(1) Bestand am 30. Juni 2014 Anspruch auf eine Rente, wird ab dem 1. Juli 2014 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind berücksichtigt, wenn1.in der Rente eine Kindererziehungszeit

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Mai 2019 - L 19 R 622/18

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.10.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 6 R 38/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 06. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 19 R 220/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 21.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - L 1 R 310/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 16. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten III. Revision wird nicht zugelassen Tatbesta

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 23. Feb. 2016 - S 3 R 751/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Parteien streiten um die Berücksichtigung eines zusätzlichen persönlichen Entgeltpunktes für d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - L 20 R 792/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.07.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zug

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. März 2018 - L 19 R 134/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 21.02.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Sozialgericht Landshut Endurteil, 12. Juli 2017 - S 2 R 305/14

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 17.03.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.03.2014 und in der Gestalt des Bescheides vom 24.02.2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht

Sozialgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 18. Mai 2015 - S 3 R 124/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob bei der Rente der Klägerin Kindererziehungszeiten bzw. ein Zuschlag an

Sozialgericht Augsburg Urteil, 16. März 2015 - S 2 R 966/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. Juni 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Januar 2012 in der Fassung des Bescheides vom 3. September 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu ersta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Apr. 2017 - L 19 R 436/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 18.05.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2016 - L 19 R 786/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 14.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - L 19 R 218/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 21.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 21. März 2016 - S 7 R 132/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von weiteren Zeiten der Kindererziehung und um eine dara

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Okt. 2018 - B 13 R 63/18 B

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. März 2018 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2018 - B 13 R 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor Die Sprungrevision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 20. Feb. 2018 - 5 K 4853/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge ohne Berücksichtigung eines über die ersten sechs Monate nach Geburt ihr

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Okt. 2017 - B 12 KR 119/16 B

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Juni 2010 geändert.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - L 9 R 3651/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 26. August 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Im Übrigen verbleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenen

Bundessozialgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - B 13 R 350/16 B

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 27. Sept. 2016 - S 13 R 926/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 7. Januar 2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 21. Juli 2015 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 17. Februar 2016 wird abgeändert und die Beklagte verpflichtet, ab dem 1. Juli 2014 Kindererziehungszeiten

Sozialgericht Duisburg Urteil, 20. Mai 2016 - S 29 R 91/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2In Streit steht die Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Altersrente. 3Die am 19.09.19xx geborene Klägerin war seit

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 04. Dez. 2015 - L 4 R 3715/15

bei uns veröffentlicht am 04.12.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 12. August 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Die Klägerin begehrt die Anrechnung von

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Okt. 2015 - 3 A 348/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 12 KR 15/12 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 11. Mai 2010 geändert.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 07. Apr. 2014 - 23 K 6416/12

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu v

Landgericht Karlsruhe Urteil, 28. Feb. 2014 - 6 O 145/13

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollst

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Jan. 2014 - B 13 R 31/13 R

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. November 2013 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Dez. 2012 - X B 169/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr 2002 erzielte die im Juni 1938 geborene Klägerin u

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2012 - L 11 KR 3416/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 11.05.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Zwischen den B

Sozialgericht Neubrandenburg Vorlagebeschluss, 12. Jan. 2012 - S 4 RA 152/03

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

Tenor 1. Das Verfahren wird erneut ausgesetzt. 2. Der Rechtsstreit wird gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um zu prüfen, ob § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in der Fassung des Rentenreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl

Bundessozialgericht Beschluss, 20. Okt. 2010 - B 13 R 511/09 B

bei uns veröffentlicht am 20.10.2010

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Juni 2010 - B 10 EG 12/09 R

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Bundeserziehungsgeld (BErzg) für den 6. bis 12. Lebensmonat ihrer am 16.3.2001 geborenen Tochter C. ; in dieser Zeit hat sie sich mit i

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Apr. 2010 - L 10 R 3082/07

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 18.04.2007 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.04.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.01.2006 verurteilt, auch d

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2010 - 3 AZR 370/08

bei uns veröffentlicht am 20.04.2010

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. März 2008 - 2 Sa 469/07 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2010 - B 13 R 41/09 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Klägerin beanspruchen kann, die ihr seit dem 1.1.2002 gewährte Altersrente für Frauen abschlagsfrei - dh mit

Sozialgericht Schleswig Urteil, 26. Juni 2008 - S 14 R 1/07

bei uns veröffentlicht am 26.06.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Regelaltersrente unter Anerkennung von Kindererziehungszeiten, bzw. die Gewährung von Kindererziehun

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 05. Mai 2006 - L 3 AL 137/05

bei uns veröffentlicht am 05.05.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 29. August 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2006 - L 6 R 3053/05

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30. Mai 2005 aufgehoben und der Bescheid vom 10. März 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. November 2003 abgeändert. Die Beklagte wird verurte

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 11. Nov. 2004 - L 1 RA 27/02

bei uns veröffentlicht am 11.11.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 19.04.2002 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 29. Jan. 2004 - L 1 RA 36/01

bei uns veröffentlicht am 29.01.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 23.04.2001 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

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(1) Hat ein Versicherter eine Rente wegen Alters bezogen, werden ihm für eine spätere Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen...
(1) Bestand am 30. Juni 2014 Anspruch auf eine Rente, wird ab dem 1. Juli 2014 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind berücksichtigt, wenn1.in der Rente eine Kindererziehungszeit für den...