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§ 26Amtlich · § 5 UrhG

Urkunde, Bescheinigungen

Zeitreise: 11.01.2026‹ § 25§ 27 ›

Der Inhaber einer Marke erhält neben der Urkunde über die Eintragung der Marke in das Register nach § 25 der DPMA-Verordnung eine Bescheinigung über die in das Register eingetragenen Angaben. Nicht grafische Markendarstellungen und Markensatzungen werden dabei durch einen Verweis auf das Markenregister ersetzt.

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