(1) Wer gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

(2) Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis für die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden, und auch für die Personen, deren er sich zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedienen will. Die nach Landesrecht zuständige Behörde darf die Erlaubnis nur für die Örtlichkeiten ihres Landesgebiets erteilen. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden.

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Anwälte | § 78a AufenthG 2004

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 78a AufenthG 2004

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1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 78a AufenthG 2004.

1 Artikel zitieren § 78a AufenthG 2004.

Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet

19.12.2011

Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10

Referenzen - Gesetze | § 78a AufenthG 2004

§ 78a AufenthG 2004 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 78a AufenthG 2004 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Spielverordnung - SpielV | § 3


(1) In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum

Spielverordnung - SpielV | § 1


(1) Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden in 1. Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder i

Spielverordnung - SpielV | § 2


Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Waren besteht (Warenspielgerät), darf nur aufgestellt werden 1. in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in
§ 78a AufenthG 2004 wird zitiert von 1 anderen §§ im Aufenthaltsgesetz.

Rennwett- und Lotteriegesetz - RennwLottG | § 7


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Buchmacher oder dessen Gehilfe außerhalb der Örtlichkeiten, für welche die Erlaubnis erteilt ist (§ 2 Abs. 2), Wetten abschließt oder vermittelt oder Angebote dazu entgegennimmt. (2) Ordnungswidrig handelt fern

Referenzen - Urteile | § 78a AufenthG 2004

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25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 78a AufenthG 2004.

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 93/10

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 93/10 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 189/08

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 189/08 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 30/10

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 30/10 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2011 - I ZR 43/10

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 43/10 Verkündet am: 28. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2019 - I ZR 42/19

bei uns veröffentlicht am 07.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 42/19 Verkündet am: 7. November 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Aug. 2018 - Au 5 S 18.1006

bei uns veröffentlicht am 24.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet si

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 23. Nov. 2016 - Vf.1-VII-15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Die Popularklage betrifft die Frage, ob der Beschluss des Bayerischen Landtags vom 14. Juni 2012 (GVBl S. 318, BayRS 2187I), dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - 10 CS 17.1147

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe I

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 25. Sept. 2015 - Vf. 9-VII/13, Vf. 4/VII/14, Vf. 10/VII/14

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Gründe Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Aktenzeichen: Vf. 9-VII-13 Vf. 4-VII-14 Vf. 10-VII-14 vom 25. September 2015 Leitsätze über die Popularklagen der S. GmbH in M. u. a. Vf. 9-VII-13 Vf. 4-

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Dez. 2016 - M 16 K 14.5083

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Soweit der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. In Abänderung des Bescheides der Regierung von Oberbayern vom 25. Juli 2016 wird der Beklagte verpflichtet, der Kläg

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 26. Apr. 2018 - 9 K 4546/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Verfügung des Beklagten, mit der ihm die gegenüber der X GmbH Verfügung über die Untersagung der

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Juni 2015 - 12 A 84/15

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 15.01.2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Der Bescheid der Beklagten vom 29.12.2014 in der Form, die er durch den Widerspruchsbescheid vom

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2014 - 17 K 2429/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 26. Apr. 2012 - 3 K 330/10

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, mit der ihr die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Gl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Juli 2011 - 8 C 11/10

bei uns veröffentlicht am 11.07.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Untersagungsverfügung wegen unerlaubten Glücksspiels. Sie eröffnete im Jahre 2003 in W. eine Wettannahmestelle, in der s

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Juli 2011 - 8 C 12/10

bei uns veröffentlicht am 11.07.2011

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Untersagungsverfügung wegen unerlaubten Glücksspiels. Er ist Geschäftsführer der Firma W. ... GmbH, die in I. u.a. eine An

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Juni 2011 - 8 C 5/10

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen über das Internet und der Internetwerbung hier

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Juni 2011 - 8 C 2/10

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen ausländischen privaten Wettanbieter.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Juni 2011 - 8 C 4/10

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen ausländischen privaten Wettanbieter.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Feb. 2010 - 3 L 6/08

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie in Sachsen-Anhalt einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten nicht bedarf, hilfsweise die Erteilung einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Dez. 2009 - 6 S 1110/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. April 2007 - 2 K 952/07 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Re

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 20. Aug. 2009 - 6 S 54/09

bei uns veröffentlicht am 20.08.2009

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04. Dezember 2008 - 7 K 3073/08 - wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 01. Feb. 2008 - 10 K 4239/06

bei uns veröffentlicht am 01.02.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin, eine 1999 in Großbritannien gegründete Gesellschaft mit Geschäftssitz in ...,

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 01. Feb. 2008 - 10 K 2990/04

bei uns veröffentlicht am 01.02.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger betreibt in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 05. Nov. 2007 - 6 S 2223/07

bei uns veröffentlicht am 05.11.2007

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. August 2007 - 3 K 2902/06 - geändert. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gege