Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen

(1) Zugelassene Pflegeheime und Pflegedienste erhalten nach Maßgabe dieses Kapitels

1.
eine leistungsgerechte Vergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegevergütung) sowie
2.
bei stationärer Pflege ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung.
Die Pflegevergütung ist von den Pflegebedürftigen oder deren Kostenträgern zu tragen. Sie umfasst auch die Betreuung und, soweit bei stationärer Pflege kein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c des Fünften Buches besteht, die medizinische Behandlungspflege. Für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege hat der Pflegebedürftige selbst aufzukommen.

(2) In der Pflegevergütung und in den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung dürfen keine Aufwendungen berücksichtigt werden für

1.
Maßnahmen einschließlich Kapitalkosten, die dazu bestimmt sind, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instandzuhalten oder instandzusetzen; ausgenommen sind die zum Verbrauch bestimmten Güter (Verbrauchsgüter), die der Pflegevergütung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zuzuordnen sind,
2.
den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken,
3.
Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern,
4.
den Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen,
5.
die Schließung von Pflegeeinrichtungen oder ihre Umstellung auf andere Aufgaben.

(3) Soweit betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nach Absatz 2 Nr. 1 oder Aufwendungen für Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter nach Absatz 2 Nr. 3 durch öffentliche Förderung gemäß § 9 nicht vollständig gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung diesen Teil der Aufwendungen den Pflegebedürftigen gesondert berechnen. Gleiches gilt, soweit die Aufwendungen nach Satz 1 vom Land durch Darlehen oder sonstige rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden. Die gesonderte Berechnung bedarf der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde; das Nähere hierzu, insbesondere auch zu Art, Höhe und Laufzeit sowie die Verteilung der gesondert berechenbaren Aufwendungen auf die Pflegebedürftigen einschließlich der Berücksichtigung pauschalierter Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen sowie der zugrunde zu legenden Belegungsquote, wird durch Landesrecht bestimmt. Die Pauschalen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Höhe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen stehen.

(4) Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, können ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen den Pflegebedürftigen ohne Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert berechnen. Die gesonderte Berechnung ist der zuständigen Landesbehörde mitzuteilen.

(5) Öffentliche Zuschüsse oder andere Unterstützungsmaßnahmen zu den laufenden Aufwendungen einer Pflegeeinrichtung (Betriebskostenzuschüsse), die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sind von der Pflegevergütung und den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung abzuziehen, um Doppelfinanzierungen auszuschließen. Bei deren prospektiven Bemessung und Vereinbarung sind Betriebskostenzuschüsse im Sinne des Satzes 1 zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für bereits vereinbarte Pflegevergütungen und Entgelte für Unterkunft und Verpflegung für die Dauer der Bezuschussung; die Vertragsparteien haben dazu eine Ergänzungsvereinbarung abzuschließen. § 115 Absatz 3 Satz 3 bis 6 findet entsprechend Anwendung. Die Pflegeeinrichtungen haben eine Pflegekasse als Partei der Pflegevergütungsvereinbarung unaufgefordert über Betriebskostenzuschüsse in Kenntnis zu setzen.

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Heimrecht: Pflegeheime dürfen Preise nicht ohne Zustimmung der Bewohner erhöhen

09.09.2016

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt.
Sozialrecht

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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 6 Schriftform und Vertragsinhalt


(1) Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen. Der Abschluss des Vertrags in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Der Unternehmer hat dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen. (2) Wird der Vertrag nicht in schriftlicher For

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 3 Informationspflichten vor Vertragsschluss


(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform und in leicht verständlicher Sprache über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betrach
§ 84 JGG wird zitiert von 5 anderen §§ im Jugendgerichtsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 84 Bemessungsgrundsätze


(1) Pflegesätze sind die Entgelte der Heimbewohner oder ihrer Kostenträger für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen des Pflegeheims sowie für die Betreuung und, soweit kein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c des Fünften

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden


(1) Die Landesverbände der Pflegekassen sowie der Medizinische Dienst und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. arbeiten mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden bei der Zulassung und der Ü

