Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 11

Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn

1.
tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, es sei denn, der Ausländer macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat, oder
2.
nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 oder 4 des Aufenthaltsgesetzes ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vorliegt.
Satz 1 Nr. 2 gilt entsprechend für Ausländer im Sinne des § 1 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes und auch für Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzen.

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Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 37


(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nach diesem Gesetz ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, sofern er nicht nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäftsunfähig oder im Falle seiner Volljährigkeit in dieser Angelegenheit zu be

Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 5


(1) Durch die Erklärung, deutsche Staatsangehörige werden zu wollen, erwerben die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geborenen 1. Kinder eines deutschen Elternteils, die durch Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,2. Kind
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 54 Ausweisungsinteresse


(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich


(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbei

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108 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Feb. 2015 - W 7 K 13.1188

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 8. November 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger einzubürgern. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist w

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2019 - 5 ZB 18.1882

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2015 - M 25 K 13.3303

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Nov. 2014 - W 7 K 14.918

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 30. November 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. I

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2017 - 5 B 16.1007

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2016 (M 25 K 15.4003) wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 18. August 2015 verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einz

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Okt. 2014 - M 22 K 11.2221

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 22 K 11.2221 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. Oktober 2014 Sachgebiets-Nr. 535 22. Kammer Hauptpunkte: Verfassungsschutzberichte Bayern 2010,

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2015 - M 25 K 13.3143

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. März 2014 - 10 K 13.30655

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes ... vom ... Juni 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - M 25 K 17.2045

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Feb. 2018 - M 25 K 16.5212

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. Juli 2014 - 7 K 14 482

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor I. Der Bescheid der Stadt Schweinfurt vom 1. August 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen. II.Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Da

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. März 2015 - W 7 K 14.917

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 7 K 14.917 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. März 2015 7. Kammer Sachgebiets-Nr: 532 Hauptpunkte: Einbürgerung; Mitgliedschaft in der IGMG; inhom

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - M 25 K 13.1577

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 25 K 13.1577 Im Namen des Volkes Urteil 17. Dezember 2014 25. Kammer Sachgebiets-Nr. 532 Hauptpunkte: Anspruchseinbürgerung; Ausschlussgrund bei Einbürgerung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Juni 2014 - 4 K 13.01856

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger wurde am ... im Irak geboren und gelangte am 10. Februar 2007 auf dem Luftweg in die Bundesrepubli

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Mai 2014 - 4 K 13.02120

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger begehrt die Einbürgerung als Deutscher. Er kam 1995 in das Bundesgebiet und stellte am 22. August

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2015 - 5 ZB 15.808

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 30.000 Euro festges

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2015 - 5 ZB 15.804

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 30.000 Euro festges

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2014 - 5 C 13.2618

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 27. November 2013 (AN 4 K 13.00358) wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2015 - 5 ZB 15.1065

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Feb. 2016 - M 25 K 16.260

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Klä-ger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Feb. 2016 - M 25 K 14.1988

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 29. Nov. 2018 - 17 K 9281/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kostentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach diesem Urteil zu vo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 1 C 15/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, welche die Beklagte darauf stützt, dass dieser bei der Einbür

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Feb. 2018 - 1 B 3/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Gründe 1 Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Sie legt die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 Vw

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 09. Feb. 2018 - 4 L 1411/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11. Dezember 2017 wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Der Streitwert wird au

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Juni 2017 - 1 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger, ein irakischer Staatsangehöriger, begehrt seine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Apr. 2017 - 11 K 8883/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. 2 Der am ...1964 geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Er reiste

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2017 - 12 S 2216/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. September 2014 - 3 K 1117/14 - wird geändert. Verfügungen Nrn. 1, 3 und 5 im Bescheid der Beklagten vom 11. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsru

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Feb. 2017 - 11 K 5514/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.2 Der nach eigenen Angaben am ...1968 geborene Kläger ist eritreischer Staatsangehöriger. E

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Aug. 2016 - 10 K 1142/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor  Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 03. Aug. 2016 - 10 K 148/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht die gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 Absatz 1 Satz 1 ZPO

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Mai 2016 - 11 K 6/16

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor Der Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18.06.2014 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 01.09.2014 werden aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin in den deutschen Staatsverband einzubürger

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Mai 2016 - 1 B 55/16

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Gründe 1 Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Denn der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 17. März 2016 - 19 A 2330/11

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 22. Feb. 2016 - 19 E 6426/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 24. November 2015 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 6. November 2015 wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitwert wird auf 5.000

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Feb. 2016 - 19 A 282/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 14. Jan. 2016 - 19 A 1214/11

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 19. Nov. 2015 - 5 K 480/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - 8 K 8778/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 15. Juni 2015 - 10 L 735/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.50

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 15. Juni 2015 - 10 L 736/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.50

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2015 - 1 C 23/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt seine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, die ihm der Beklagte versagt, weil die soziale Sicherung des Klägers und seiner - im

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 12. Mai 2015 - 4 K 960/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ordnungsverfügung vom 14. Mai 2014 verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vo

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 04. Mai 2015 - 19 A 2097/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungs

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Apr. 2015 - 19 A 74/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Berufung wird zugelassen. Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 10.000,00 Euro, der Streitwert für das Berufungsverfahren wir

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 05. Feb. 2015 - 4 LB 15/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichter der 8. Kammer - vom 21. Januar 2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Da

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Sept. 2014 - 10 K 7576/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 10 K 3646/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 26. Juni 2014 - 4 K 708/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Fall seiner Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit die Einbürgerung als deutscher Staatsangehöriger zuzusichern. Der Bescheid des Landratsamts XXX vom 12.11.2013 und der Widerspruch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 10 C 2/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Die 1939 geborene Klägerin, eine iranische Staatsangehörige, begehrt ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

Referenzen

(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei...
(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitisc...