Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden, soweit
- 1.
der Widerruf durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten ist, - 2.
mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat.
(2) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt, der eine Geld- oder Sachleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zweckes zuerkennt oder hierfür Voraussetzung ist, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn
- 1.
die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird, - 2.
mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat.
(3) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.
Referenzen - Gesetze | § 47 SGB 10
§ 47 SGB 10 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.
§ 47 SGB 10 wird zitiert von 3 anderen §§ im Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -.
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
(1) Soweit ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten.
(2) Soweit Leistungen ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind, sind sie zu erstatt
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 34 Zusicherung
(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
§ 45 Abs. 1 bis 4, §§ 47 und 48 gelten nicht, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt, der von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des sozial- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgehoben wird, soweit da
§ 47 SGB 10 zitiert 2 andere §§ aus dem Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -.
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen de
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbrach
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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 323/14
bei uns veröffentlicht am 28.06.2016
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 3. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch der Berufung.
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. März 2017 - L 5 KR 141/17 ER
bei uns veröffentlicht am 10.03.2017
Tenor
I. Der Antrag der Beklagten, die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts München vom 1. September 2016, Az.: S 3 KR 381/15 auszusetzen, wird abgelehnt.
II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Koste
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 12 B 15.2304
bei uns veröffentlicht am 19.04.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. April 2015 (Az. W 3 K 14.1120), der Bescheid der Beklagten vom 17. Juni 2014 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von U. vom 25. September 2014 werden aufgehoben.
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Okt. 2014 - 3 K 14.1079
bei uns veröffentlicht am 16.10.2014
Tenor
I.
Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 17. Juni 2014 wird aufgehoben.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Bekla
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2016 - L 20 KR 597/15
bei uns veröffentlicht am 07.09.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.11.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 19.02.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2015 abgewiesen.
II.
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 25. Nov. 2014 - RN 7 K 13.2116
bei uns veröffentlicht am 25.11.2014
Tenor
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass eine ihr erteilte Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgehoben wurde.
Sozialgericht München Urteil, 15. Jan. 2016 - S 20 KA 5004/14
bei uns veröffentlicht am 15.01.2016
Gründe
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand:
Die Beteiligten haben zunächst um den Widerruf einer Genehmigung zur Beschäftigung einer Vorbereitungsassistentin ge
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Feb. 2018 - L 10 AL 267/17 NZB
bei uns veröffentlicht am 02.02.2018
Tenor
I. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 13.11.2017 - S 10 AL 5/17 - wird verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
I.
Stre
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Apr. 2015 - W 3 K 14.1120
bei uns veröffentlicht am 17.04.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von L
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2015 - 12 C 14.2846
bei uns veröffentlicht am 16.01.2015
Tenor
I.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. November 2014 - RN 7 K 13.2116 - wird aufgehoben.
II.
Der Klägerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... au
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 5 KR 260/16
bei uns veröffentlicht am 27.06.2017
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 20.01.2016 wird zurückgewiesen.
II. Der Bescheid vom 11.08.2016 wird aufgehoben.
III. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2015 - 12 C 15.1383
bei uns veröffentlicht am 03.11.2015
Tenor
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 19. Mai 2015 wird aufgehoben. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.
Gründe
Die Klägerin wendet sich mit ihre
Sozialgericht Bayreuth Endurteil, 09. Juli 2015 - S 17 AS 637/12
bei uns veröffentlicht am 09.07.2015
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger für den Zeitraum 01.05.2012 bis 31.10.2012 ein Ansp
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Okt. 2015 - AN 2 K 14.01547
bei uns veröffentlicht am 08.10.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen eine Rückforderung von Maßnahmeförderungsleist
Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 18 K 15.1806
bei uns veröffentlicht am 02.03.2016
Tenor
I. Der Bescheid des Beklagten vom 20. April 2015 wird aufgehoben.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreck
Sozialgericht München Urteil, 02. Sept. 2015 - S 38 KA 812/16
bei uns veröffentlicht am 02.09.2015
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die Klägerin, eine Gemeinschaftspraxis, bestehend aus Fachärzten für Chirurgie, die auch ambulante O
Sozialgericht München Urteil, 15. Mai 2017 - S 38 KA 1082/15
bei uns veröffentlicht am 15.05.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage ist der Ausgangsbescheid vom 23.02.2015 in der Fass
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Jan. 2017 - L 4 KR 37/15
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I. Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 19. Dezember 2014 wird aufgehoben.
II. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Korrektur der cutis laxa beider Oberarme sowie eine Mammareduktionsplastik jeweils in ei
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Aug. 2015 - 12 ZB 14.2598
bei uns veröffentlicht am 06.08.2015
Tenor
I.
Die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Oktober 2014 wird abgelehnt.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Jan. 2017 - L 4 KR 295/14
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I.
Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. Februar 2014 wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine bariatrische Operation in einer Vertragsklinik als Sachleistung zu gewähren.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. März 2017 - L 1 LW 2/14
bei uns veröffentlicht am 29.03.2017
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers hin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 8. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. März 2013 aufgehoben.
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - L 11 AS 786/15
bei uns veröffentlicht am 17.08.2017
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 09.07.2015 wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte wird verurteilt, über den Antrag des Klägers vom 04.05.2012 auf Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II fü
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Juli 2015 - B 3 S 15.315
bei uns veröffentlicht am 08.07.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 10.04.2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18.03.2015 in der Fassung des Bescheids vom 27.04.2015 wird wiederhergestellt.
2. Der Antragsgegner trägt die Kos
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - L 8 SO 5/14
bei uns veröffentlicht am 21.11.2014
Tenor
I.
Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 25. September 2013 sowie der Bescheid vom 20. Juni 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. August 2011 werden insoweit abgeändert, als die Klägerin anstelle von 1.385,
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Feb. 2017 - L 5 KR 471/15
bei uns veröffentlicht am 03.02.2017
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.09.2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Sachleistung eines Elektrorollstuhls B 500 des Herstellers Otto Bock verurteilt
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - L 11 AS 828/13
bei uns veröffentlicht am 14.05.2014
Tatbestand
Streitig ist die Höhe der zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.06.2013 bis 30.11.2013 insbesondere i
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - L 11 AS 616/13
bei uns veröffentlicht am 14.05.2014
Tatbestand
Streitig ist die Höhe der zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.06.2012 bis 30.11.2012 insbesondere i
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - L 11 AS 261/12
bei uns veröffentlicht am 14.05.2014
Tatbestand
Streitig ist die Aufhebung der für die Zeit vom 01.03.2011 bis 30.06.2011 bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wegen der Ni
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - L 11 AS 621/13
bei uns veröffentlicht am 14.05.2014
Tatbestand
Streitig ist die Höhe der zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.12.2012 bis 31.05.2013 insbesondere i
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. März 2014 - L 16 AS 289/13
bei uns veröffentlicht am 19.03.2014
Tatbestand
Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gemäß § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Streitig sind
Bundessozialgericht Urteil, 06. Nov. 2018 - B 1 KR 20/17 R
bei uns veröffentlicht am 06.11.2018
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2017 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 31. März 2016 sowie der Bescheid de
Bundessozialgericht Urteil, 06. Nov. 2018 - B 1 KR 13/17 R
bei uns veröffentlicht am 06.11.2018
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. März 2017 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lünebu
Bundessozialgericht Urteil, 06. Nov. 2018 - B 1 KR 30/18 R
bei uns veröffentlicht am 06.11.2018
Tenor
Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2017 und des Sozialgerichts Ulm vom 19. Mai 2016 sowie der Bescheid der Beklagten vo
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Juni 2018 - 7 B 10412/18
bei uns veröffentlicht am 11.06.2018
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 29. März 2016 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
1
Die Beschwerde ist unbegr
Bundessozialgericht Urteil, 25. Mai 2018 - B 13 R 33/15 R
bei uns veröffentlicht am 25.05.2018
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2018 - L 11 KR 373/18
bei uns veröffentlicht am 15.05.2018
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 03.01.2018 aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt wird, Kosten der Klägerin für Zahnersatzbehandlung gemäß Heil- und Kostenplan vom 02.03.2016 von meh
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Feb. 2018 - L 11 KR 3155/16
bei uns veröffentlicht am 06.02.2018
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22.07.2016 und der Bescheid der Beklagten vom 13.06.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.04.2015 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Kläg
Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - B 6 KA 32/16 R
bei uns veröffentlicht am 29.11.2017
Tenor
Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. März 2016 und des Sozialgerichts München vom 12. März 2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19
Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 7/17 R
bei uns veröffentlicht am 07.11.2017
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 2/17 R
bei uns veröffentlicht am 07.11.2017
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15. November 2016 wird zurückgewiesen.
Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 24/17 R
bei uns veröffentlicht am 07.11.2017
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. April 2017 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerich
Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 15/17 R
bei uns veröffentlicht am 07.11.2017
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Bundessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - B 1 KR 6/17 R
bei uns veröffentlicht am 26.09.2017
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2017 wird zurückgewiesen.
Bundessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - B 1 KR 8/17 R
bei uns veröffentlicht am 26.09.2017
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2017 wird zurückgewiesen.
Bundessozialgericht Urteil, 11. Juli 2017 - B 1 KR 1/17 R
bei uns veröffentlicht am 11.07.2017
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. September 2016 und das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 8. Dezember 2015 abgeänder
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. März 2017 - 12 S 1983/16
bei uns veröffentlicht am 24.03.2017
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. April 2016 - 6 K 2948/14 - geändert. Der Bescheid des Landratsamtes Lörrach vom 30. Dezember 2013 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stutt
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 09. März 2017 - L 4 AS 221/15
bei uns veröffentlicht am 09.03.2017
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I.
1
Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Rückforderung eines Einglieder
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Feb. 2017 - L 5 KA 1476/14
bei uns veröffentlicht am 01.02.2017
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19.02.2014 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000,00 EUR endgültig festgesetz
Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 21. Dez. 2016 - 2 K 932/14
bei uns veröffentlicht am 21.12.2016
Tenor
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid der Beklagten vom 30. März 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Januar 2014 wird aufgehoben, soweit die Aufhebung und Rückforderung eine Höhe von 6.477,24 € überschreitet und Zinsen fü
Bundessozialgericht Beschluss, 30. Nov. 2016 - B 6 KA 35/16 B
bei uns veröffentlicht am 30.11.2016
Tenor
Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 12. Februar 2016 werden zurückgewiesen.
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder...