Lastenausgleichsgesetz - LAG | § 307 Bundesoberbehörde
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Gesetz über den Lastenausgleich Inhaltsverzeichnis
Im Bereich des Bundes wird ein Bundesausgleichsamt als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
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published on 14/03/2017 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, EUR 1.091,93 brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2016 an den Kläger zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger auf einer gleichwertigen Position
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