Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 50 Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes

(1) Für Versicherte, die

1.
Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
2.
Ruhegehalt, das nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gezahlt wird,
3.
Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3,
4.
Leistungen, die ihrer Art nach den in den Nummern 1 und 2 genannten Leistungen vergleichbar sind, wenn sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer staatlichen Stelle im Ausland gezahlt werden,
5.
Leistungen, die ihrer Art nach den in den Nummern 1 und 2 genannten Leistungen vergleichbar sind, wenn sie nach den ausschließlich für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet geltenden Bestimmungen gezahlt werden,
beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an; nach Beginn dieser Leistungen entsteht ein neuer Krankengeldanspruch nicht. Ist über den Beginn der in Satz 1 genannten Leistungen hinaus Krankengeld gezahlt worden und übersteigt dieses den Betrag der Leistungen, kann die Krankenkasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern. In den Fällen der Nummer 4 gilt das überzahlte Krankengeld bis zur Höhe der dort genannten Leistungen als Vorschuß des Trägers oder der Stelle; es ist zurückzuzahlen. Wird eine der in Satz 1 genannten Leistungen nicht mehr gezahlt, entsteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn das Mitglied bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist.

(2) Das Krankengeld wird um den Zahlbetrag

1.
der Altersrente, der Rente wegen Erwerbsminderung oder der Landabgaberente aus der Alterssicherung der Landwirte,
2.
der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder der Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
3.
der Knappschaftsausgleichsleistung oder der Rente für Bergleute oder
4.
einer vergleichbaren Leistung, die von einem Träger oder einer staatlichen Stelle im Ausland gezahlt wird,
5.
von Leistungen, die ihrer Art nach den in den Nummern 1 bis 3 genannten Leistungen vergleichbar sind, wenn sie nach den ausschließlich für das in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiets geltenden Bestimmungen gezahlt werden,
gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt wird.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 44 Krankengeld


(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41)

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 44a Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen


Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen nach § 27 Absatz 1a Satz 1 haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Spende an Versicherte sie arbeitsunfähig macht. Das Krankengeld wird den Spen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 5 Versicherungspflicht


(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht be

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45 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2008 - XII ZR 129/06

bei uns veröffentlicht am 19.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 129/06 Verkündet am: 19. November 2008 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Sozialgericht München Urteil, 11. Okt. 2016 - S 38 KA 1611/14

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Klage wird im Hauptantrag abgewiesen. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 16.12.2011 und 22.03.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.10.2014 verurteilt, die Klägerin unter Beachtung d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Jan. 2016 - L 5 KR 492/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 16. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Mai 2015 - L 14 R 97/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. November 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen.

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 09. März 2018 - 6 K 2641/17

bei uns veröffentlicht am 09.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Die Kläger sind Ehegatten, die im Streitjahr 2015 zusammen zur Einko

Sozialgericht München Beschluss, 14. Jan. 2015 - S 31 R 990/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Der Bescheid vom 10.09.2012 in Gestalt des Bescheides vom 11.10.2012 und der Widerspruchsbescheide vom 23.04.2013 und 24.04.2013 wird aufgehoben, soweit damit der Rentenbewilligungsbescheid vom 23.06.2012 für die Vergangenheit

Bundessozialgericht Urteil, 25. Mai 2018 - B 13 R 3/17 R

bei uns veröffentlicht am 25.05.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 20. Dezember 2016 aufgehoben.

BGH IV ZR 318/13

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 13. August 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Juli 2016 - L 6 U 1013/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 24. Februar 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt wegen des A

Sozialgericht Mainz Urteil, 25. Juli 2016 - S 3 KR 428/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Der Bescheid vom 19.03.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krank

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Juli 2016 - L 10 R 2514/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 07.05.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist di

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2016 - L 11 KR 455/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 29.12.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Versagu

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. April 2015 - 7 Sa 1242/14 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Apr. 2016 - B 5 R 26/15 R

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2015, das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. November 2013, der Bescheid der Beklagten

Sozialgericht Mainz Urteil, 21. März 2016 - S 3 KR 255/14

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.05.2014 verurteilt, der Klägerin Krankenge

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. März 2016 - L 11 KR 2415/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 05.05.2015 und der Bescheid der Beklagten vom 06.05.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.07.2013 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger K

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. März 2016 - 2 VAs 72/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten V. S. auf gerichtliche Entscheidung vom 22. Dezember 2015 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 19. November 2015 - 802 VRs 650 Js 18633/14 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanw

