Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG 2021 | § 9 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG 2021 | § 9 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
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Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021 Inhaltsverzeichnis
Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
- 1.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und - 2.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.
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published on 18/12/2018 00:00
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31. Juli 2018 aufgehoben.
Es verbleibt – vorbehaltlich einer Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Abänderungsantrag des Klägers vom 8. September
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