Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz - RDGEG | § 5 Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

zitiert 11 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 67


(1) Die Beteiligten können vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaate

Zivilprozessordnung - ZPO | § 78 Anwaltsprozess


(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so m

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 73


(1) Die Beteiligten können vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschu

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 62


(1) Die Beteiligten können vor dem Finanzgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten v

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 10 Bevollmächtigte


(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevol

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 11 Prozessvertretung


(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevoll

Zivilprozessordnung - ZPO | § 79 Parteiprozess


(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen s

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen


(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften


(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die 1. berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse,2. Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände s

Patentgesetz - PatG | § 97


(1) Die Beteiligten können vor dem Patentgericht den Rechtsstreit selbst führen. § 25 bleibt unberührt. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevo

Markengesetz - MarkenG | § 81 Vertretung, Vollmacht


(1) Die Beteiligten können vor dem Bundespatentgericht den Rechtsstreit selbst führen. § 96 bleibt unberührt. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind al
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz - RDGEG | § 4 Vergütung


(1) Für die Vergütung der registrierten Erlaubnisinhaber mit Ausnahme der Frachtprüferinnen und Frachtprüfer gilt § 13d des Rechtsdienstleistungsgesetzes entsprechend. (2) Für die Erstattungsfähigkeit der Vergütung von Kammerrechtsbeiständen gilt

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1560 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 6 K 16.896

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 5 K 16.2729

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2016 - 7 BV 15.1779

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 7 BV 15.1779 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. April 2016 (VG München, Entscheidung vom 8. Mai 2015, Az.: M 6a K 14.3379) 7. Senat Sachgebietsschlüs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 3 B 14.2652

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 14.2652 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. März 2016 (VG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2012, Az.: M 5 K 11.3866) 3. Senat Sachgebietssc

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 5 K 16.2738

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 6 K 16.2447

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - 10 B 14.1054

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 14.1054 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. April 2016 (VG München, Entscheidung vom 15. März 2012, Az.: M 22 K 11.42) 10. Senat Sachgebietsschlü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 10 B 13.2080

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 13.2080 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 (VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2011, Az.: M 12 K 11.1363) 10. Senat Sachgebiet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2017 - 15 N 13.2283

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch S

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Sept. 2015 - M 18 K 13.4835

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 18 K 13.4835 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. September 2015 18. Kammer Sachgebiets-Nr. 540 Hauptpunkte: Besondere Eignung einer Taba

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 06. Nov. 2015 - M 16 K 15.30946

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 16 K 15.30946 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 6. November 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 710 Hauptpunkte: Asylrecht; Her

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Feb. 2016 - M 16 K 15.1418

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 16 K 15.1418 Im Namen des Volkes Urteil vom 3. Februar 2016 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 421 Hauptpunkte: Gewerbeuntersagung; Unzuve

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Dez. 2015 - M 16 K 14.3422

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 16 K 14.3422 Im Namen des Volkes Urteil vom 3. Dezember 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 460 Hauptpunkte: Widerruf der Approbation als Z

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - M 12 K 15.5867

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.5867 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Februar 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Eigenständiges Aufenthaltsrech

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - M 12 K 15.5744

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.5744 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. Februar 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 170 Hauptpunkte: Berufsständisches Versorgungsw

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Feb. 2016 - M 12 K 15.5453

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.5453 Im Namen des Volkes Urteil vom 4. Februar 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Ausreiseverpflichtung; Abs

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. März 2016 - M 12 K 15.5083

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.5083 Im Namen des Volkes Urteil vom 3. März 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Sicherung des Lebensunterhalts;

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Jan. 2016 - M 12 K 15.4783

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.4783 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. Januar 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 1334 Hauptpunkte: Versorgungsbezüge; Rückfo

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Feb. 2016 - M 12 K 15.4380

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.4380 Im Namen des Volkes Urteil vom 4. Februar 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 1334 Hauptpunkte: Anerkennung von weiteren Diens

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Nov. 2015 - M 12 K 15.3600

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.3600 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. November 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Türkischer Staatsangehöriger;

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 17. März 2016 - RO 5 K 15.305

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RO 5 K 15.305 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. März 2016 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 410 Hauptpunkte: Kein Eintritt einer auflösenden B

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2015 - 21 B 14.2092

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 21 B 14.2092 Im Namen des Volkes Urteil vom 26. Oktober 2015 (VG Würzburg, Entscheidung vom 13. April 2011, Az.: W 6 K 11.154) 21. Senat Sachgebiets

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2015 - 21 B 14.2091

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen S

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - M 8 K 13.3325

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 13.3325 Im Namen des Volkes Urteil vom 26. Oktober 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Nachbarklage; Abweichung vo

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Dez. 2015 - M 6a K 14.5674

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6a K 14.5674 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. Dezember 2015 6a. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitrag im privaten B

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2015 - M 6a K 14.5210

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6a K 14.5210 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. November 2015 6a. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Unzulässige Klage auf Festste

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 6 K 15.4912

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6 K 15.4912 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. März 2016 6. Kammer Sachgebiets-Nr. 551 Hauptpunkte: Unzulässige Verpflichtungsklage mang

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Sept. 2017 - M 8 K 16.4575

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor I. Soweit die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Die Antwort zu Frage 3 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, Frage 3 des Vorbescheidsantrages vom 14. Juni

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. März 2016 - M 9 K 15.1463

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2016 - M 21 K 14.3695

bei uns veröffentlicht am 18.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Nov. 2016 - M 21 K 14.3143

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger steht als Oberbrandmeister im

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2018 - 7 B 17.2437

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Apr. 2016 - M 1 K 15.2087

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2016 - M 23 K 16.1515

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Nov. 2016 - M 23 K 16.1119, M 23 K 16.1120, M 23 K 16.1122

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Im Verfahren M 23 K 16.1119: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckun

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2016 - M 8 K 15.1354

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Klägerin ist die Grundstü

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. März 2016 - M 8 K 14.5736

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtverbindlich die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläg

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2016 - M 8 K 14.5171

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 13. Oktober 2014, Az.: ..., verpflichtet, über den Bauantrag der Kläger vom 3. Juli 2014 nach Plan-Nr. ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu verbesc

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Apr. 2016 - M 8 K 14.4953

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist Miteigentüme

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Feb. 2016 - M 8 K 14.4135

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor I. Der Wiedereinsetzungsantrag vom 10. September 2014 wird abgelehnt. II. Die Klagen werden abgewiesen. III. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Die Kostenentscheidung ist vorlä

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2016 - M 8 K 14.3180

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist Eigentümer des G

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2016 - M 8 K 14.3168

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheids vom 30. Juni 2014, die mit Bauantrag vom 18. März 2014 nach Plan-Nr. ... beantragte Baugenehmigung zu erteilen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfah

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2015 - M 8 K 14.3167

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. Soweit die Parteien den Rechtsstreit hinsichtlich der Frage 4.2 übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Unter Aufhebung der negativen Beantwortung der Vorbescheidsfragen 1.1, 1

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2016 - M 8 K 14.2445

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor I. Soweit die Parteien die Klage übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Antrag Nr. 1) und soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat (Antrag Nr. 3), wird das Verfahren eingestellt. II. Die Auflage Nr. 1 der B

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 17. Okt. 2018 - M 25 K 16.413

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2016 - M 25 K 15.3065

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Apr. 2015 - RN 5 K 14.345

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 5 K 14.345 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. April 2015 05. Kammer Sachgebiets-Nr: 460 Hauptpunkte: Nur bedingte Geeignetheit einer p

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Mai 2016 - M 1 K 16.629

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2015 - M 17 K 14.4369

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, welche Sach-, Personal- und Geldleistungen die Beklagte für das Bü

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 18. Nov. 2014 - RO 8 K 14.1583

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg RO 8 K 14.1583 Im Namen des Volkes Urteil vom 18.11.2014 8. Kammer Sachgebiets-Nr: 551 Hauptpunkte: Fahreignungs-Bewertungssystem; Übergangsregelung; Verwar

Referenzen

(1) Für die Vergütung der registrierten Erlaubnisinhaber mit Ausnahme der Frachtprüferinnen und Frachtprüfer gilt § 13d des Rechtsdienstleistungsgesetzes entsprechend. (2) Für die Erstattungsfähigkeit der Vergütung von Kammerrechtsbeiständen gilt § 13d Absatz...
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger...
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die 1. berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse,2. Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie...
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die...
(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch...
(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte...
(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten...
(1) Die Beteiligten können vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines...
(1) Die Beteiligten können vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der...
(1) Die Beteiligten können vor dem Finanzgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten...
(1) Die Beteiligten können vor dem Patentgericht den Rechtsstreit selbst führen. § 25 bleibt unberührt. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte...
(1) Die Beteiligten können vor dem Bundespatentgericht den Rechtsstreit selbst führen. § 96 bleibt unberührt. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als...