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§ 18Amtlich · § 5 UrhG

Überleitungsvorschrift

Zeitreise: 17.12.1999‹ § 17

Ein Eigentumsübergang nach § 10 Abs. 2 in der vor dem 28. Dezember 1996 geltenden Fassung bleibt unberührt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Ende des Gesetzes