Luftsicherheits-Schulungsverordnung - LuftSiSchulV | § 3 Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte

(1) Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen schulen Sicherheitspersonal gemäß Kapitel 12.2 Nr. 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002. Die Schulung muss mindestens 34 Unterrichtsstunden umfassen.

(2) Auffrischungsschulungen für Sicherheitspersonal führen Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen spätestens nach jeweils fünf Jahren entsprechend Kapitel 12.3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 durch. Auffrischungsschulungen dauern mindestens drei Stunden. Für Sicherheitspersonal, das innerhalb von fünf Jahren seit der Schulung oder seit der letzten Auffrischungsschulung keine Auffrischungsschulung erhalten hat, wird das erteilte Befähigungszeugnis oder die erteilte Zulassung ungültig.

(3) Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen schulen Luftsicherheitskontrollkräfte über die Mindestinhalte gemäß Kapitel 12.2 Nr. 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 hinaus zusätzlich zu folgenden Themen:

1.
Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit,
2.
Waffen- und Sprengstoffrecht,
3.
Vertiefung von Kontrollabläufen,
4.
Auswertung von Röntgenbildern und
5.
Durchführung von Kontrollen einschließlich Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen (theoretischer und praktischer Teil).
Die Schulung für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen muss mindestens 140 Unterrichtsstunden umfassen. Die Schulung für Luftsicherheitskontrollkräfte, die nur eingesetzt werden, um Personen und Fahrzeuge ohne Durchleuchtungsanlagen zu kontrollieren (Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen) muss mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen, wobei die Schulung der Auswertung von Röntgenbildern entfallen kann. Die Schulung für Luftsicherheitskontrollkräfte, die nur eingesetzt werden, um Warenpakete, Fracht oder Post, auch mit Durchleuchtungsanlagen, zu kontrollieren (Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen), muss mindestens 100 Unterrichtsstunden umfassen. Die Teilnahme an der Schulung zur Luftsicherheitskontrollkraft setzt die Zuverlässigkeit nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes und die körperliche Eignung für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft voraus.

(4) Personal, das bereits Kenntnisse, die gemäß Kapitel 12.2 Nr. 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 erforderlich sind, auf Lehrgängen

1.
der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO),
2.
einer anderen zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung oder
3.
der International Air Transport Association (IATA),
die nicht länger als sechs Monate zurückliegen sollen, erworben hat, oder Personal, das bereits vergleichbare praktische Erfahrungen im Bereich des Luftverkehrs und der Luftsicherheit besitzt, kann eine Kurzschulung von mindestens acht Unterrichtsstunden erhalten. Die Kurzschulung muss das Personal auf die vorgesehene Tätigkeit vorbereiten. Über die Zulässigkeit der Kurzschulung und ihre geplanten Inhalte entscheidet die zuständige Luftsicherheitsbehörde auf Antrag des Flugplatzbetreibers oder des Luftfahrtunternehmens. Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind durch Vorlage eines beruflichen Lebenslaufs sowie entsprechender Urkunden nachzuweisen.

(5) Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen bilden Luftsicherheitskontrollkräfte nach ihrer Schulung kontinuierlich fort. Die Fortbildung orientiert sich an den in Absatz 3 bezeichneten Themen und berücksichtigt örtliche sowie einsatzspezifische Verhältnisse. Besondere Schwerpunkte liegen in der Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz, im Auffinden verbotener Gegenstände und im Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs. Die Mindestdauer der Fortbildung beträgt für

1.
Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen jährlich 36 Stunden, davon monatlich eine Stunde Fortbildung in der Auswertung von Röntgenbildern,
2.
Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen jährlich 16 Stunden und
3.
Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen jährlich mindestens 28 Stunden, davon monatlich eine Stunde Fortbildung in der Auswertung von Röntgenbildern.
Über Zeitpunkt, Dauer und Inhalt der Fortbildung sind zu jeder Luftsicherheitskontrollkraft Nachweise zu führen und auf Verlangen der zuständigen Luftsicherheitsbehörde vorzulegen. Für Luftsicherheitskontrollkräfte, die die Mindestdauer der vorgeschriebenen Fortbildung innerhalb von zwei Jahren nicht erfüllen, wird das Befähigungszeugnis ungültig.

