Allgemeine Lotsverordnung - LotsO 1987 | § 4 Ermächtigung der Aufsichtsbehörden zum Erlaß von Lotsverordnungen

Die Ermächtigungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Gesetzes über das Seelotswesen werden auf die Aufsichtsbehörden übertragen, soweit die folgenden Vorschriften nicht bereits Regelungen treffen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Allgemeine Lotsverordnung - LotsO 1987 | § 15 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über das Seelotswesen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Seelotse entgegen a) § 8 Abs. 1 Satz 1 eine Lotsung nicht durchführt,b) § 10 Unterlagen nicht bei sich führt oder kei
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Seelotsgesetz - SeelotG | § 5


(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, nach Anhörung der Küstenländer und der Bundeslotsenkammer durch Rechtsverordnung (Lotsverordnung) 1. die Bereitstellung einheitlicher, ständiger Lotsendienste anzuordne

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 277/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 277/16 2 AR 140/16 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Verteidiger: Az.: II 36 OWi 3/14 AG Kiel Az.: 802 OWi-430 Js 983/14 – 241/14 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS277.16.0 Der 2. Strafsenat de

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Nov. 2017 - B 3 KR 36/17 B

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 30. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 26. Feb. 2014 - B 1 KR 45/13 B

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. März 2013 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2010 - B 1 KR 3/10 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2009 und des Sozialgerichts Konstanz vom 25. September 2008 aufgehoben.

Referenzen

(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, nach Anhörung der Küstenländer und der Bundeslotsenkammer durch Rechtsverordnung (Lotsverordnung) 1. die Bereitstellung einheitlicher, ständiger Lotsendienste anzuordnen und die...
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, nach Anhörung der Küstenländer und der Bundeslotsenkammer durch Rechtsverordnung (Lotsverordnung) 1. die Bereitstellung einheitlicher, ständiger Lotsendienste anzuordnen und die...