Sozialgericht Speyer Urteil, 30. Nov. 2015 - S 19 KR 160/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2015 verurteilt, der Klägerin wei

Sozialgericht Speyer Urteil, 30. Nov. 2015 - S 19 KR 409/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.04.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.06.2014 verurteilt, dem Kläger weiteres Krankengeld in

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2015 - 12 Sa 500/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor I.              Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2014 – Az. 11 Sa 5134/13 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger 3.651,97 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkt

Landessozialgericht NRW Urteil, 06. Mai 2015 - L 8 R 655/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.5.2014 geändert. Der Bescheid vom 18.3.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.6.2010 in der Fassung des Bescheides vom 25.8.2011 in der Fassung, die dies

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 1 KR 32/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Speyer Beschluss, 08. Sept. 2014 - S 19 KR 519/14 ER

bei uns veröffentlicht am 08.09.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 14.08.2014 bis zur bestands- bzw. rechtsk

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 16 KR 160/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 14.01.2013 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.12.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.04.2012 verurteilt, dem Kläger auc

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 16 KR 429/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.03.2013 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 11.02.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2009 verurteilt, der Kläger

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 16 KR 146/14

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 10.01.2014 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 23.01.2012 in der Fassung des Teilabhilfebescheides vom 29.05.2012 in der Gestalt des Wider

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 16 KR 208/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.02.2013 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.10.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.12.2011 verurteilt, der Kläge

Sozialgericht Mainz Urteil, 04. Juni 2014 - S 3 KR 298/12

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 03.01.2012 in Ge-stalt des Widerspruchsbescheids vom 10.07.2012 verurteilt, der Klägerin

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. März 2014 - L 10 U 2744/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 24.05.2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen d

Bundessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - B 5 R 36/12 R

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens auch in der Revisionsinstanz.

Sozialgericht Mainz Urteil, 24. Sept. 2013 - S 17 KR 247/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 14.02.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 07.05.2012 verurteilt, dem Kläger Krankengeld in gesetzlicher

Bundessozialgericht Beschluss, 13. Nov. 2012 - B 1 KR 66/12 B

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Juni 2012 aufgehoben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 01. Nov. 2012 - L 1 R 220/11

bei uns veröffentlicht am 01.11.2012

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 27. Mai 2011 wird aufgehoben und die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 07. November 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Mai 2008 verurteilt, der Klägerin eine Rente

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 13 R 9/12 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30. Januar 2012 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weitere 1872,44 Euro zu zahlen.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 13 R 11/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. September 2010 sowie das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 26. Mai 2009 aufgehoben

Sozialgericht Stralsund Urteil, 25. Nov. 2011 - S 3 KR 24/10

bei uns veröffentlicht am 25.11.2011

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 5. Januar 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Februar 2010 dem Grunde nach verurteilt, der Klägerin vom 15. Januar 2010 bis zum 10. September 2010 Krankengeld zu gewä

Sozialgericht Trier Urteil, 06. Okt. 2011 - S 1 KR 54/11

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 19.11.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.3.2011 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2010 - B 1 KR 31/09 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 10. Sept. 2010 - L 3 AL 43/09

bei uns veröffentlicht am 10.09.2010

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 54,55 EUR festgesetzt. Tatbestand 1 Die Beteiligten

Bundessozialgericht Urteil, 22. Juni 2010 - B 1 KR 21/09 R

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tatbestand 1 Die beteiligten Leistungsträger streiten über einen Erstattungsanspruch. 2

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Mai 2010 - L 11 R 3189/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 15. Juni 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Instanzen trägt die Beklagte. Die

Landgericht Karlsruhe Urteil, 15. Feb. 2008 - 6 S 41/07

bei uns veröffentlicht am 15.02.2008

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.07.2007, Az.: 2 C 498/06, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revisio

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. März 2007 - L 4 R 1006/06

bei uns veröffentlicht am 09.03.2007

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2005 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.043,53 EUR zu erstatten. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Außergerichtl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Nov. 2006 - L 11 KR 3814/06

bei uns veröffentlicht am 28.11.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Beteil

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Sept. 1999 - L 16 KR 41/98

bei uns veröffentlicht am 16.09.1999

1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Höhe der Anrechnung der dem Kläger gewährten Berufsunfähigkeitsrente auf das ihm gezahlte Krankengeld (Krg). 3Die Beklagte zahlte dem Kläger ab dem 08.11.1995 werktäglich Krg in Höhe von 52,70 DM fortlauf

Referenzen

(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil...