Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 47

Die Künstlersozialkasse hat die Versicherten und die zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten.

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Nov. 2012 - L 4 R 2556/10

bei uns veröffentlicht am 09.11.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 19. April 2010 und der Bescheid der Beklagten vom 08. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03. Juli 2009 aufgehoben.Die Beklagte trägt die Ko