Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 16 Ruhen des Anspruchs

(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte

1.
sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist,
2.
Dienst auf Grund einer gesetzlichen Dienstpflicht oder Dienstleistungen und Übungen nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten,
2a.
in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stehen,
3.
nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben oder als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst leisten,
4.
sich in Untersuchungshaft befinden, nach § 126a der Strafprozeßordnung einstweilen untergebracht sind oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird, soweit die Versicherten als Gefangene Anspruch auf Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz haben oder sonstige Gesundheitsfürsorge erhalten.
Satz 1 gilt nicht für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

(2) Der Anspruch auf Leistungen ruht, soweit Versicherte gleichartige Leistungen von einem Träger der Unfallversicherung im Ausland erhalten.

(3) Der Anspruch auf Leistungen ruht, soweit durch das Seearbeitsgesetz für den Fall der Erkrankung oder Verletzung Vorsorge getroffen ist. Er ruht insbesondere, solange sich das Besatzungsmitglied an Bord des Schiffes oder auf der Reise befindet, es sei denn, das Besatzungsmitglied hat nach § 100 Absatz 1 des Seearbeitsgesetzes die Leistungen der Krankenkasse gewählt oder der Reeder hat das Besatzungsmitglied nach § 100 Absatz 2 des Seearbeitsgesetzes an die Krankenkasse verwiesen.

(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt nicht für den Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und für den Anspruch auf Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches sind oder werden.

(3b) Sind Versicherte mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat die Krankenkasse sie schriftlich darauf hinzuweisen, dass sie im Fall der Hilfebedürftigkeit die Übernahme der Beiträge durch den zuständigen Sozialleistungsträger beantragen können.

(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.

(5) (weggefallen)

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV | § 2 Risikogruppen


(1) Die Zuordnung der Versicherten zu den Risikogruppen nach § 266 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 269 Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfolgt mittels eines vom Bundesamt für Soziale Sicherung festgelegten Versi

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 36 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen


(1) Betriebshilfe kann bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten erbracht werden, wenn die Leistung zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erforderlich ist. Haushaltshilfe kann bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten erbracht werden,
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte


(1) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch Bewertungsausschüsse als Bestandteil der Bundesmantelverträge einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen einheitliche

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder


(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitgl

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 291a Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung


(1) Die elektronische Gesundheitskarte dient mit den in den Absätzen 2 bis 5 genannten Angaben dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) sowie der Abrechnung m
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 126a Einstweilige Unterbringung


(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrisc

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG | § 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art


(1) Endet das Wehrdienstverhältnis Einsatzgeschädigter nach § 1 Nummer 1, die nicht in einem auf Lebenszeit begründeten Wehrdienstverhältnis stehen, während der Schutzzeit durch Zeitablauf oder wäre es aus diesem Grund zu beenden, treten sie zu diese

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 16


(1) Der Versicherte hat an die Künstlersozialkasse als Beitragsanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte des Beitrages gemäß dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des hälftigen Zusatzbeitrages nach §

SeeArbG - SeeArbG | § 100 Besonderheiten bei der medizinischen Betreuung im Inland


(1) Liegt das Schiff in einem inländischen Hafen, so hat ein in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten substitutiven Krankenversicherung versichertes Besatzungsmitglied, solange es an Bord bleibt, die Wahl zwischen der medizinischen B
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 26 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche


(1) Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 25 Gesundheitsuntersuchungen


(1) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf alters-, geschlechter- und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, zur Früherkennung von

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53 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 13. Dez. 2016 - S 6 KR 511/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Unter Abänderung des Bescheides vom 26. Juli 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. September 2016 wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger während seines Auslandsaufenthaltes in K. vom 15. August 2016 bis 27.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Okt. 2016 - L 7 AS 659/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 17. August 2016 aufgehoben und der Antrag der Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. II. Die

Sozialgericht München Beschluss, 28. Dez. 2016 - S 46 AS 2872/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Eilverfahren dag

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Feb. 2019 - L 7 AS 1014/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 31. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird für

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Aug. 2016 - L 7 AS 461/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners und Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 19. Juli 2016 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin auf Erlass einer einstweiligen

Sozialgericht Landshut Urteil, 24. Nov. 2015 - S 11 AY 11/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Übernahme von Kosten, die für eine ambulante Psychotherapie der Klägerin im Beratu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Juni 2015 - L 4 KR 27/13

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 04. Januar 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelass

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Apr. 2016 - S 10 KR 289/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 27. Juni 2017 - S 55 KR 2264/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.828,00 Euro festgesetzt. Tatbestand 1. Die Klägerin ist eine private Auslands-Krank

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Mai 2018 - L 4 KR 297/17

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 06.04.2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer I. des Tenors die Wörter "Extension des alten Nabels" durch die Wörter "Exzision der alten

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2018 - L 4 KR 585/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Dez. 2017 - L 5 KR 508/17

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 04.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten auch der Berufung. III. Der Streitwert für beide Instanzen wird a

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2014 - L 7 AS 757/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 12. September 2014 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Sept. 2014 - L 16 AS 232/14 B PKH

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 04.02.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Parteien streiten i

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 20. Feb. 2018 - S 4 KR 2398/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 26.05.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.07.2017 wird aufgehoben.2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.3. Der Beklagten werden Verschuldenskosten in Höhe

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Juli 2017 - L 5 KR 99/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 18. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juli 2017 - L 5 KR 135/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 1.12.2015 sowie die Bescheide der Beklagten vom 24.11.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.6.2012 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt,

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2017 - L 4 KR 4256/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 3. September 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Erst

Sozialgericht Stralsund Urteil, 20. Jan. 2017 - S 3 KR 180/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. September 2014 verurteilt, an die Klägerin 619,82 € zu zahlen. 2. Die Beklagte ist verpflichtet, die notwendigen außer

Bundessozialgericht Urteil, 31. Mai 2016 - B 1 A 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2016 - B 6 KA 8/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2016 - B 1 KR 31/15 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. November 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an da

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. März 2016 - 2 VAs 72/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten V. S. auf gerichtliche Entscheidung vom 22. Dezember 2015 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 19. November 2015 - 802 VRs 650 Js 18633/14 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanw

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Jan. 2016 - L 5 KR 209/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 28. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gr

Bundessozialgericht Urteil, 08. Sept. 2015 - B 1 KR 16/15 R

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2014 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lan

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Aug. 2015 - L 5 KR 292/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.3.2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Gewähr

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 30. Juli 2015 - L 11 KR 3149/15 ER

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Aussetzung der Vollstreckung wird abgelehnt.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Der Kläger wendet sich gegen die Vollstreckung von Beitragsforderungen der Beklagten.2 Der am … 1962 geborene

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Mai 2015 - L 5 KR 594/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.8.2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.689,10 Euro festgesetzt.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2015 - B 3 P 6/13 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - B 8 SO 6/13 R

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2012 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblen

Sozialgericht Aachen Urteil, 08. Juli 2014 - S 13 KR 29/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Berufung wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für eine Sauerstoffversorgung im Ausland in Höhe vo

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Mai 2014 - L 11 KR 1169/13

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 14.02.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich im vorliegend

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 12 KR 3/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 25. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2012 - L 11 KR 384/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 09.12.2009 und der Bescheid der Beklagten vom 15.10.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.02.2009 abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläge

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2012 - L 11 KR 3057/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.05.2010 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 1.520,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz a

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 15. März 2012 - L 5 KR 62/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.03.2012

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Koblenz vom 31.01.2012 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 30.06.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Nov. 2011 - L 5 KR 10/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 25.11.2010 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wi

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Nov. 2011 - L 5 KR 149/10

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 22.6.2010 wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Klägers in der KVdR am 3.7.2001 begann.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. März 2011 - 4 K 1053/09

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Praxisgebühren nach § 28 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 61 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) den Bei

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2010 - B 1 KR 2/10 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Koblenz Urteil, 22. Juni 2010 - S 16 KR 87/09

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 30.05.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.08.2007 wird dem Grunde nach festgestellt, dass der Kläger in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich krankenversichert is

Bundessozialgericht Urteil, 17. Juni 2010 - B 3 KR 4/09 R

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2009 geändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2010 - B 1/3 KR 22/08 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für eine auf Kuba durchgeführte Augenbehandlung sowie über die Feststellung einer Menschenrechtsverl

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2010 - B 1/3 KR 6/09 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten stationärer medizinischer Leistungen zur Rehabilitation (Reha).

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 29. Okt. 2009 - L 5 KR 109/08

bei uns veröffentlicht am 29.10.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 16. Juli 2008 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. September 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2006 aufgehoben. Es wird festges

Sozialgericht Mainz Urteil, 13. Okt. 2008 - S 7 KR 66/06

bei uns veröffentlicht am 13.10.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Anwendbarkeit von § 17 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) auf einen in

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2008 - L 5 KR 59/07

bei uns veröffentlicht am 27.02.2008

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 10. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Jan. 2008 - L 5 KR 3869/05

bei uns veröffentlicht am 16.01.2008

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 21.6.2005 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.826,02 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Euro

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 01. Aug. 2007 - L 6 KR 8/06

bei uns veröffentlicht am 01.08.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 24. März 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nic

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. März 2006 - L 11 KR 4028/05

bei uns veröffentlicht am 14.03.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 30. August 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Betei

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