(1) Neben den Entgelten für die voll- und teilstationäre Behandlung dürfen andere als die allgemeinen Krankenhausleistungen als Wahlleistungen gesondert berechnet werden, wenn die allgemeinen Krankenhausleistungen durch die Wahlleistungen nicht beeinträchtigt werden und die gesonderte Berechnung mit dem Krankenhaus vereinbart ist. Diagnostische und therapeutische Leistungen dürfen als Wahlleistungen nur gesondert berechnet werden, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen und die Leistungen von einem Arzt oder bei psychotherapeutischen Leistungen von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten, von einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten oder von einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erbracht werden. Die Entgelte für Wahlleistungen dürfen in keinem unangemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung können Empfehlungen zur Bemessung der Entgelte für nichtärztliche Wahlleistungen abgeben. Verlangt ein Krankenhaus ein unangemessen hohes Entgelt für nichtärztliche Wahlleistungen, kann der Verband der privaten Krankenversicherung die Herabsetzung auf eine angemessene Höhe verlangen; gegen die Ablehnung einer Herabsetzung ist der Zivilrechtsweg gegeben.

(2) Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren; der Patient ist vor Abschluss der Vereinbarung schriftlich über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. Abweichend von Satz 1 können Wahlleistungen vor der Erbringung auch in Textform vereinbart werden, wenn der Patient zuvor in geeigneter Weise in Textform über die Entgelte der Wahlleistung und deren Inhalt im Einzelnen informiert wird. Die Art der Wahlleistungen ist der zuständigen Landesbehörde zusammen mit dem Genehmigungsantrag nach § 14 mitzuteilen.

(3) Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären, stationsäquivalenten, tagesstationären und teilstationären sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses; darauf ist in der Vereinbarung hinzuweisen. Ein zur gesonderten Berechnung wahlärztlicher Leistungen berechtigter Arzt des Krankenhauses kann eine Abrechnungsstelle mit der Abrechnung der Vergütung für die wahlärztlichen Leistungen beauftragen oder die Abrechnung dem Krankenhausträger überlassen. Der Arzt oder eine von ihm beauftragte Abrechnungsstelle ist verpflichtet, dem Krankenhaus umgehend die zur Ermittlung der nach § 19 Abs. 2 zu erstattenden Kosten jeweils erforderlichen Unterlagen einschließlich einer Auflistung aller erbrachten Leistungen vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Arzt ist verpflichtet, dem Krankenhaus die Möglichkeit einzuräumen, die Rechnungslegung zu überprüfen. Wird die Abrechnung vom Krankenhaus durchgeführt, leitet dieses die Vergütung nach Abzug der anteiligen Verwaltungskosten und der nach § 19 Abs. 2 zu erstattenden Kosten an den berechtigten Arzt weiter. Personenbezogene Daten dürfen an eine beauftragte Abrechnungsstelle außerhalb des Krankenhauses nur mit Einwilligung der betroffenen Person übermittelt werden. Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte entsprechende Anwendung, soweit sich die Anwendung nicht bereits aus diesen Gebührenordnungen ergibt.

(4) Eine Vereinbarung über gesondert berechenbare Unterkunft darf nicht von einer Vereinbarung über sonstige Wahlleistungen abhängig gemacht werden.

(5) Bei Krankenhäusern, für die die Bundespflegesatzverordnung gilt, müssen die Wahlleistungsentgelte mindestens die dafür nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4, 5 und 7 der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung abzuziehenden Kosten decken.

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Arztrecht: Zur Rückerstattung zu viel bezahlten Arzthonorars

18.02.2016

Steht dem behandelnden Wahlarzt kein Liquidationsrecht zu, ist ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen überhöhter Rechnungsstellung gegenüber dem Krankenhausträger geltend zu machen.
Vergütungsrecht

Arztrecht: Zur Rückzahlung des ohne Rechtsgrund erhaltenen Honorars für ärztlichen Leistung

11.12.2014

Eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhausträger oder eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit dem Arzt , die davon abweichen, sind gem. § 134 BGB nichtig.
Vertragsarztrecht

Referenzen - Gesetze | § 6 PatKostG

§ 6 PatKostG zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 6 PatKostG wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 17 Grundsätze für die Pflegesatzregelung


(1) Die Pflegesätze und die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen. Die Pflegesätze sind im Voraus zu bemessen. Bei der Ermitt

