Post-Entgeltregulierungsverordnung - PEntgV | § 5 Genehmigungsvoraussetzungen für Entgelte

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(1) Mit einem Entgeltantrag nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes hat das beantragende Unternehmen diejenigen Unterlagen vorzulegen, die es der Regulierungsbehörde ermöglichen, die Einhaltung der nach § 4 vorgegebenen Maßgrößen zu überprüfen. Diese Unterlagen müssen Angaben über die anteiligen Umsätze jeder Entgeltposition für den von der Regulierungsbehörde nach § 4 Abs. 5 festgelegten Referenzzeitraum enthalten.

(2) Die Regulierungsbehörde kann einen Entgeltantrag ablehnen, wenn das Unternehmen die in Absatz 1 genannten Unterlagen nicht vollständig vorlegt.

(3) Sofern die nach § 4 vorgegebenen Maßgrößen eingehalten werden, soll die Regulierungsbehörde die Genehmigung für einen Entgeltantrag im Rahmen der Entgeltgenehmigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes innerhalb von zwei Wochen erteilen.

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(1) Die Regulierungsbehörde hat zunächst das Ausgangsentgeltniveau der in einem Korb zusammengefassten Dienstleistungen festzustellen. (2) Die Maßgrößen für die Genehmigung nach § 1 Abs. 2 umfassen 1. eine gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsra
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published on 04/12/2018 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen. 1Tatbestand 2Der Kläger wendet sich gegen die Genehmig
published on 05/08/2015 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Genehmigung, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regulierungsbehörde) der beigeladenen Deutsche Pos
published on 05/08/2015 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Genehmigung, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regulierungsbehörde) der beigeladenen Deutsche Pos
published on 05/08/2015 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Genehmigung, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regulierungsbehörde) der beigeladenen Deutsche Pos
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(1) Die Regulierungsbehörde hat zunächst das Ausgangsentgeltniveau der in einem Korb zusammengefassten Dienstleistungen festzustellen. (2) Die Maßgrößen für die Genehmigung nach § 1 Abs. 2 umfassen 1. eine gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate,2. die zu...