Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 45 Anwendungsbereich

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Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Inhaltsverzeichnis

Verkehrsanlagen sind

1.
Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1,
2.
Anlagen des Schienenverkehrs,
3.
Anlagen des Flugverkehrs.

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published on 11/11/2015 00:00

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird der Bescheid vom 20. August 2014 über die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren des Jahres 2012 für das
published on 11/11/2015 00:00

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird der Bescheid vom 20. August 2014 über die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren des Jahres 2013 für das
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