bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
1Gründe
2Weder der Haupt- noch der Hilfsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anord