Personalstärkegesetz - PersStärkeG | § 3
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Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte Inhaltsverzeichnis
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published on 11/11/2015 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
1Gründe
2Weder der Haupt- noch der Hilfsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anord
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