Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz - SBG 2016 | § 59 Entsprechende Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Für Soldatinnen und Soldaten gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz nach Maßgabe der §§ 60 bis 62 entsprechend. Insoweit werden die Streitkräfte der Verwaltung gleichgestellt.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 112 Bundesnachrichtendienst


(1) Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes, die nicht zur Zentrale des Bundesnachrichtendienstes gehören, gelten als Dienststellen im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 6. In Zweifelsfällen entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Bunde
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz - SBG 2016 | § 60 Personalvertretung der Soldatinnen und Soldaten


(1) In anderen als den in § 4 Absatz 1 genannten Dienststellen und Einrichtungen wählen Soldatinnen und Soldaten Personalvertretungen. Hierzu zählen auch Kommandos oder Stäbe, die neben Führungsaufgaben auch Aufgaben der militärischen Grundorganisati

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 18 P 17.1905

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Verwaltungsgericht Ansbach auf die Wahlanfechtung d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Okt. 2018 - 1 WB 25/17

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller, der Personalrat beim Bundesministerium der Verteidigung ..., macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte in einer Person

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Sept. 2018 - 1 WB 11/18

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Kommandierung eines freigestellten Personalratsmitglieds für eine Dienstleistung zur Erstellung einer Laufbahnbeurteilung.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Okt. 2016 - 5 PB 6/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg - Fachsenat für Personalvertretungssachen des B

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Feb. 2016 - L 14 R 779/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.07.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird endgültig auf 20.053,17 EUR festgesetzt. Die Revi