Mitteilungsverordnung - MV | § 10

Die Mitteilungen nach § 6 Abs. 2 sind unverzüglich, die Mitteilungen nach den §§ 4 und 6 Abs. 1 sind mindestens vierteljährlich und die übrigen Mitteilungen mindestens einmal jährlich, spätestens bis zum 30. April des Folgejahres, zu übersenden.

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Mitteilungsverordnung - MV | § 6 Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen


(1) Die Behörden haben mitzuteilen 1. die Erteilung von Reisegewerbekarten,2. zeitlich befristete Erlaubnisse sowie Gestattungen nach dem Gaststättengesetz,3. Bescheinigungen über die Geeignetheit der Aufstellungsorte für Spielgeräte (§ 33c der Gewer

Mitteilungsverordnung - MV | § 4 Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung


Die Behörden haben Verwaltungsakte mitzuteilen, die den Wegfall oder die Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung zur Folge haben können.

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Bundesfinanzhof Urteil, 02. Juni 2016 - IV R 23/13

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Zwischenurteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Mai 2013  10 K 148/10 insoweit aufgehoben, als es ausspricht, dass Absetzungen für Abnutzun

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Die Behörden haben Verwaltungsakte mitzuteilen, die den Wegfall oder die Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung zur Folge haben können.