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über1.die Pflegevergütung der Pflegeeinrichtungen einschließlich der Verfahrensregelungen zu ihrer Vereinbarung nach diesem Kapite

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 82a Ausbildungsvergütung


(1) Die Ausbildungsvergütung im Sinne dieser Vorschrift umfasst die Vergütung, die aufgrund von Rechtsvorschriften, Tarifverträgen, entsprechenden allgemeinen Vergütungsregelungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen an Personen, die nach Bunde
§ 84 JGG zitiert 2 andere §§ aus dem Jugendgerichtsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung


(1) Die Medizinischen Dienste, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie die von den Landesverbänden der Pflegekassen für Qualitätsprüfungen bestellten Sachverständigen haben das Ergebnis einer jeden Qualitätsprüfung s

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 9 Aufgaben der Länder


Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestim

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Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2019 - III ZR 38/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 38/18 Verkündet am: 7. Februar 2019 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 307 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - III ZR 279/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 279/15 Verkündet am: 12. Mai 2016 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WBVG § 7 A

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2004 - III ZR 68/03

bei uns veröffentlicht am 22.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 68/03 Verkündet am: 22. Januar 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja HeimG § 4e F: 26

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2001 - III ZR 14/01

bei uns veröffentlicht am 08.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 14/01 Verkündet am: 8. November 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AGBG § 9 (Bm);

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2005 - III ZR 411/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 411/04 Verkündet am: 3. Februar 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 307 (Bm);

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Feb. 2016 - AN 6 K 14.01387

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 6 K 14.01387 Im Namen des Volkes Urteil 18. Februar 2016 6. Kammer Sachgebiets - Nr.: 250 Hauptpunkte: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflic

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2015 - L 6 P 54/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 09. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 8. Februar 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. III. Die Revision wi

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Feb. 2015 - L 2 P 27/10 KL

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Der Schiedsspruch der Beklagten vom 08.03.2010 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Schiedsantrag des Klägers vom 29.12.2009 unter Beachtung der Rechtsaufassung des Senats erneut zu entscheiden. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - L 8 SO 26/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. Januar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Feb. 2015 - L 2 P 55/11 KL

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Der Schiedsspruch der Beklagten vom 13.04.2011 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Schiedsantrag des Klägers vom 30.12.2010 unter Beachtung der Rechtsaufassung des Senats erneut zu entscheiden. II. Die Bekl

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Okt. 2018 - III ZR 292/17

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 292/17 Verkündet am: 4. Oktober 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SGB XI § 87a A

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - B 3 P 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 13. Juli 2017 - 1 K 125/16.MZ

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12. Oktober 2015 und des Widerspruchsbescheides vom 11. Februar 2016 verpflichtet, den Antrag auf Informationserteilung vom 25. August 2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Ge

Bundessozialgericht Urteil, 13. Juli 2017 - B 8 SO 11/15 R

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Juni 2014 und die Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII für das Land Niedersac

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2017 - VI R 55/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 20. Oktober 2015  10 K 2393/14 aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 08. Sept. 2016 - L 5 P 112/14

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.07.2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Erteilung der Zustimmu

Landessozialgericht NRW Urteil, 08. Sept. 2016 - L 5 P 107/14

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.5.2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 191.974,

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 13. Juli 2016 - 1 BvR 617/12, 1 BvR 617/12

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 26. Jan. 2016 - 26 K 5888/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Jan. 2016 - 20 UF 109/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 11.04.2014, Az. 3 F 359/13, in Ziffer 1 abgeändert, im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Antra

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 19. Nov. 2015 - 9 K 1463/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 29.01.2015 (X.0.00 ‑00000/12) wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 19. Nov. 2015 - 9 K 16/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 08.12.2014 (X.0.00 ‑ 00000/12) wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Nov. 2015 - 5 K 1937/13

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage betreffend Aufwendungen für die Monate November und Dezember 2012 zurückgenommen hat. Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide des P.   I.    vom 6. Februar 2013 bet

