Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum

(1) Leistungen nach diesem Kapitel werden auf Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5.

(2) Ein Antrag nach Absatz 1 wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 41 innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden vorbehaltlich Absatz 4 Satz 2 nicht für Zeiten vor dem sich nach Satz 1 ergebenden Kalendermonat erbracht.

(3) Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.

(4) Leistungen zur Deckung von wiederkehrenden Bedarfen nach § 42 Nummer 1, 2 und 4 werden monatlich im Voraus erbracht. Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 sind die §§ 34a und 34b anzuwenden.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 116a Rücknahme von Verwaltungsakten


§ 44 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass 1. rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte nach den Absätzen 1 und 2 nicht später als vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Verwaltungsakt bekanntgegeben wurde, zurückzunehmen sind;

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten


(1) Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ist verpflichtet, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich oder andere durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt hat. Z
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 41 Leistungsberechtigte


(1) Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können, wenn sie die Voraussetzungen n

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 42 Bedarfe


Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe


(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft na

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 31 Einmalige Bedarfe


(1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie3. Anschaffung und Reparaturen von orthopäd

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 33 Bedarfe für die Vorsorge


(1) Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung zu erfüllen, können die erforderlichen Aufwendungen als Bedarf berücksichtigt werden, soweit sie nicht nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 vom Einkommen abgesetzt we

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 34b Berechtigte Selbsthilfe


Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit 1. unbeschadet des Satzes 2 die

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58 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 29. Mai 2018 - S 4 SO 121/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor I. Unter Abänderung des Bescheides vom 21. April 2017 und des Änderungsbescheides vom 26. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Regierung von Oberfranken vom 21. August 2017 in der Fassung des Änderungsbescheide

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Juni 2018 - L 8 SO 49/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird teilweise verworfen und im Übrigen mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass höhere Leistungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache bzw. längstens bis 31.12.2018 zu gewähren sind, zurückgewiesen. II. Die

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 8 AY 23/18 B

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 1.) bis 4.) hin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 8. August 2018, S 42 AY 244/18 ER, teilweise aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, auch den Antr

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Apr. 2017 - L 8 SO 206/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 02. Juli 2015 wird festgestellt, dass die Befristungen in den Bescheiden der Beklagten vom 19. März 2014, 23. März 2015 sowie 21. März 2016 jeweils in der Gestalt der Wider

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Apr. 2017 - L 8 SO 77/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 8. März 2017 in den Ziffern I und II wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III.

Sozialgericht München Urteil, 20. Mai 2016 - S 22 SO 447/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 23.03.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Regierung von Oberbayern vom 30.06.2015 insoweit rechtswidrig und aufzuheben war, als er eine Befristung

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - L 8 SO 133/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 28. November 2012 wird zurückgewiesen, soweit sie das Ausgangsverfahren S 4 SO 24/09 betrifft. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - L 8 SO 5/14

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 25. September 2013 sowie der Bescheid vom 20. Juni 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. August 2011 werden insoweit abgeändert, als die Klägerin anstelle von 1.385,

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 14 AS 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. April 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 28. Aug. 2018 - B 8 SO 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 28. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Bundessozialgericht Beschluss, 05. Juli 2018 - B 8 SO 50/17 B

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor Auf die Beschwerden der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung und Verhandlung an dieses Gericht z

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 25/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 26. Februar 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 23/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. August 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Feb. 2018 - L 2 SO 4444/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 7. November 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist die Gewähru

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juni 2017 - L 9 SO 19/16 KL

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs, durch den es abgelehnt worden ist,

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Mai 2017 - 1 BvR 253/17

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird, ohne dass über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden zu werden braucht, nicht zur Entscheidung angenommen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2017 - L 2 SO 5175/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2015 insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit vom 21. August 2013 bis 4. September 2013 verurteilt

Bundessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2016 - B 8 SO 15/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Sozialgericht Mainz Urteil, 25. Juli 2016 - S 3 KR 428/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Der Bescheid vom 19.03.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krank

Bundessozialgericht Urteil, 30. Juni 2016 - B 8 SO 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ge

Bundessozialgericht Urteil, 30. Juni 2016 - B 5 RE 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2014 wird berichtigt. Dem ersten Absatz des Tenors wird folgender Satz 2 angefügt: "Die Klage wird abgewiesen, so

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 8 SO 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 31. März 2016 - III ZR 267/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 267/15 Verkündet am: 31. März 2016 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 4