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Luftsicherheits-Schulungsverordnung - LuftSiSchulV | § 7 Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten


(1) Personal, das bereits erfolgreich für den Einsatz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Luftsicherheitsgesetzes geprüft wurde (Luftsicherheitsassistenten), kann für die Tätigkeit als 1. Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen und als

Luftsicherheits-Schulungsverordnung - LuftSiSchulV | § 5 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen


(1) Personal, das bereits ein Befähigungszeugnis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personalkontrollen besitzt, kann für die Tätigkeit als 1. Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen qualifiziert werden, indem in mindestens 60

Luftsicherheits-Schulungsverordnung - LuftSiSchulV | § 4 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen


(1) Personal, das bereits ein Befähigungszeugnis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen besitzt, kann für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen qualifiziert werden, indem die Auswertung von Rö
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG | § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen


(1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen: 1. Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zug

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Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Mai 2015 - 10 Sa 1219/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor 1.              Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2014 – 15 Ca 4511/14 – wird zurückgewiesen. 2.              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3.              Die Revision wird

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. März 2015 - 10 Sa 802/14

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor 1.              Auf die Anschlussberufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2014– 7 Ca 8721/13 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. 2.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 27. Feb. 2015 - 10 Sa 936/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.08.2014 – 9 Ca 7690/13 – wird zurückgewiesen. 2.              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3.              Die Revision wird zugelassen. 1T

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Feb. 2015 - 4 Sa 9/15

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2014 – 1 Ca 9504/12 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung ei

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Jan. 2015 - 2 Sa 717/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.05.2014 – 20 Ca 7541/13 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lohnzu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Dez. 2014 - 4 Sa 1014/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.05.2014 – 20 Ca 7836/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines L

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Dez. 2014 - 4 Sa 963/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.09.2014 – 9 Ca 7698/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lo

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Nov. 2014 - 11 Sa 804/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2014 – 7 Ca 8724/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekl

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Nov. 2014 - 11 Sa 901/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.09.2014 – 14 Ca 7484/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekl

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Nov. 2014 - 11 Sa 900/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.09.2014 – 14 Ca 7483/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekl

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Nov. 2014 - 11 Sa 803/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.06.2014 – 19 Ca 7531/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1 T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bek

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2014 - 2 Sa 816/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2014 – Az.: 20 Ca 7545/13 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines L

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2014 - 2 Sa 666/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.06.2014, Az.: 19 Ca 7524/13 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lo

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2014 - 2 Sa 714/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.06.2014, Az.: 19 Ca 7533/13 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lo

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2014 - 2 Sa 664/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.06.2014 – Az.: 15 Ca 8574/13 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines L

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 24. Okt. 2014 - 4 Sa 775/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.05.2014 – 20 Ca 7834/13 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Sept. 2014 - 4 Sa 466/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.2014 – 15 Ca 8112/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines L

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Sept. 2014 - 4 Sa 465/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.2014 – 15 Ca 8111/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines L

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 01. Aug. 2014 - 9 Sa 208/14

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.02.2014 – 10 Ca 9034/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 25. Juli 2014 - 4 Sa 189/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten und der Berufung des Klägers im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.01.2014 – 20 Ca 7238/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 317/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.02.2014 – 16 Ca 8395/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekl

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 99/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.12.2013 – 2 Ca 8364/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekl

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 1012/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.11.2013 – 8 Ca 7943/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekla

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 847/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.09.2013 – 10 Ca 1094/13 –abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Recht

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 97/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.12.2013 – 2 Ca 7281/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekl

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 393/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.03.2014 – 1 Ca 7838/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekla

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 392/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.03.2014 – 1 Ca 7837/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekla

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 98/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.12.2013 – 2 Ca 7280/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekl

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 11 Sa 390/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.03.2014 – 1 Ca 8362/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Bekla

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juni 2014 - 2 Sa 179/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.01.2014, Az.: 20 Ca 3920/13, wird auf deren Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines Loh

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2014 - 12 Sa 271/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2014 (Az. 20 Ca 7240/13) teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an di

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2014 - 12 Sa 270/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2014 (Az. 20 Ca 5753/13) teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Juni 2014 - 9 Sa 253/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.02.2014– 10 Ca 6475/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtun

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Juni 2014 - 4 Sa 68/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.12.2013 – 2 Ca 7278/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lo

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Juni 2014 - 4 Sa 127/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Auf die Berufungen beider Parteien wird unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13. Dezember 2013 – 1 Ca 103/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an di

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Juni 2014 - 4 Sa 190/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten und der Berufung der Klägerin im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2014 – 20 Ca 3394/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gef

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 05. Juni 2014 - 3 Sa 237/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2014 – 20 Ca 5752/13 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: a. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 364,62 € brutto zuzüglich Zins

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Mai 2014 - 12 Sa 909/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln  vom 26.09.2013 (Az.: 8 Ca 6676/12) teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, das Angeb

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Mai 2014 - 12 Sa 848/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.09.2013 (Az. 10 Ca 1096/13) teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen -

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Mai 2014 - 12 Sa 100/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.12.2013 (Az.: 2 Ca 7282/13) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Partei

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Mai 2014 - 12 Sa 101/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.12.2013 (Az.: 2 Ca 7283/13) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Par

Arbeitsgericht Köln Urteil, 04. Dez. 2013 - 2 Ca 7278/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

Tenor 1.              Die Klage wird abgewiesen.2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.3.              Die Berufung wird zugelassen.4.              Streitwert: 8.640,- Euro 1Tatbestand2Die Beklagte ist ein Sicherheitsunterneh

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(1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen: 1. Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum...