Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung - SanOAAusbGV 2013 | § 1 Anspruch auf Ausbildungsgeld

Der Anspruch auf Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes entsteht mit dem ersten und endet mit dem letzten Tag der Beurlaubung.

ra.de-OnlineKommentar zu § 1 SanOAAusbGV 2013

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 1 SanOAAusbGV 2013

§ 1 SanOAAusbGV 2013 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 1 SanOAAusbGV 2013 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatengesetz - SG | § 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung


(1) Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe besonderer Gesetze. Zu den Sachbezügen gehört auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Weiterführung der sozialen Krankenv

Referenzen - Urteile | § 1 SanOAAusbGV 2013

Urteil einreichen

1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 SanOAAusbGV 2013.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 24. Okt. 2016 - PB 11 K 2365/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die am 12.05.2016 durchgeführte Wahl des örtlichen Personalrats beim Bundeswehrkrankenhaus ... wird für ungültig erklärt. Gründe   I. 1 Die Antragsteller fechten die Wahl des örtlichen Personalrats beim Bundeswehrkrankenhaus ... a

Referenzen

(1) Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe besonderer Gesetze. Zu den Sachbezügen gehört auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Weiterführung der sozialen Krankenversicherung...