Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 71 Pflegeeinrichtungen

(1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen.

(1a) Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die Vorschriften dieses Buches, die für Pflegedienste gelten, entsprechend anzuwenden, soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist.

(2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:

1.
unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
2.
ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

(3) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne der Absätze 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als

1.
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,
2.
Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
3.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
4.
Altenpflegerin oder Altenpfleger
eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. Bei Betreuungsdiensten kann anstelle der verantwortlichen Pflegefachkraft eine entsprechend qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre (verantwortliche Fachkraft) eingesetzt werden. Die Rahmenfrist nach den Sätzen 1, 2 oder 3 beginnt acht Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Absatzes 1 oder 2 bestellt werden soll. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde. Anerkennungen als verantwortliche Fachkraft, die im Rahmen der Durchführung des Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste erfolgt sind, gelten fort. Für die Anerkennung einer verantwortlichen Fachkraft ist ferner ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne von Satz 5 durchgeführt wurde.

(4) Keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2 sind

1.
stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen,
2.
Krankenhäuser sowie
3.
Räumlichkeiten,
a)
in denen der Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderungen und der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für diese im Vordergrund steht,
b)
auf deren Überlassung das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Anwendung findet und
c)
in denen der Umfang der Gesamtversorgung der dort wohnenden Menschen mit Behinderungen durch Leistungserbringer regelmäßig einen Umfang erreicht, der weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht; bei einer Versorgung der Menschen mit Behinderungen sowohl in Räumlichkeiten im Sinne der Buchstaben a und b als auch in Einrichtungen im Sinne der Nummer 1 ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, ob der Umfang der Versorgung durch Leistungserbringer weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht.

(5) Mit dem Ziel, eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern, erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen spätestens bis zum 1. Juli 2019 Richtlinien zur näheren Abgrenzung, wann die in Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung genannten Merkmale vorliegen und welche Kriterien bei der Prüfung dieser Merkmale mindestens heranzuziehen sind. Die Richtlinien nach Satz 1 sind im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zu beschließen; die Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sind zu beteiligen. Für die Richtlinien nach Satz 1 gilt § 17 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Genehmigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt und die Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Richtlinien nicht innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt worden sind, beanstandet werden.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 25c


(1) Die Höhe der Geldleistungen bemißt sich nach dem Unterschied zwischen dem anzuerkennenden Bedarf und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen; § 26 Abs. 5 und § 26a bleiben unberührt. Darüber hinaus können in begründeten Fällen Geldleistungen au
wird zitiert von 9 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag


(1) Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pfle

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen


(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen P

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 36 Pflegesachleistung


(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Der Anspruch

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen


(1) Den Leistungen der Pflegeversicherung gehen die Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit1.nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,2.aus der gesetzli
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 36 Pflegesachleistung


(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Der Anspruch

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen


(1) Der Medizinische Dienst Bund erlässt mit dem Ziel, eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern, im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen Richtlinien zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments na

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69 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2011 - III ZR 203/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 203/10 Verkündet am: 9. Juni 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307 (Bd, Bm,

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 15. Feb. 2019 - S 21 P 144/18

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege im Zeitraum vom 20.12.2017 bi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juni 2018 - L 20 KR 139/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.01.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 09.03.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.06.2016 abgewiesen. II. Au

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Jan. 2015 - S 6 KR 177/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 24. September 2013 in Fassung des Widerspruchsbescheids vom 8. Mai 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 312/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Oktober 2014, S 22 SO 325/13, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 23. Feb. 2017 - S 31 R 1567/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Unter Aufhebung des Bescheides vom 08.01.2015 in Gestalt des Wider-spruchsbescheides vom 25.06.2015 wird festgestellt, dass die Tätigkeit der Beigeladenen für den Kläger vom 13.02.1013 bis zum 26.12.2013 nicht im Rahmen

Sozialgericht Augsburg Urteil, 14. Juli 2016 - S 12 KR 324/12

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 23. Februar 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Mai 2012 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Landshut Urteil, 18. Juni 2019 - S 4 KR 146/19

bei uns veröffentlicht am 18.06.2019

Tenor I. Der Bescheid vom 18.01.2019 in Form des Widerspruchsbescheides vom 12.02.2019, Az.: …, wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der häuslichen Krankenpflege für den Zeitraum v

Sozialgericht Landshut Urteil, 18. Juni 2019 - S 4 KR 235/19

bei uns veröffentlicht am 18.06.2019

Tenor I. Der Bescheid vom 25.01.2019 in Form des Widerspruchsbescheides vom 22.03.2019, Az. .. … .wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der häuslichen Krankenpflege für den Zeitraum

Sozialgericht Landshut Urteil, 18. Juni 2019 - S 4 KR 9/19

bei uns veröffentlicht am 18.06.2019

Tenor I. Der Bescheid vom 16.10.2018, geändert im Bescheid vom 08.11.2018 in Form des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2018, Az. … ., wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der häusl

Sozialgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - S 44 KR 1273/13

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.10.2013 verurteilt, der Klägerin einen Akustikschalter „AS 1 pro“ als Sachleistung zu gewähren.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - L 6 P 58/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 23. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. März 2016 - L 2 P 39/13

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 11.07.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revision wir

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - L 2 P 14/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 22.01.2013 hinsichtlich seiner Ziffern I und II aufgehoben und die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens

Sozialgericht Landshut Urteil, 05. Mai 2015 - S 11 SO 77/13 ES

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von ihm für Herrn M. C. ab dem 22. Juli 2013 übernommenen Kosten des Arbeitsplatzes in den W. Werkstätten, A. d. M., ... A., zu erstatten. II. Der Beklagte trägt die Ko

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. März 2014 - L 4 KR 119/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 15. März 2012 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu

Sozialgericht München Urteil, 09. Juni 2016 - S 31 R 2389/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen in einer Tätigkeit fü

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2017 - B 3 KR 11/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. November 2015 aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Nov. 2017 - 3 B 14/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Gründe I 1 Die Klägerin, die auf gewerblicher Basis einen ambulanten Pflegedienst betreibt, beg

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Aug. 2017 - V R 52/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016  7 K 7107/13 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2017 - L 10 R 91/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 19.12.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Apr. 2017 - 4 ABR 73/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. September 2016 - 6 TaBV 10/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2017 - VI R 55/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 20. Oktober 2015  10 K 2393/14 aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Feb. 2017 - B 3 P 1/17 B

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2016 wird als unzulässig verworfen.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 31. Jan. 2017 - 3 K 3061/15

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, auf den Antrag des Klägers vom 24.03.2015 eine weitere Beihilfe i.H. v. 27.152,12 EUR zu bewilligen. Der Bescheid vom 21.04.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 05.08.2015 wird aufgehoben, soweit er

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - B 3 P 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2017 - I R 74/14

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. August 2014 9 K 106/12 G wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Dez. 2016 - XI R 5/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. Dezember 2014  15 K 4571/10 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Sept. 2016 - 6 TaBV 10/16

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.12.2015 - Az.: 4 BV 41/15 - abgeändert. Der Antrag der Arbeitgeberin wird zurückgewiesen. II.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G R Ü N D E : 2I. 3

Sozialgericht Magdeburg Beschluss, 16. Sept. 2016 - S 1 KR 469/16 ER

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Beteiligten haben sich keine Kosten zu erstatten. Gründe I. 1 Die 1966 geborene Antragst

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 04. Aug. 2016 - S 13 AS 3635/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu Ziff. 1 in der Soz

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 3 P 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 29. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 16. März 2016 - 3 K 2783/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L.        aus H.             wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. 3Der am 00. April 1932 geborene Kläger ist mit einem Bemessungssatz von 80 v.H. beihilfeberechtigte

Bundessozialgericht Urteil, 18. Feb. 2016 - B 3 P 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. August 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Nov. 2015 - L 5 KR 5/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 13.11.2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 31.8.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6.12.2012 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt

Bundessozialgericht Urteil, 07. Okt. 2015 - B 8 SO 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2013 und die Entscheidung der Schiedsstelle für Vergütungen in der Sozial-hilfe im

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Sept. 2015 - X R 2/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2012  7 K 10204/09 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2015 - L 2 SO 1431/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 26. Februar 2013 sowie der Bescheid des Beklagten vom 3. Juni 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Januar 2012 aufgehoben und der Beklagte verurteilt, a

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Mai 2015 - L 20 SO 500/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.09.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Im Streit ist ein Anspruch

Bundessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - B 3 KR 16/14 R

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. März 2014 - L 4 KR 119/12 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an d

Bundessozialgericht Beschluss, 17. März 2015 - B 3 P 1/15 S, B 3 P 1/15 B

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. Dezember 2014 Prozesskoste

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2015 - B 3 KR 10/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. April 2014 und des Sozialgerichts Hamburg vom 6. Februar 2012 geändert und die Klage abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2015 - B 3 KR 11/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. April 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozia

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Dez. 2014 - L 4 P 2949/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 10. Mai 2012 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für beide Rechtszüge wird endgültig auf EUR 30.000,00 festgesetz

Finanzgericht Münster Urteil, 25. Aug. 2014 - 9 K 106/12 G

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob Dialysezentren nach § 3 Nr. 20 Buchstabe b) oder d) des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewer

Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Aug. 2014 - L 5 KR 232/12

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.03.2012 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 30.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.2.2009 verurteilt, den Kläger von

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Aug. 2014 - L 4 P 4137/13

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23. August 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Juli 2014 - L 4 P 5119/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Apr. 2014 - 21 K 4259/13

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter entsprechender Abänderung seines Bescheids vom 09.04.2013 für den Pflegeplatz der Klägerin im St. D.         Seniorenhaus, W.       , Pflegewohngeld von monatlich 554,56 Euro ab dem 01.11.2012 und von mona

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Jan. 2014 - 15 K 4674/10 U

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Die Umsatzsteuer-Bescheide für 2007 und 2008 vom 21.01.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 23.11.2010 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2007 und 2008 auf jeweils 0 € festgesetzt wird. Der Beklagte trägt die Kosten des

Referenzen

(1) Der Medizinische Dienst Bund erlässt mit dem Ziel, eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern, im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen Richtlinien zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 15 sowie...