Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz - HZvG 2002 | § 14 Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
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Gesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland Inhaltsverzeichnis
(1) Der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung bleibt unberührt.
(2) Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung kann auch im Rahmen der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung über die Pensionskasse nach Maßgabe ihrer Satzung und allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Der Versicherungsträger kann den Beitragseinzug für diese freiwillige betriebliche Altersversorgung für die Pensionskasse übernehmen. Die Erstattung der Verwaltungskosten wird zwischen dem Versicherungsträger und der Pensionskasse vereinbart.
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published on 02/03/2007 00:00
Tenor
Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 23.05.2005 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 19.11.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.09.2004 abgeändert.
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