Investitionszulagengesetz 2005 - InvZulG 2005 | § 8 Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.
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