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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Ziel des Vorbereitungsdienstes

Zeitreise: 11.03.2026

Der Vorbereitungsdienst soll die Beamtinnen und Beamten befähigen, die Aufgaben der Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes in allen Arbeitsbereichen des Bibliothekswesens wahrzunehmen. Der Vorbereitungsdienst vermittelt neben dem Fachwissen insbesondere auch die Grundlagen für das zur Aufgabenwahrnehmung erforderliche Verständnis für kulturelle, rechtliche, politische, wirtschaftliche, technische und soziale Fragen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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