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern


(1) Aufwendungen für Behandlungen in zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind beihilfefähig, soweit sie entstanden sind für 1. vorstationäre und nachstationäre Krankenhausbehandlungen nach § 115a des Fünften Buc

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 51 Bewilligungsverfahren


(1) Über die Notwendigkeit und die wirtschaftliche Angemessenheit von Aufwendungen nach § 6 entscheidet die Festsetzungsstelle. Die beihilfeberechtigte Person ist zur Mitwirkung verpflichtet. § 60 Absatz 1 Satz 1, die §§ 62 und 65 bis 67 des Ersten B

Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 16 Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen


Die Berechnung belegärztlicher Leistungen richtet sich nach § 18 des Krankenhausentgeltgesetzes. Die Vereinbarung und Berechnung von Wahlleistungen auch für stationsäquivalente Behandlung richten sich nach den §§ 17 und 19 des Krankenhausentgeltgeset
§ 6 PatKostG wird zitiert von 2 anderen §§ im Patentkostengesetz.

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 6 Vereinbarung sonstiger Entgelte


(1) Für Leistungen, die noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden können, und für besondere Einrichtungen nach § 17b Absatz 1 Satz 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vereinbaren die Vertragsparteien na

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 19 Kostenerstattung der Ärzte


(1) Soweit Belegärzte zur Erbringung ihrer Leistungen nach § 18 Ärzte des Krankenhauses in Anspruch nehmen, sind sie verpflichtet, dem Krankenhaus die entstehenden Kosten zu erstatten; dies gilt nicht in den Fällen des § 18 Absatz 3. Die Kostenerstat
§ 6 PatKostG zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 115a Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus


(1) Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln, um 1. die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollst

Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 7 Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen


Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden gegenüber den Patientinnen und Patienten oder ihren Kostenträgern mit folgenden Entgelten abgerechnet:1.mit Bewertungsrelationen bewertete Entgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9
§ 6 PatKostG zitiert 2 andere §§ aus dem Patentkostengesetz.

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 14 Genehmigung


(1) Die Genehmigung des vereinbarten oder von der Schiedsstelle nach § 13 festgesetzten landesweit geltenden Basisfallwerts nach § 10, des Erlösbudgets nach § 4, der Entgelte nach § 6, des Pflegebudgets nach § 6a und der krankenhausindividuell ermitt

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 19 Kostenerstattung der Ärzte


(1) Soweit Belegärzte zur Erbringung ihrer Leistungen nach § 18 Ärzte des Krankenhauses in Anspruch nehmen, sind sie verpflichtet, dem Krankenhaus die entstehenden Kosten zu erstatten; dies gilt nicht in den Fällen des § 18 Absatz 3. Die Kostenerstat

Referenzen - Urteile | § 6 PatKostG

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Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2011 - III ZR 114/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 114/10 vom 30. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juni 2011 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Wöstmann, Hucke und Seiters beschlossen: Die

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2007 - III ZR 144/07

bei uns veröffentlicht am 20.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 144/07 Verkündet am: 20. Dezember 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2010 - III ZR 323/09

bei uns veröffentlicht am 04.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 323/09 Verkündet am: 4. November 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ § 6a Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2007 - III ZR 291/06

bei uns veröffentlicht am 10.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 291/06 Verkündet am: 10. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ § 4 Abs. 2; GOÄ G

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2011 - III ZR 114/10

bei uns veröffentlicht am 21.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 114/10 vom 21. April 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KHEntgG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, § 17 Abs. 1; KHG § 5 Abs. 1 Nr. 2; GewO § 30 Abs. 1 Errichtet der Träger eines Pl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 14 B 15.1407

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. November 2013 wird abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids des Landesamts für Finanzen vom 15. April 2013 in Gestalt des Teilabhilfebesche

Sozialgericht München Endurteil, 10. März 2016 - S 15 R 1782/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Beklagte trägt 20%, die Klägerin zu 1. und der Kläger zu 2. gesamtschuldnerisch 80% der außergerichtlichen Kosten. Tatbestand Streitig sind der sozialversicherun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2014 - 14 ZB 12.1884

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 785,10 Euro festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Sept. 2016 - W 1 K 16.921

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Juli 2016 - W 1 K 14.1299

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheit

Amtsgericht Nürnberg Endurteil, 06. Feb. 2017 - 240 C 8203/16

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.656,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 05.08.2016 zu bezahlen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 20 KR 191/16

