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Amtlich · § 5 UrhG

Art 1 KuStGrVorRV

Zeitreise: 03.08.1992

Die Bestimmungen des Artikels II des Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 (BGBl. 1954 II S. 639) finden sinngemäß auf die Internationale Kupferstudiengruppe nach Maßgabe der Nummer 14 Absatz a der Satzung der Internationalen Kupferstudiengruppe vom 24. Februar 1989 Anwendung. Die Satzung wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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