Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 85 Einkommensgrenze

(1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus

1.
einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28,
2.
den Aufwendungen für die Unterkunft, soweit diese den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen und
3.
einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und für jede Person, die von der nachfragenden Person, ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden.

(2) Ist die nachfragende Person minderjährig und unverheiratet, so ist ihr und ihren Eltern die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs das monatliche Einkommen der nachfragenden Person und ihrer Eltern zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus

1.
einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28,
2.
den Aufwendungen für die Unterkunft, soweit diese den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen und
3.
einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für einen Elternteil, wenn die Eltern zusammenleben, sowie für die nachfragende Person und für jede Person, die von den Eltern oder der nachfragenden Person überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden.
Leben die Eltern nicht zusammen, richtet sich die Einkommensgrenze nach dem Elternteil, bei dem die nachfragende Person lebt. Lebt sie bei keinem Elternteil, bestimmt sich die Einkommensgrenze nach Absatz 1.

(3) Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. Bei der Leistung in einer Einrichtung sowie bei Unterbringung in einer anderen Familie oder bei den in § 107 genannten anderen Personen bestimmt er sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten oder, wenn im Falle des Absatzes 2 auch das Einkommen seiner Eltern oder eines Elternteils maßgebend ist, nach deren gewöhnlichem Aufenthalt. Ist ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist Satz 1 anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 25e


(1) Einkommen der Leistungsberechtigten ist zur Bedarfsdeckung nur einzusetzen, soweit es im Monat eine Einkommensgrenze übersteigt, die sich ergibt aus 1. einem Grundbetrag in Höhe von 2,65 vom Hundert des Bemessungsbetrags des § 33 Abs. 1 Satz 2 Bu

Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG | § 8 Anspruchsvoraussetzungen


(1) Verfolgte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag Ausgleichsleistungen in Höhe von 240 Euro monatlich. Wenn der Verfolgte
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 102 Kostenersatz durch Erben


(1) Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, ist vorbehaltlich des Absatzes 5 zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpfl
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie


§ 98 Abs. 2 und § 106 gelten entsprechend, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil untergebracht ist.

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62 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2013 - XII ZB 478/11

bei uns veröffentlicht am 09.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 478/11 vom 9. Januar 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1908 i, 1836 e, 1836 c; VBVG § 1 Abs. 2 Satz 2; SGB XII § 85 Abs. 1 a) Soweit die Staatskasse den

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - L 8 SO 154/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Jan. 2015 - W 3 E 14.1264

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragsteller sind die E

Sozialgericht Landshut Urteil, 05. Mai 2015 - S 11 SO 62/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist die Berücksichtigung von Landesblindengeld für die Ermittlung des einz

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Okt. 2015 - B 3 K 14.47

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor 1. Unter Aufhebung seines Bescheides vom 13.12.2013 wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.08.2013 einen monatlichen Zuschuss von 32,45 EUR (= insgesamt 389,40 EUR) zu den Kosten für den Be

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - L 8 SO 227/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Mai 2015, S 22 SO 599/13, dahingehend geändert, dass der Bescheid des Beklagten vom 29.05.2015 aufgehoben wird. II. Im Übrigen wird die

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Okt. 2018 - L 18 SO 180/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der Zwischenregelung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 31.12.2018, längstens jedoch bis zur erneuten Eilentscheidung des Sozialgerichts Bayreuth, Leistungen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - L 8 SO 26/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. Januar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 20. Juli 2018 - S 4 SO 81/18 ER

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 6. Juni 2018 wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts A. vom 5. Juli 2018 wird abgelehnt. III. Auße

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Juli 2018 - M 18 K 17.324

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Parteien das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Geri

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Jan. 2018 - 6 A 3845/16 SN

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23. März 2016 und des Widerspruchsbescheides vom 29. November 2016 verpflichtet, die Elternbeiträge der Klägerin für das Kind C für den Zeitraum Dezember 2015 bis Februar 2016 ohne Abzug e

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 8 SO 18/15 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Februar 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 19. Juli 2017 - 9 UF 131/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Trier vom 02.02.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft über se

Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2017 - B 8 SO 14/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor Auf die Revision wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. März 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwi

Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 SO 4914/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23. Oktober 2014 abgeändert. Der Bescheid vom 6. Juni 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Dezember 2013 wird insoweit aufgehoben als der Beklagte darin

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 SO 3968/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts K. vom 6. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt im Rahmen der E

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 8 SO 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. März 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geri

Sozialgericht Detmold Urteil, 22. März 2016 - S 8 SO 259/13

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 08.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.07.2013 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein Kostenersatz von mehr als 26.697,64 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 09. Feb. 2016 - 14 Ta 370/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 10. März 2015 (3 Ca 9/15) hinsichtlich der Ratenzahlungsanordnung teilweise abgeändert. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 22. Dez. 2015 - 6 A 1991/11

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Soweit die Klägerin zu 3. die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Beklagte unter Aufhebung seines Bescheides vom 28. Juni 2010 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 29. November 201

Sozialgericht Detmold Beschluss, 05. Nov. 2015 - S 2 SO 340/15 ER

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller bei Abschluss des Mietvertrages über die Wohnung im 3. OG rechts in der Tstraße 00 in E zu Händen der T1- und C E eG vorläufig und darlehensweise eine

Landessozialgericht NRW Beschluss, 15. Juli 2015 - L 9 SO 178/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.04.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren. 1Gründe: 2Die

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Juni 2015 - L 9 SO 24/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.11.2012 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juni 2015 - L 9 SO 46/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 3. April 2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte erstattet dem Kläger auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Juni 2015 - L 9 SO 89/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 20.02.2015 abgeändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu ers

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Mai 2015 - L 9 SO 231/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.04.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten str

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. März 2015 - L 5 SO 185/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Speyer vom 15.09.2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. 3. Die Revisi

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Dez. 2014 - 14 K 4511/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Be

Bundessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - B 8 SO 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. Dezember 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verh

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Aug. 2014 - 16 E 198/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 4. Februar 2014 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe 2Die einen Tag nach dem Abl

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Juni 2014 - 16 A 107/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. November 2013 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Gründe 2Der auf die Z

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Juni 2014 - L 20 SO 388/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Köln vom 03.07.2013 neu gefasst. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 25.01.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2012 verurteilt,

Bundessozialgericht Urteil, 23. Aug. 2013 - B 8 SO 24/11 R

bei uns veröffentlicht am 23.08.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. September 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Bundessozialgericht Urteil, 23. Aug. 2013 - B 8 SO 17/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.08.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2013 - B 8 SO 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Februar 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Ver

Bundessozialgericht Urteil, 16. Apr. 2013 - B 14 AS 71/12 R

bei uns veröffentlicht am 16.04.2013

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Februar 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lande

Bundessozialgericht Urteil, 28. Feb. 2013 - B 8 SO 1/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2011 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Stralsund Urteil, 17. Dez. 2012 - S 3 KR 12/10

bei uns veröffentlicht am 17.12.2012

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10. Juni 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Oktober 2009 verurteilt, dem Kläger Sachleistungen in Form des Sportrollstuhles Rugby Offensiv zu gewähren. 2. Die Beklagt

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - B 8 SO 25/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 23. August 2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurück

Bundessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2012 - B 8 SO 15/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. April 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2012 - L 7 SO 3580/11

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. August 2011 und der Bescheid des Beklagten vom 8. September 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. März 2011 abgeändert und der Beklagte verurte

Bundessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2011 - B 12 KR 22/09 R

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2008 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 8 SO 20/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zu

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. März 2011 - L 9 SO 19/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 28. August 2009 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision w

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Feb. 2011 - L 1 SO 43/08

bei uns veröffentlicht am 18.02.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Speyer vom 19.09.2008 - S 16 SO 101/06 - abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.05.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Jan. 2011 - B 8 SO 60/10 B

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. November 2009 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Dez. 2010 - L 2 SO 5548/08

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 23. Oktober 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Nov. 2010 - L 1 SO 8/10

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 09.11.2009 - S 14 SO 84/07 - abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 09.01.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.10.2007 wird abgeändert.

Bundessozialgericht Urteil, 05. Mai 2010 - B 12 KR 14/09 R

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 Der in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigte Kläger begehrt die Feststellung, dass er nicht verpflichtet ist, den Beitragszuschlag für

Referenzen

(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
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(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
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(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
§ 98 Abs. 2 und § 106 gelten entsprechend, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil untergebracht ist.