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.02.2016 dahingehend abgeändert, dass der Klägerin die Kosten der durchgeführten bariatrischen Operation in Höhe von 11.132,06 € anstelle

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2015 - M 17 K 14.2666

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juli 2015 - M 17 K 14.2779, M 17 K 14.3538

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juli 2015 - M 17 K 14.3676

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Landgericht München I Urteil, 11. März 2015 - 9 S 7449/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin vom 14.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klagepartei trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung d

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Apr. 2017 - AN 1 K 16.02265

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Jan. 2019 - 15 Nc 89/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Das vorläufige Rechtsschutzgesuch mit dem sinngemäßen Ziel, 3die Antragsgegnerin im Wege der einstwei

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - III ZR 325/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 325/17 Verkündet am: 10. Januar 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Dez. 2018 - 1 L 10/17

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlungen vom Versorgungsauftrag des Krankenhauses der Klägerin umfasst und diese bei den Bewertungsrelationen, die die Grundlage zur Berechnung des Erlö

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - III ZR 195/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Pellowski Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KHG § 17 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2018 - III ZR 255/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 255/17 Verkündet am: 19. April 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 15. Mai 2017 - 9 C 18/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten des Antragstellers/der Antragstellerin abgelehnt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe 1 Der auf Verpflichtung zur vorläufigen Zula

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. März 2017 - 2 S 701/16

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Juni 2015 - 6 K 770/14 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 28. Feb. 2017 - 5 C 193/14

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor 1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 1.910,19 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 20.08.2013 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Gerich

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Sept. 2016 - 26 K 3617/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betra

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums sowie eines geriatrischen Zentrums nach § 5 Abs.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums sowie eines geriatrischen Zentrums nach § 5 Abs.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 C 12/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums nach § 5 Abs. 3 des Krankenhausentgeltgesetzes (

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 C 6/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums nach § 5 Abs. 3 des Krankenhausentgeltgesetzes (

Landgericht Hamburg Urteil, 30. Aug. 2016 - 310 O 80/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 588,57 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2015 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits t

Landgericht Stuttgart Urteil, 04. Mai 2016 - 13 S 123/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Esslingen vom 09.07.2015, Az. 2 C 265/15, wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in b

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2016 - III ZR 107/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 107/15 Verkündet am: 14. Januar 2016 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KHEntgG

Landgericht Hamburg Urteil, 16. Okt. 2015 - 332 O 214/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.364,31 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04.07.2014 zu zahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - 5 C 2/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen einer stationären Behandlung in einem privaten Krankenhaus entstanden sind

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Apr. 2015 - 9 Sa 151/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor 1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 20.11.2014, Az.: 1 Ca 1871/14 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. 2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.Die Revision wird zugelassen. 1T

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 03. März 2015 - 1 BvR 3226/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer ist niedergelassener Facharzt für Neurochirurgie und wendet si

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - 5 C 37/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um weitere Beihilfeleistungen zu Aufwendungen, die im Rahmen einer stationären Behandlung in einem privaten Krankenhaus entstanden

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - 5 C 36/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um weitere Beihilfeleistungen zu Aufwendungen, die im Rahmen einer stationären Behandlung in einem privaten Krankenhaus entstanden

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2014 - III ZR 85/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 85/14 Verkündet am: 16. Oktober 2014 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 134; KHEn

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 15/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Klägerin für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs. 3 des Kra

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 12/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Beigeladenen für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs. 3 des

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 13/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Beigeladenen für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs. 3 des

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 9/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Klägerin für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs. 3 des Kra

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Beigeladenen zu 1 für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Apr. 2014 - L 11 KR 1727/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 19.03.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über

Landgericht Düsseldorf Urteil, 06. März 2014 - 21 S 187/12 U.

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2012, Az. 39 C #####/####, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte d

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Dez. 2013 - 2 A 11169/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 23. Oktober 2012 wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide vom 10. November 2011 und vom 18. November 2011 sowie de

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Sept. 2013 - 8 Sa 169/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2013

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 05.03.2013, Az.: 6 Ca 506/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über wechselseitig

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 20. Aug. 2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2013

Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen die Einbeziehung der von ihnen betriebe

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(1) Die Genehmigung des vereinbarten oder von der Schiedsstelle nach § 13 festgesetzten landesweit geltenden Basisfallwerts nach § 10, des Erlösbudgets nach § 4, der Entgelte nach § 6, des Pflegebudgets nach § 6a und der krankenhausindividuell ermittelten Zu- und...
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