Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung

(1) Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfasst Grundleistungen für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen bei der Technischen Ausrüstung sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 56 bewertet:

1.
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Prozent,
2.
für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 9 Prozent,
3.
für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 17 Prozent,
4.
für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 2 Prozent,
5.
für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 22 Prozent,
6.
für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 7 Prozent,
7.
für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 5 Prozent,
8.
für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung) mit 35 Prozent,
9.
für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit 1 Prozent.

(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 Satz 2 mit einem Abschlag von jeweils 4 Prozent zu bewerten, sofern das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen oder das Prüfen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Firmen nicht in Auftrag gegeben wird.

(3) Anlage 15 Nummer 15.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Baurecht: Zur Verjährungsfristverkürzung bei Gewährleistungen im Ingenieurvertrag

13.01.2014

In den AGB eines Ingenieurs enthaltene Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche können unwirksam sein.
Allgemein

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung


(1) Für die in § 55 und der Anlage 15 Nummer 15.1 genannten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte: Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I geringe Anforderung
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung


(1) Für die in § 55 und der Anlage 15 Nummer 15.1 genannten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte: Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I geringe Anforderung

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - IX ZR 89/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 89/18 Verkündet am: 10. Januar 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 150 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2006 - VII ZR 168/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 168/04 Verkündet am: 23. Februar 2006 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2004 - VII ZR 192/03

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 192/03 Verkündet am: 30. September 2004 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2000 - VII ZR 69/99

bei uns veröffentlicht am 18.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 69/99 Verkündet am: 18. Mai 2000 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein HOAI

Landgericht München I Endurteil, 31. Jan. 2018 - 11 O 6461/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbest

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 25. Aug. 2017 - 54 Verg 3/17

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Beschwerdegegner veröffentlichte unter dem 12.04.2017 im Amtsblatt der Europäischen Un

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 13. Apr. 2017 - 1 U 48/11

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 26.04.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 121.951,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten übe

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Sept. 2016 - VII ZR 168/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 168/15 Verkündet am: 8. September 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Landgericht Köln Urteil, 22. Dez. 2015 - 27 O 258/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Der Beklagte beabsichtigte, in Marie

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2014 - VII ZR 350/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V I I ZR 3 5 0 / 1 3 Verkündet am: 18. Dezember 2014 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 11. Juli 2014 - 10 U 16/13

bei uns veröffentlicht am 11.07.2014

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg, verkündet am 26. Februar 2013, Geschäftszeichen: 11 O 679/12, wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfa

Oberlandesgericht Köln Urteil, 07. Mai 2014 - 16 U 135/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1), 3) und 4) wird das am 27.6.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 8 O 514/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden als Gesamts

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 24. Apr. 2014 - 1 U 27/11

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das am 11.2.2011 verkündete Grundurteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (2 O 472/04) abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Berufungen der Beklagten zu 2) - 4) gegen das am 11.2.201

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Dez. 2013 - VII-Verg 22/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17.07.2013, VK 6/13, aufgehoben.Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu ert

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 09. März 2011 - 3 U 121/10

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 9. Juni 2010 - 2 O 371/06 - wie folgt a b g e ä n d e r t: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 159.706,97 EUR nebst Zinsen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Apr. 2009 - 6 A 10141/09

bei uns veröffentlicht am 28.04.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 11. August 2008 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Referenzen

(1) Für die in § 55 und der Anlage 15 Nummer 15.1 genannten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte: Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I geringe Anforderungen Honorarzone...