Postumwandlungsgesetz - PostUmwG | § 10 Steuer- und Gebührenbefreiung
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Gesetz zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft Inhaltsverzeichnis
(1) Die Aktiengesellschaften sind von Steuerpflichten befreit, die bei der Umwandlung der Teilsondervermögen entstehen würden.
(2) Für die im Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Gesetzes stehenden Amtshandlungen sind Gerichtskosten nach dem Ersten Teil der Kostenordnung nicht zu erheben. Notarkosten sind auch zugunsten der bisherigen Teilsondervermögen und der Aktiengesellschaften gemäß § 144 der Kostenordnung zu ermäßigen.
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published on 12/06/2018 00:00
Tatbestand
1
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen verpflichtet ist.
2
Die A ... AG (im Folgenden: A-AG) verwaltete als Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Inv
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