Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 149 Versicherungskonto

(1) Der Träger der Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, das nach der Versicherungsnummer geordnet ist. In dem Versicherungskonto sind die Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft erforderlich sind, zu speichern. Ein Versicherungskonto darf auch für Personen geführt werden, die nicht nach den Vorschriften dieses Buches versichert sind, soweit es für die Feststellung der Versicherungs- oder Beitragspflicht und für Prüfungen bei Arbeitgebern (§ 28p des Vierten Buches) erforderlich ist.

(2) Der Träger der Rentenversicherung hat darauf hinzuwirken, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Die Daten sollen so gespeichert werden, dass sie jederzeit abgerufen und auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung übermittelt werden können. Stellt der Träger der Rentenversicherung fest, dass für einen Beschäftigten mehrere Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a des Vierten Buches gemeldet oder die Zeitgrenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Vierten Buches überschritten sind, überprüft er unverzüglich diese Beschäftigungsverhältnisse. Stellen die Träger der Rentenversicherung fest, dass eine Beschäftigung infolge einer Zusammenrechnung versicherungspflichtig ist, sie jedoch nicht oder als versicherungsfrei gemeldet worden ist, teilen sie diese Beschäftigung mit den notwendigen Daten der Einzugsstelle mit. Satz 4 gilt entsprechend, wenn die Träger der Rentenversicherung feststellen, dass beim Zusammentreffen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften über den Übergangsbereich nicht oder nicht mehr vorliegen.

(3) Der Träger der Rentenversicherung unterrichtet die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (Versicherungsverlauf).

(4) Versicherte sind verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken, insbesondere den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, alle für die Kontenklärung erheblichen Tatsachen anzugeben und die notwendigen Urkunden und sonstigen Beweismittel beizubringen.

(5) Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat der Versicherte innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest. Bei Änderung der dem Feststellungsbescheid zugrunde liegenden Vorschriften ist der Feststellungsbescheid durch einen neuen Feststellungsbescheid oder im Rentenbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben; die §§ 24 und 48 des Zehnten Buches sind nicht anzuwenden. Über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten wird erst bei Feststellung einer Leistung entschieden.

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Referenzen - Gesetze | § 26 GWB

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Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 8 Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting


(1) Versichert sind auch Personen, 1. die nachversichert sind oder2. für die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder eines Rentensplittings Rentenanwartschaften übertragen oder begründet sind.Nachversicherte stehen den Personen gleich, die versiche

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 48 Waisenrente


(1) Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn 1. sie noch einen Elternteil haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezei

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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2003 - III ZR 155/02

bei uns veröffentlicht am 10.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 155/02 Verkündet am: 10. Juli 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 (D, Fm

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Mai 2019 - L 19 R 622/18

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.10.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 6 R 38/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 06. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - L 1 R 310/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 16. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - L 13 R 1099/13

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24. September 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Nov. 2017 - L 6 R 168/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Juli 2016 - L 6 R 149/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 03. September 2015 aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass der ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 6 R 4/13 vor dem Sozialgericht Münch

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2016 - L 13 R 196/14

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Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Februar 2014 sowie des Bescheids der Beklagten vom 18. Februar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. November 2011 verurteilt,

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - L 13 R 65/14

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Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit Dr. A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - gegen Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verwaltungsstelle München, vertreten durch die Geschäftsfü

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 13 R 148/13

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 20 R 332/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.03.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Juni 2014 - L 19 R 844/11

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 14.07.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - L 20 R 792/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.07.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zug

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juni 2014 - L 20 R 249/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.02.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Sept. 2014 - L 19 R 673/12

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 18.07.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2014 - L 19 R 167/10

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.01.2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - L 19 R 298/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 19 R 1005/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.08.2013 und der Bescheid der Beklagten vom 23.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.04.2013 aufgehoben. II. Di

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 11. Mai 2017 - S 3 R 472/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Die Beteiligten streiten um eine höhere Altersrente für den Kläger im Wege eines Überprüfungsve

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2018 - L 19 R 565/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.06.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 17. Juni 2016 - S 3 R 561/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreites sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Anerkennung der Zeiten vom 04.07.2009 bis 30.09.2011, vom 04.1

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 12. Juli 2017 - S 11 R 569/17

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Sozialgericht Augsburg Urteil, 16. März 2015 - S 2 R 966/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. Juni 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Januar 2012 in der Fassung des Bescheides vom 3. September 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu ersta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - L 19 R 1118/14

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.12.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - L 19 R 153/13

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.11.2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 14.03.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.11.2002 abgewiesen. II

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - L 19 R 145/14

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 14.01.2014 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 10.02.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.07.2011

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2018 - L 13 R 186/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Februar 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2017 - L 1 R 1084/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 31. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - L 13 R 1206/13

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. November 2013 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 23. Mai 2013 abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2014 - L 13 R 905/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Zuordnung der vom Kläger im Zeitraum 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 2011 zurückgelegten Versicherungszeiten zur Qualifikationsgruppe 1 der Anlage 13 zum SGB VI. Der 1946 geborene Kläger

Bundessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2018 - B 13 R 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor Die Sprungrevision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 08. März 2018 - L 1 R 75/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 14. April 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelasse

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2017 - L 8 R 1262/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe 24.02.2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - L 11 R 343/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09.12.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Anerkennung des Ze

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - L 9 R 3651/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 26. August 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Im Übrigen verbleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2017 - L 10 R 705/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 11.02.2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich, bezogen au

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. Jan. 2017 - 1 BvR 967/14

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2015 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. November 2015 und des Sozialgerichts Dresden vom 12. Februar 2015 abgeändert.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RS 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Januar 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dr

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 R 8/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Nov. 2016 - L 7 R 2582/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor Die Klage gegen den Bescheid vom 3. Juli 2014 wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf höhere Regelaltersrente unter ungek

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 10. Nov. 2016 - S 20 R 2339/13

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 27.08.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.12.2013, beide in der Gestalt des Ablehnungsbescheides vom 16.04.2014 verurteilt, der Klägerin Regelaltersente ab dem 01.05.2014 auc

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 27. Sept. 2016 - S 13 R 926/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 7. Januar 2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 21. Juli 2015 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 17. Februar 2016 wird abgeändert und die Beklagte verpflichtet, ab dem 1. Juli 2014 Kindererziehungszeiten

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Aug. 2016 - L 4 R 336/16

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.02.2016 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2S

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 14. Juli 2016 - S 3 R 43/16

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 14.09.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.12.2015, soweit dadurch der Bescheid vom 07.12.2011 aufgehoben wird, wird aufgehoben.2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Juni 2016 - L 18 KN 89/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat Gerichtskosten in Höhe von 675,00 Euro zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstat

Sozialgericht Detmold Urteil, 26. Feb. 2016 - S 6 R 906/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei einer Beamtentätigkeit. 3Die am 00.00.1950 geborene Klägerin ist Mutter von zw

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(1) Versichert sind auch Personen, 1. die nachversichert sind oder2. für die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder eines Rentensplittings Rentenanwartschaften übertragen oder begründet sind.Nachversicherte stehen den Personen gleich, die versicherungspflichtig...
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(1) Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn 1. sie noch einen Elternteil haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat...
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