Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

(1) Inkassodienstleistungen erfordern besondere Sachkunde in den für die beantragte Inkassotätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrechts, des Zivilprozessrechts einschließlich des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie des Kostenrechts.

(2) Rentenberatung erfordert besondere Sachkunde im Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung und in den übrigen Teilbereichen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, für die eine Registrierung beantragt wird, Kenntnisse über Aufbau, Gliederung und Strukturprinzipien der sozialen Sicherung sowie Kenntnisse der gemeinsamen, für alle Sozialleistungsbereiche geltenden Rechtsgrundsätze einschließlich des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens und des sozialgerichtlichen Verfahrens.

(3) Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erfordern besondere Sachkunde in dem ausländischen Recht oder in den Teilbereichen des ausländischen Rechts, für die eine Registrierung beantragt wird.

(4) Berufsbezeichnungen, die den Begriff „Inkasso“ enthalten, sowie die Berufsbezeichnung „Rentenberaterin“ oder „Rentenberater“ oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen dürfen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.

(5) Personen, die eine Berufsqualifikation im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 4 besitzen und nur für einen Teilbereich nach § 10 Absatz 1 Satz 2 registriert sind, haben ihre Berufstätigkeit unter der in die deutsche Sprache übersetzten Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates auszuüben.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsdienstleistungsverordnung - RDV | § 4 Sachkundelehrgang


(1) Der Sachkundelehrgang muss geeignet sein, alle nach § 11 Abs. 1 oder 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes für die jeweilige Registrierung erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss im Bereich Inkassodienstleistunge

Rechtsdienstleistungsverordnung - RDV | § 2 Nachweis der theoretischen Sachkunde


(1) In den Bereichen Inkassodienstleistungen und Rentenberatung wird die nach § 12 Abs. 3 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes erforderliche theoretische Sachkunde in der Regel durch ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundeleh
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 12 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung


(1) Voraussetzungen für die Registrierung sind1.persönliche Eignung und Zuverlässigkeit; hieran fehlt es in der Regel, wenna)die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die beantragte Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 15 Vorübergehende Rechtsdienstleistungen


(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 20 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Absatz 1 Satz 1, § 13h Absatz 2 Satz 3 oder § 15 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 7 Satz 2, zuwiderhandelt,2. ohne Registrierung nach § 10 Absatz 1 eine dort gena
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde


(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbri

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 12 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung


(1) Voraussetzungen für die Registrierung sind1.persönliche Eignung und Zuverlässigkeit; hieran fehlt es in der Regel, wenna)die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die beantragte Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Mai 2009 - I ZR 220/06

bei uns veröffentlicht am 20.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 220/06 Verkündet am: 20. Mai 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Juni 2019 - Au 8 K 18.1851

bei uns veröffentlicht am 04.06.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. Sept. 2015 - B 4 K 14.348

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterl

Amtsgericht Neu-Ulm Endurteil, 23. Feb. 2015 - 8 C 1563/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 90,70 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.01.2015 zu bezahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2018 - 21 ZB 15.2719

bei uns veröffentlicht am 07.12.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 13. Okt. 2016 - 4 LB 6/13

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 26. Oktober 2012 - 3 A 16/10 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 29. April 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 17. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 29. Aug. 2014 - 6 U 13/14

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.12.2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln -  33 O 68/12 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Dieses Urteil und das des La

Verwaltungsgericht Schwerin Gerichtsbescheid, 19. Juni 2013 - 7 A 1809/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 257 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. November 2012 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbesche

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 26. Okt. 2012 - 3 A 16/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2012

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29.04.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.12.2009 verpflichtet, dem Kläger die Genehmigung für die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport entsprechend dessen A

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09

bei uns veröffentlicht am 17.05.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23. September 2009 - 1 K 2230/07 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

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(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen: 1...