DRK-Suchdienstdatenschutzgesetz - SDDSG | § 4 Verarbeitung

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(1) Der DRK-Suchdienst darf die nach § 3 erhobenen und die nach dem Bundesvertriebenengesetz übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten, wenn es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

(2) Personenbezogene Daten zu den in § 2 Nummer 1 genannten Personen dürfen, wenn es zur Erfüllung der Aufgaben des DRK-Suchdienstes erforderlich ist, übermittelt werden an

1.
die in § 2 Nummer 1 genannten Personen und deren Angehörige,
2.
öffentliche Stellen unter den Voraussetzungen des § 25 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes,
3.
Suchdiensteinrichtungen und Hilfsorganisationen im In- und Ausland.
Eine Datenübermittlung nach Satz 1 ist nur zulässig, soweit die betroffene Person kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679) dürfen nur übermittelt werden, soweit diese Daten mit personenbezogenen Daten nach § 3 Abs. 1 Satz 2 so verbunden sind, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist oder die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 ohne diese Angaben wesentlich erschwert wird.

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(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen an öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle oder des Dritten, an den die Daten übermittelt werden, liegenden Auf
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

Der DRK-Suchdienst nimmt im Auftrag der Bundesregierung folgende Aufgaben wahr: 1. Erschließen, Sammeln, Ordnen und Verarbeiten von Informationen zum Zweck der Familienzusammenführung und zur Klärung des Schicksals von a) Kriegs- und Zivilgefangenen
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published on 23/09/2014 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil i
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

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Der DRK-Suchdienst nimmt im Auftrag der Bundesregierung folgende Aufgaben wahr: 1. Erschließen, Sammeln, Ordnen und Verarbeiten von Informationen zum Zweck der Familienzusammenführung und zur Klärung des Schicksals von a) Kriegs- und Zivilgefangenen sowie...