Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

(1) Zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sollen die Kreise und kreisfreien Städte insbesondere

1.
Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbanken und
2.
geeignete eigene statistische Datenerhebungen und -auswertungen oder Erhebungen Dritter
einzeln oder kombiniert berücksichtigen. Hilfsweise können auch die monatlichen Höchstbeträge nach § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes berücksichtigt werden. In die Auswertung sollen sowohl Neuvertrags- als auch Bestandsmieten einfließen. Die Methodik der Datenerhebung und -auswertung ist in der Begründung der Satzung darzulegen.

(2) Die Kreise und kreisfreien Städte müssen die durch Satzung bestimmten Werte für die Unterkunft mindestens alle zwei Jahre und die durch Satzung bestimmten Werte für die Heizung mindestens jährlich überprüfen und gegebenenfalls neu festsetzen.

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Referenzen - Gesetze | § 22c SGB 2

§ 22c SGB 2 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

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Wohngeldgesetz - WoGG | § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente


(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugeh

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 22c SGB 2.

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 27. Okt. 2016 - S 4 AS 1092/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 08. August 2014 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 22. August 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. November 2014 sowie in der Fassung der Änderun

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2019 - L 11 AS 447/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.04.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Augsburg Urteil, 07. Dez. 2015 - S 8 AS 860/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Abänderung seiner Bescheide vom 18. Mai 2015 und vom 24. Juli 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. Juli 2015 und des Bescheids vom 4. September 2015 verpflichtet, der Klägerin vom 1. Juli bi

Sozialgericht München Endurteil, 24. Jan. 2018 - S 46 AS 1426/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid 08.12.2015 und den Erstattungsbescheid vom 08.12.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2017 - L 11 AS 289/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.04.2016 wird aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Nürnberg zurückverwiesen. II. Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2017 - L 11 AS 872/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.10.2015 wird aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Nürnberg zurückverwiesen. II. Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Ent

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2017 - B 4 AS 33/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. Dezember 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 11. Juli 2017 - L 10 AS 333/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auf Nachweis zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahm

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Okt. 2015 - L 7 AS 1310/11

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Beklagte hat 1/9 der Kosten der Kläger zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streit

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 2014 - L 2 AS 3878/11 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Ents

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 4 AS 45/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 2014 - L 2 AS 104/14 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entsc

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor Die Revision des Antragsgegners gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. September 2013 - L 36 AS 1987/13 NK - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Okt. 2013 - B 14 AS 70/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Auf die Revisionen des Antragstellers und des Antragsgegners wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. August 2012 geändert.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Juni 2013 - L 2 AS 1300/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

Tenor Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Februar 2012 werden zurückgewiesen.Klarstellend fasst der Senat den Tenor des Sozialgerichts Freiburg in Ziff. 1 wie folgt neu:Der Bescheid vom

Bundessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2011 - B 4 AS 19/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor Auf die Revisionen der Kläger und des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und En

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(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugehörigkeit einer...