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Nov. 2015 - 5 K 2331/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide des P.   I.    vom 16. Januar 2014 und vom 13. Juni 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des P.   I.    vom 4. September 2014 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in

Bundessozialgericht Urteil, 07. Okt. 2015 - B 8 SO 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Okt. 2015 - B 8 SO 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2013 und die Entscheidung der Schiedsstelle für Vergütungen in der Sozial-hilfe im

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Sept. 2015 - 12 A 1968/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 31.749,04 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Aug. 2015 - VIII R 2/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011  4 K 2653/08 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 27. Oktober 2008 aufgehob

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Aug. 2015 - 26 K 6924/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt soweit sich die Klage gegen den Bescheid des LBV NRW vom 28. August 2013 und den Widerspruchsbescheid des LBV NRW vom 18. März 2014 gerichtet hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kost

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - I-6 U 182/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 273/13) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagte wird unter Abwe

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2015 - L 2 SO 1431/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 26. Februar 2013 sowie der Bescheid des Beklagten vom 3. Juni 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Januar 2012 aufgehoben und der Beklagte verurteilt, a

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Juni 2015 - L 4 P 1544/14 KL

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor Der Schiedsspruch der Beklagten vom 19. Dezember 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet über den Antrag der Klägerin zu 2) erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu entscheiden.Die Beklagte trägt die Kosten des Re

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Mai 2015 - L 9 SO 417/13 KL

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Entscheidung der Schiedsstelle des Freistaates Thüringen vom 20.08.2013 sowie die Kostenentscheidung vom 09.09.2013 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2014 - 16 Sa 631/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.05.2014 - 2 Ca 3197/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2Die Parteien streiten über eine Jahres

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Sept. 2014 - 26 K 4524/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betra

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Aug. 2014 - 12 U 127/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.08.2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2014 - B 8 SO 3/13 R

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. April 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Köln Urteil, 18. Juli 2014 - S 27 P 149/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1 2Sozialgericht Köln 3Az.: S 27 P 149/11 Verkündet am 18.07.2014 Merkes Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle 4Im Namen des Volkes 5Urteil

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Mai 2014 - 21 K 6097/13

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwende

Sozialgericht Dortmund Urteil, 29. Apr. 2014 - S 41 SO 54/12

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Die Klägerin ist Rechtsträgerin der nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtung XXX in XXX, die seit dem 03.06.2011 die (voll-)stationäre Pflege der am

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Apr. 2014 - 21 K 4259/13

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter entsprechender Abänderung seines Bescheids vom 09.04.2013 für den Pflegeplatz der Klägerin im St. D.         Seniorenhaus, W.       , Pflegewohngeld von monatlich 554,56 Euro ab dem 01.11.2012 und von mona

Sozialgericht Detmold Urteil, 04. Feb. 2014 - S 2 SO 230/11

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt als Sonderrechtsnachfolgerin der am 00.00.1939 geborenen und am 01.10.2010 im Pflegeheim der Klägerin verstorbenen J M die Übernahme von Investiti-o

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 26. Sept. 2013 - 1 U 8/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.695,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Ba

Landgericht Dortmund Urteil, 27. Aug. 2013 - 25 O 135/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor 1.       Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unte

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 14. Aug. 2013 - 1 A 1481/10

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Das Verfahren wird insoweit eingestellt, als der Kläger und die Beklagte den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, nämlich hinsichtlich der erfolgten Nachgewährung eines Beihilfebetrages in Höhe von 204,42 Euro. Das Urteil d

Landgericht Mainz Urteil, 31. Mai 2013 - 4 O 113/12

bei uns veröffentlicht am 31.05.2013

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sec

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. November 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die beklagte Schiedsstelle bei ihrer erne

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2013 - B 3 P 5/12 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2012 - B 12 KR 20/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 6. Juli 2011 aufgehoben. Die

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Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt; durch...
(1) Die Medizinischen Dienste, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie die von den Landesverbänden der Pflegekassen für Qualitätsprüfungen bestellten Sachverständigen haben das Ergebnis einer jeden Qualitätsprüfung sowie die dabei...