Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 13 Bevollmächtigte und Beistände

(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.

(2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er für den Rechtsnachfolger im Verwaltungsverfahren auftritt, dessen Vollmacht auf Verlangen schriftlich beizubringen.

(3) Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden. Sie kann sich an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, muss der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.

(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die nach § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 9 des Sozialgerichtsgesetzes zur Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 64f


(1) Die jeweils maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften gelten, soweit nicht Besonderheiten der Versorgung von Kriegsopfern außerhalb des Bundesgebiets eine vereinfachte Regelung bedingen. Eine vereinfachte Regelung bedarf der Zulassung durch
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 73


(1) Die Beteiligten können vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschu

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen


Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.

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50 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Jan. 2017 - L 3 SF 290/16 AB, L 3 SF 291/16 AB

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor Die Ablehnungsanträge gegen den Richter am Landessozialgericht H. wegen Besorgnis der Befangenheit werden abgelehnt. Gründe I. Vorliegend ist über die Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit na

Sozialgericht München Beschluss, 06. Dez. 2016 - S 51 AS 2390/16 ER

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung des Antragsgegners, sich

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juli 2016 - L 12 KA 162/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Die Berufungen der Klägerin werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten der Berufungsverfahren, einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 8), 11) und 12).

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2018 - L 14 KG 5/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.11.2015 wird zurückgewiesen. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als Verfahrensbevollmächtigter in dem

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. Okt. 2017 - L 11 AS 589/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.07.2017 - S 13 AS 1408/16 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2014 - L 7 AS 234/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe I. Die Antragsteller wenden sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dagegen, dass die volljährige Antragstellerin zu 3 mit dem Antragsgegner einen Gesprächstermin telefonisch vereinbaren soll. Der Antragste

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2016 - Au 3 K 16.114

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin da

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Feb. 2017 - L 15 AS 44/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 6. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. II. Der Vertreter des Beschwerdeführers trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. D

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juni 2016 - L 7 AS 233/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 4. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 25. Jan. 2017 - S 1 KA 4/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Streitwert wird auf 134.982,39 Euro festgesetzt. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Jan. 2018 - L 12 KA 12/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist zwischen den Beteiligten

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - L 7 AS 773/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30. September 2015 abgeändert. II. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 26.3.2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 26.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 12 KA 7/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen einschließlich der außergerichtlichen Koste

Sozialgericht München Endurteil, 13. Dez. 2016 - S 49 KA 469/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um eine Zulassungsentziehung. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) A. Gmb

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. März 2014 - L 16 AS 383/11

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit von Leistungsabsenkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) um 80 v. H. der Regelleistung für die Monate Juni bis August 2010, um 90 v. H. der Regelleistung für d

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2018 - B 9 V 22/18 B

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. April 2018 Prozesskostenhilfe zu bew

Sozialgericht Speyer Urteil, 08. Sept. 2017 - S 16 AS 729/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Der Bescheid vom 09.04.2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 27.04.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.05.2016 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Juli 2017 - L 5 KR 339/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 29.9.2016 sowie der Bescheid der Beklagten vom 14.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.5.2015 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin

Bundessozialgericht Beschluss, 04. Apr. 2017 - B 11 AL 93/16 B

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2017 - II R 33/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016  6 K 113/16 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 31. Mai 2016 - A 11 BK 33/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Der Bescheid vom 09.05.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.11.2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist die Au

Sozialgericht Aachen Urteil, 31. Mai 2016 - S 11 BK 33/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Der Bescheid vom 09.05.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.11.2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist die Au

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Juli 2015 - L 8 SO 27/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 31. Januar 2014 aufgehoben und der Beklagte verurteilt, dem Kläger die Kosten der von ihm für den Zeitraum ab dem 22. Mai 2007 erbrachten Leistungen nach dem Zwölft

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 23. Juni 2015 - L 4 R 3235/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26. Mai 2014 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert für

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Juni 2015 - L 8 R 999/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 17.10.2013 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das gesamte Verfahren wird auf 5.785,58 Eu

Bundessozialgericht Urteil, 17. März 2015 - B 11 AL 8/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. April 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 13. Jan. 2015 - S 44 R 1421/13

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob und in welcher Höhe der Klägerin nach § 63 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und

Landessozialgericht NRW Beschluss, 12. Jan. 2015 - L 2 AS 1816/14 B

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.08.2014 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Sozialgericht Stuttgart Beschluss, 28. Nov. 2014 - S 4 AS 6236/14 ER

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird abgelehnt.II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Die Antragstellerin bezieht Leistungen nach dem SGB II vom Antragsgegner. Sie sprach am 17.11.2014 mit einer zweiten Per

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Nov. 2014 - 12 B 1215/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Dem Antragsteller wird im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ab dem 22. Oktober 2014 Prozesskostenhilfe bewilligt. Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert und die Antragsgegnerin unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - B 11 AL 7/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 22. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - B 14 AS 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Juni 2014 - L 7 AS 1431/13 B

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 19.07.2013 geändert. Dem Kläger wird für die Zeit ab 28.02.2013 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M aus C bewilligt. Kosten sind nicht zu

Landessozialgericht NRW Beschluss, 24. Apr. 2014 - L 6 AS 2145/12 B

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 20.10.2012 geändert: Den Klägern wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L, M bewilligt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. März 2014 - L 3 U 85/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 11.3.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger begeh

Bundessozialgericht Urteil, 05. März 2014 - B 12 R 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 05. März 2014 - B 12 R 7/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 21. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Dez. 2013 - L 19 AS 1681/13 B

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 28.07.2013 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Beigeladenen beziehen als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Mit

Bundessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2013 - B 9 SB 5/12 R

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. September 2012 und des Sozialgerichts Lüneburg vom 7. April 2010 geändert.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Aug. 2013 - 24 K 3817/10

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, w

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2011 und des Sozialgerichts Aachen vom 29. September 2009 sowie der Bescheid der B

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Juli 2012 - L 2 SO 4215/10

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts F. vom 4. August 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist str

Sozialgericht Freiburg Entscheidung, 15. Feb. 2012 - S 22 R 5893/11

bei uns veröffentlicht am 15.02.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.2 Die am ... geborene Klägerin ist verheiratet und

Bundessozialgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - B 1 KR 25/10 R

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. November 2010 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 14. Okt. 2010 - L 11 KR 2753/10

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. März 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Zwischen den Beteiligten ist die K

Bundessozialgericht Urteil, 13. Juli 2010 - B 8 SO 11/09 R

bei uns veröffentlicht am 13.07.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2009 im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als sie den Widerspruch gegen den Beschei

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2010 - B 11 AL 24/08 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten nach Durchführung eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens über die Höhe zu erstattender Aufwendungen für die Hinzuziehung eines

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Nov. 2008 - L 4 KA 3/07

bei uns veröffentlicht am 04.11.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kiel vom 15. Januar 2007 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Die Revision wird nicht

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Juli 2005 - L 13 KN 1757/05

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 24. Februar 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1  Zwische

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Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.
(1) Die Beteiligten können vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines...