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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Zusatz von Vitamin A und D

Zeitreise: 24.11.2025

Margarine- und Mischfetterzeugnissen darf Vitamin A und Vitamin D in Form der gemäß Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 in der Fassung vom 25. Juni 2024 zugelassenen Vitaminverbindungen wie folgt zugesetzt werden: 1. Vitamin A bis zu insgesamt 10 Milligramm auf ein Kilogramm; 2. Vitamin D bis zu insgesamt 25 Mikrogramm auf ein Kilogramm.

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