Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 104 Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers

(1) Hat ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Sozialleistungen erbracht, ohne dass die Voraussetzungen von § 103 Abs. 1 vorliegen, ist der Leistungsträger erstattungspflichtig, gegen den der Berechtigte vorrangig einen Anspruch hat oder hatte, soweit der Leistungsträger nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von der Leistung des anderen Leistungsträgers Kenntnis erlangt hat. Nachrangig verpflichtet ist ein Leistungsträger, soweit dieser bei rechtzeitiger Erfüllung der Leistungsverpflichtung eines anderen Leistungsträgers selbst nicht zur Leistung verpflichtet gewesen wäre. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, soweit der nachrangige Leistungsträger seine Leistungen auch bei Leistung des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers hätte erbringen müssen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn von den Trägern der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe Aufwendungsersatz geltend gemacht oder ein Kostenbeitrag erhoben werden kann; Satz 3 gilt in diesen Fällen nicht.

(2) Absatz 1 gilt auch dann, wenn von einem nachrangig verpflichteten Leistungsträger für einen Angehörigen Sozialleistungen erbracht worden sind und ein anderer mit Rücksicht auf diesen Angehörigen einen Anspruch auf Sozialleistungen, auch auf besonders bezeichnete Leistungsteile, gegenüber einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger hat oder hatte.

(3) Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den vorrangig verpflichteten Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.

(4) Sind mehrere Leistungsträger vorrangig verpflichtet, kann der Leistungsträger, der die Sozialleistung erbracht hat, Erstattung nur von dem Leistungsträger verlangen, für den er nach § 107 Abs. 2 mit befreiender Wirkung geleistet hat.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen


(1) Der Ausschluss vom Wohngeld besteht vorbehaltlich des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 für die Dauer des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung von Grund und Höhe der Leistungen nach § 7 Abs. 1. Der Ausschluss besteht vorbehaltlich

Wohngeldgesetz - WoGG | § 7 Ausschluss vom Wohngeld


(1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von1.Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,2.Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Bu

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 38 Übergang von anderen Ansprüchen


Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle, die nicht Leistungsträger ist, Anspruch auf Leistung, die auf den Bedarf anzurechnen ist oder eine Leistung nach diesem Gesetz

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 71b


Hat die zuständige Verwaltungsbehörde Versorgungsbezüge geleistet, gelten, wenn der Versorgungsberechtigte Ansprüche gegen einen Träger der Sozialversicherung oder eine öffentlich-rechtliche Kasse hat, §§ 104 sowie 106 bis 114 des Zehnten Buches Sozi
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 105 Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers


(1) Hat ein unzuständiger Leistungsträger Sozialleistungen erbracht, ohne dass die Voraussetzungen von § 102 Abs. 1 vorliegen, ist der zuständige oder zuständig gewesene Leistungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleist
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 107 Erfüllung


(1) Soweit ein Erstattungsanspruch besteht, gilt der Anspruch des Berechtigten gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger als erfüllt. (2) Hat der Berechtigte Ansprüche gegen mehrere Leistungsträger, gilt der Anspruch als erfüllt, den der

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195 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2019 - VI ZR 437/18

bei uns veröffentlicht am 17.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 437/18 Verkündet am: 17. September 2019 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Mai 2019 - 12 BV 18.2142

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2018 - AN 6 K 17.01747 -, der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2017 in der Fassung des Abhilfebescheids vom 26. April 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 25. Juli

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - L 11 AS 322/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.11.2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.01.2017 wird aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 08.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - L 8 SO 284/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2015, S 11 SO 99/12 ES, wird in Ziffer 1 aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger die verauslagten Kosten für den Beigeladenen A. in der Zeit vom 01.01.200

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - L 19 R 694/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.07.2015 aufgehoben und die Klage auf weitere Erstattungszahlungen in Sachen A. in Höhe von 152,83 Euro wird abgewiesen. II. Der Kläger hat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 19 R 877/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.10.2012 aufgehoben und die Klage auf Erstattung der für den Beigeladenen zu 1) aufgewendeten Rehabilitationskosten wird abgewie

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 15. Juli 2016 - S 10 AL 161/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen einen teilweisen Einbehalt des ihm nachträglich bewilligten Arbeitslosengel

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Nov. 2016 - AN 2 K 14.01992, AN 2 K 14.01993

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum August 2010 bis Juli 2012 Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für ... und ... zu erstatten und gemäß § 108 Abs. 2 Satz 2, Alternative 2 SGB X zu verzinsen.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01840

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 17.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01499

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 15.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - L 10 AL 163/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15.07.2016 teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 22.10.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2018 - L 13 R 729/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. August 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 20

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2015 - 12 B 15.25

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22. Juli 2014 - B 3 K 13.931 - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in der Zeit vom 15. November 2007 bis 30. November 2013 entstandenen Kosten für

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 13.113

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 13.106

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 41, 35a SGB VIII entstandenen und noch in unveränderter Form entstehenden Nettoaufwendungen ab dem 05.12.2013 zu erstatten. Im Übrigen wi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2015 - L 5 KR 274/11

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 17. März 2011 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten auch der Berufung. III. Die Revision wird nicht zugela

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2014 - 22 K 11.5906

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die im Jahr 1966 gebore

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Aug. 2015 - S 8 AS 493/15

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor I. ie Klage wird abgewiesen. II. Der Beigeladene hat die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Kläger zu erstatten; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Tatbestand Streitig i

Sozialgericht Augsburg Urteil, 20. Mai 2015 - S 6 KR 338/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 18.067,82 EUR festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist ein Erst

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - 12 K 13.4161

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Juli 2016 - L 7 AS 350/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdegegners für das Beschwerdeverfahren zu er

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Mai 2016 - L 19 R 817/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 09.09.2014 aufgehoben; die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten beider Instanzen. III. Die Revis

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Apr. 2016 - L 10 AL 47/16 NZB

bei uns veröffentlicht am 04.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.01.2016 - S 1 AL 412/15 - wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Jan. 2016 - L 15 VS 16/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Das Verfahren betrifft eine Angelegenhe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 8 SO 235/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2016 - 11 UF 1466/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 06.10.2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Die Rechts

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 01. Juli 2015 - S 12 KR 512/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit ... - Sozialverwaltung -, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten, ... wegen B., geb. ... 2005 - - - Kläger - gegen AOK ... - Die Gesundheitskasse, Direktion ..., vertr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Nov. 2015 - M 18 K 15.4436

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht München verwiesen. Gründe I. Die Klägerin begehrt mit der Klage die Erstattung der Kosten,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.236

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2019 - 12 ZB 14.1513

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 34.641,92 € festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.174

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.163

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Betei

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - M 18 K 12.6247

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Kostenerstattungen für die Zeiträume vom 15. September 2006 bis 22. April 2007, vom 29. Juni 2007 bis 31. Dezember 2007 und vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Juli 2014 - 3 K 13.939

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattu

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Juli 2014 - 3 K 13.931

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 13 R 171/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2014 - 3 K 1533/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1533/13 Im Namen des Volkes Urteil NZB V B 167/14 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - gegen ... - Beklagte - wegen Kindergeld für Kind S hat der

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2014 - 3 K 1510/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1510/13 Im Namen des Volkes Urteil NZB V B 1/15 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - gegen ... - Beklagte - wegen Kindergeld für Kind F hat der 3.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Okt. 2015 - W 3 K 14.948

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 3 K 14.948 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Oktober 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 1523 Hauptpunkte: Kinder- und Jugendhilfe; Rückerstattung von Erstattun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2014 - 12 B 14.805

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2013 - M 18 K 11.6206 - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in der Jugendhilfeangelegenheit J. H. im Zeitraum vom 22. Augus

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2018 - 12 ZB 18.175

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 24.617,42 € festgesetzt. Gründe Der Antrag d

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 27. März 2018 - S 20 R 617/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Versicherte Frau C. im Zeitraum vom 02.09.2013 bis 28.03.2014 erbrachten Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 16.626,31 € zu erstatten. II. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 7. Juli 2014 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 19.08.2013 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 11.09.2013 und

Sozialgericht München Urteil, 04. Mai 2018 - S 46 EG 25/17 BG

bei uns veröffentlicht am 04.05.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 16. Dezember 2016 in Gestalt des Bescheides vom 21. Dezember 2016 und des Widerspruchsbescheids vom 13. Februar 2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht München Urteil, 04. Mai 2018 - S 46 EG 130/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2018

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17. August 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. September 2017 verurteilt, der Klägerin Elterngeld für die Zeit vom ersten bis einschließlich zwölften Lebensmona

Sozialgericht Landshut Endurteil, 05. Mai 2015 - S 11 SO 98/12 ES

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von ihm verauslagten Kosten für den Beigeladenen A. ab dem 01. Januar 2008 bis 28. April 2014 zu erstatten mit Ausnahme der Kosten für die Sicherung des Lebensunterhalts sowie der K

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 18 K 13.3247

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer Bescheide vom .... April 2013 und .... September 2013 verpflichtet, der Tochter der Klägerin ..., geboren am ... 2002, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vom 1. März 2013 bis

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Apr. 2014 - 2 K 11.02478

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger, der bei dem Auszubildenden ... die Kosten für dessen Unterbringung im Kinder- und Jugendwohnbereich ... d

Sozialgericht Würzburg Urteil, 18. Dez. 2014 - S 3 R 405/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weitere 803,04 Euro zu erstatten. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird auf 803,04 Euro festgesetzt. Tatbestan

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Juli 2017 - S 11 AS 170/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 28.01.2016 und der Bescheid vom 07.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2016 werden abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 216,42 Euro zu zahlen. II. Der

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(1) Soweit ein Erstattungsanspruch besteht, gilt der Anspruch des Berechtigten gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger als erfüllt. (2) Hat der Berechtigte Ansprüche gegen mehrere Leistungsträger, gilt der Anspruch als erfüllt, den der Träger, der...