Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung - SeeSchStrO 1971 | § 59 Befreiung

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Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung Inhaltsverzeichnis

Die Schiffahrtspolizeibehörden können von Vorschriften dieser Verordnung im Einzelfall befreien.

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published on 27/06/2013 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Berechtigung des Klägers, die Neustädter Bucht mit seinem Speedboot uneingeschränkt zu befahren.
published on 11/08/2011 00:00

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 3. Kammer – vom 7. Dezember 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste
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