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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Beirat

Zeitreise: 02.12.2024‹ § 8§ 10 ›

Der Reisesicherungsfonds muss einen Beirat haben, der die Geschäftsführung unterstützt und berät. In dem Beirat müssen mindestens die folgenden Interessen angemessen repräsentiert sein: 1. die Interessen des Bundes und der Länder, 2. die Interessen der Reisewirtschaft einschließlich der kleinen und mittleren Reiseanbieter sowie 3. die Interessen der Verbraucher.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.