Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31 Pflichtverletzungen

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

1.
sich weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Absatz 5 oder Absatz 6 nachzukommen,
2.
sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3.
eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.
Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

1.
sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 herbeizuführen,
2.
sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
3.
ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder
4.
sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen


(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31b Beginn und Dauer der Minderung


(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tri

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 65 Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes


(1) § 3 Absatz 2a in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung findet bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, weiter Anwendung. (2) Sofern die Träger der Grundsicher

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet,1.eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und2.spätestens
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan


(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststel

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16d Arbeitsgelegenheiten


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zus

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen


(1) Arbeitgeber können für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die trotz vermittlerischer Unterstützung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen nach diesem Buch

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 128/12 Verkündet am: 25. Juni 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 842; StVG § 11 Satz

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2009 - XII ZB 135/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 135/07 vom 30. September 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 114 Satz 1, 115 Abs. 1 Satz 2 Einer Prozesskostenhilfe beantragenden Partei können im Ausnahmefall f

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2013 - III ZR 374/12

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BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 374/12 Verkündet am: 19. September 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Sozialgericht München Beschluss, 18. Apr. 2019 - S 46 AS 785/19 ER

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid vom 7. März 2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Gründe

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - S 9 AS 349/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 28. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2017 wird abgewiesen. Der Antrag auf Unterlassung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2016 - L 7 AS 76/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 17 AS 675/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller zu 1 und 2 vom 26.08.2016 gegen die Sanktionsbescheide vom 24.08.2016 (Minderung des Arbeitslosengeldes II der Antragsteller um 10% der Regelleistung im Zeitraum 01

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Okt. 2017 - L 11 AS 693/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 01.09.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die vollständig

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - L 7 AS 85/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand Streitig ist eine Sanktion, die eine Minderung des Auszahlungsanspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des Regelbedarfs für die Monate Dezember 2011, Januar und Februar 2012 feststellt. Der 1959 gebo

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - L 7 AS 84/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand Streitig ist eine Sanktion, die eine Minderung des Auszahlungsanspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld II um 30 Prozent des Regelbedarfs für die Monate September, Oktober und November 2011 feststellt. Der 1959 gebore

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Feb. 2014 - L 11 AS 535/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tatbestand Streitig ist eine Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) um 30% der Regelleistung für die Zeit vom 01.11.2010 bis 31.01.201

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Nov. 2016 - L 7 AS 851/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 29. November 2016, Az.: S 53 AS 2463/16 ER, wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 10. Aug. 2016 - S 13 AS 2433/14

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 8.5.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5.6.2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Juni 2016 - L 16 AS 284/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 07.04.2016 abgeändert und der Beigeladene verpflichtet, der Beschwerdegegnerin vorläufig Leistungen nach dem SGB XII in Höhe von 1.039 EUR monatlich für die

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 06. Mai 2015 - S 11 AS 351/15 ER

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweilig

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juli 2016 - L 11 AS 163/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkoerper: 11. Senat I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 05.02.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu ersta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juli 2016 - L 11 AS 162/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 05.02.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht München Beschluss, 01. Okt. 2015 - S 16 AS 1859/15 ER

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 22.07.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.08.2015 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 31. Mai 2016 - S 8 AS 378/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor 1. Der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 10. März 2016 wird aufgehoben und die Sache wird zur weiteren Sachaufklärung an den Beklagten zurückverwiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2016 - L 16 AS 226/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 1. Dezember 2014 wird zurückgewiesen, soweit das Urteil den Leistungszeitraum 1. Mai 2013 bis 31. Oktober 2013 betrifft. II. Außergerichtliche Kosten si

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. März 2016 - L 7 AS 137/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 18. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Sozialgericht Würzburg Urteil, 18. Juli 2017 - S 10 AS 5/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um eine vom Beklagten festgestellte Minderung des dem Kläger zustehenden Arbeit

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2015 - L 16 AS 381/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 07.05.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller wird für

Sozialgericht Landshut Endurteil, 24. Okt. 2014 - S 11 AY 16/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Höhe der dem Kläger zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberle

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Mai 2015 - L 7 AS 365/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 13. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - L 11 AS 652/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.08.2017 wird zurückgewiesen. II. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.08.2017

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Apr. 2015 - L 7 AS 225/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 13. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin für das Beschwerdeve

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 7 AS 781/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Mai 2014 wird als unzulässig verworfen, soweit sie die Zeit ab 20. November 2014 betrifft. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. Die Klage

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 11 AS 612/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 03.07.2013 sowie der Bescheid vom 21.05.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.11.2011 aufgehoben. II. Der Beklagte hat de

Sozialgericht Landshut Urteil, 31. Jan. 2018 - S 11 AS 624/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 23.09.2016 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 07.10.2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die bisher für den Zeitraum September bis November 2016 gezahlten Leistungen zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 647/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. III. Die R

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2015 - L 7 AS 23/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde wird Ziffer III des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 18. November 2014 aufgehoben. II. Dem Antragsteller und Beschwerdeführer wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht und das Beschwe

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Juli 2017 - S 11 AS 170/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 28.01.2016 und der Bescheid vom 07.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2016 werden abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 216,42 Euro zu zahlen. II. Der

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Jan. 2015 - L 7 AS 846/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 13. November 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Mai 2018 - L 11 AS 356/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen Punkt I. und II. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 03.04.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig

Sozialgericht München Beschluss, 12. Juli 2017 - S 40 AS 1532/17 ER

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 30.6.2017 gegen den Sanktionsbescheid vom 21.6.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf

Sozialgericht Würzburg Urteil, 23. März 2017 - S 16 AS 451/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 01.04.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.08.2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 16. Aug. 2017 - S 17 AS 642/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 23.05.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.07.2016 betreffend die Feststellung einer Minderung des Arbeitslosengeldes II der Klägerin im Zeitraum 01.06.2016 bis 31.08.2016 wird aufgehoben.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Jan. 2018 - L 16 AS 573/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 23. Juni 2017 zugelassen. II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt. Gründe

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2015 - S 16 AS 963/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 10. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. September 2012 wird abgewiesen. II. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. Oktober 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Sozialgericht München Beschluss, 31. Mai 2017 - S 40 AS 1142/17 ER

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 16.05.2017 gegen den Sanktionsbescheid vom 08.05.2017 wird angeordnet, soweit die Sanktion und die Aufhebung der Leistungsbewilligung 30 v.H des Regelbedarfs übersteigen. Im Übri

Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 23. Nov. 2017 - S 7 AS 612/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Absenkung des Arbeitslose

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Jan. 2015 - 11 WF 1716/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren. Mit ihrem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom 05.11.2014 legte sie be

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Nov. 2014 - L 17 AS 743/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 06.10.2014 wird abgeändert. II. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.10.2014 bis 30.11.2014

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Aug. 2014 - L 11 AS 556/14

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 27.06.2014 - S 18 AS 185/14 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juni 2014 - L 16 AS 297/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27. März 2013 und der Bescheid vom 29. Januar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Februar 2013 aufgehoben. II. Der Beklagte erstat

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Juli 2014 - L 7 AS 526/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Gründe I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer wendet sich im Eilverfahren gegen eine Sanktion gemäß § 31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit Bescheid vom 17.04.2014, zugestellt am 24.04.2014, verfügte der Antragsg

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Juni 2014 - L 7 AS 446/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Gründe I. Streitig ist im Eilverfahren, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 S. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) anzuordnen ist. Die 1967 geborene An

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 10. April 2014 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

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