Sozialgericht Mainz Urteil, 21. März 2016 - S 3 KR 255/14

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.05.2014 verurteilt, der Klägerin Krankenge

Sozialgericht Dortmund Urteil, 19. Feb. 2016 - S 62 SO 444/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Bescheid vom 28.06.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2014 und des Änderungsbescheides vom 28.09.2014 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII unter Berück

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - B 8 SO 10/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Februar 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ge

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - B 8 SO 14/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Speyer Urteil, 30. Nov. 2015 - S 19 KR 160/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2015 verurteilt, der Klägerin wei

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 24. Nov. 2015 - S 4 SO 370/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 24.10.2011, 07.09.2012 und vom 10.05.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.01.2014 verurteilt, der Klägerin höhere monatliche Leistungen der Grundsicherung im Alter für di

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 5 C 12/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erhebung eines Beitrags zu den Kosten einer Hilfe für junge Volljährige aus einer Erbschaft, die der Testamentsvollstrecku

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Juni 2015 - L 20 SO 103/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.01.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin ist Trägerin des Senior

Sozialgericht Dortmund Urteil, 29. Mai 2015 - S 41 SO 203/14

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Mai 2015 - L 20 SO 355/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.07.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehr

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Jan. 2015 - L 9 SO 242/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Auf die Berufungen des Beklagten und der Klägerin zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 05.06.2012 wie folgt geändert: Der Beigeladene zu 1) wird verurteilt, der Klägerin zu 1) die ihr im Zeitraum von März 2011 bis September 2012

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2014 - 7 A 11246/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 14. November 2013 der Bescheid der Beklagten vom 5. November 2012 in der Gestalt d

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. März 2014 - L 2 SO 3177/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 28. Juni 2013 wird als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwische

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 05. Aug. 2013 - L 8 SO 28/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 05.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 28. Juni 2013 abgeändert. Der Antragsgegner wird vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Grunds

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2013 - B 8 SO 21/11 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Juli 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 18. Dez. 2012 - S 47 SO 90022/09

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 22. Juni 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. September 2011 wird aufgehoben, soweit der Beklagte seinen Bescheid vom 5. Februar 2009 für den Bewilligungszeitraum vom 18. Dezember 2008 bis zum 30.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 15. Nov. 2012 - S 1 SO 3278/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Die Berufung wird nicht zugelassen.Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat 300,00 EUR Verschuldenskosten an die Staatskasse zu zahlen. Tatbestand   1 Die Beteil

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 15. Nov. 2012 - S 1 SO 2516/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist die Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung na

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 11. Okt. 2012 - S 4 SO 4453/11

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Kosten sind nicht zu erstatten.Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt von der beklagten Grundsicherungsträgerin auf ihn gewährte Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten K

Bundessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2012 - B 8 SO 13/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gerich

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 30. März 2012 - 3 A 242/10

bei uns veröffentlicht am 30.03.2012

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. Juni 2010 - 3 K 641/09 - wird zurückgewiesen.Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. Gr

Bundessozialgericht Urteil, 10. Nov. 2011 - B 8 SO 18/10 R

bei uns veröffentlicht am 10.11.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 8 SO 19/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Bundessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2010 - B 12 KR 25/09 R

bei uns veröffentlicht am 06.10.2010

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2009 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Freiburg Urteil, 21. Sept. 2010 - S 12 SO 4273/08

bei uns veröffentlicht am 21.09.2010

Tenor 1. Der Bescheid vom 30.04.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.07.2008 wird aufgehoben.2. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vom 01.06.2008 bis 31.05.2011 Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit in g

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 06. Apr. 2010 - L 8 SO 5/07 NZB

bei uns veröffentlicht am 06.04.2010

Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. 2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Gründe I. 1 Der Kläger begehrt d

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Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
(1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen...
(1) Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung zu erfüllen, können die erforderlichen Aufwendungen als Bedarf berücksichtigt werden, soweit sie nicht nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 vom Einkommen abgesetzt werden...
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Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach Absatz 7...
(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach Absatz 7...
(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach Absatz 7...
(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach Absatz 7...
(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach Absatz 7...
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(1) Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 2...
(1) Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 2...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen Bedarfe nach...
Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit 1. unbeschadet des Satzes 2 die Voraussetzungen...
Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit 1. unbeschadet des Satzes 2 die Voraussetzungen...