Personalstärkegesetz - PersStärkeG | § 3

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 11. Nov. 2015 - 23 L 2744/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 Euro   festgesetzt. 1Gründe 2Weder der Haupt- noch der Hilfsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anord