Lastenausgleichsgesetz - LAG | § 307 Bundesoberbehörde

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Gesetz über den Lastenausgleich Inhaltsverzeichnis

Im Bereich des Bundes wird ein Bundesausgleichsamt als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.

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published on 14/03/2017 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, EUR 1.091,93 brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2016 an den Kläger zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger auf einer gleichwertigen Position
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