Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung - RAVPV | § 19 Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

(1) Das besondere elektronische Anwaltspostfach nach den §§ 31a und 31b der Bundesrechtsanwaltsordnung dient der elektronischen Kommunikation der in das Gesamtverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, der Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer mit den Gerichten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Ebenso dient es der elektronischen Kommunikation der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, der Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer untereinander.

(2) Das besondere elektronische Anwaltspostfach kann auch der elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen dienen.

(3) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern, den Rechtsanwaltskammern und sich selbst zum Zweck des Versendens von Nachrichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach die elektronische Suche nach allen Personen und Stellen zu ermöglichen, die über das Postfach erreichbar sind. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zudem die Daten, die eine Suche im Sinne des Satzes 1 ermöglichen, auch den Gerichten zugänglich zu machen. Sie kann sie auch anderen Personen und Stellen zugänglich machen, mit denen sie nach Absatz 2 eine Kommunikation ermöglicht.

(4) Den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern nach den Absätzen 1 bis 3 stehen gleich:

1.
Vertretungen, Abwickler und Zustellungsbevollmächtigte, die nicht bereits von Absatz 1 Satz 1 erfasst sind, und
2.
nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 eingetragene Personen.

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Referenzen - Gesetze | § 147 StGB

§ 147 StGB zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 147 StGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Strafgesetzbuch.

Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung - RAVPV | § 20 Führung der besonderen elektronischen Postfächer


(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer auf der Grundlage des Protokollstandards „Online Services Computer Interface – OSCI“ oder einem künftig nach dem Stand der Technik an dessen Stelle tretenden Standa
§ 147 StGB zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach


(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene natürliche Person ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. Nach Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs übermittelt die

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 31b Besonderes elektronisches Anwaltspostfach für Berufsausübungsgesellschaften


(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. (2) Die Rechtsanwaltskammer übermittelt der Bundesrechtsanwaltskamm

Referenzen - Urteile | § 147 StGB

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1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 147 StGB.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 20. Dez. 2017 - 1 BvR 2233/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird

Referenzen

(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene natürliche Person ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. Nach Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs übermittelt die...
(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene natürliche Person ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. Nach Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs übermittelt die...
(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. (2) Die Rechtsanwaltskammer übermittelt der Bundesrechtsanwaltskammer zum Zweck...
(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. (2) Die Rechtsanwaltskammer übermittelt der Bundesrechtsanwaltskammer zum Zweck...